Muss ich vom Fahrrad absteigen, wenn meine Haustür vor einem Gehweg ist?
Es ist kein ausgeschilderter Fahrradweg. Ordnungsamt hat bei uns die ganze Woche kontrolliert. 45€ Strafe weil ich auf dem Gehweg mit Fahrrad unterwegs war. Das war 30m vor meiner Haustür. Muss ich wirklich absteigen, wenn ich zu meiner Haustür möchte und von der Straße komme?
12 Antworten
Gehweg ist Gehweg. Dort ist das Radfahren verboten. Egal, was dein Ziel ist und wie weit es entfernt ist. Also ja, auch wenn's nur ein paar Meter zur Haustür sind.
Überqueren, wie ein Auto das aus seiner Garage auf die Straße fährt, wäre kein Problem. Das Problem entsteht, wenn du entlang des Gehweges fährst.
Muss ich wirklich absteigen, wenn ich zu meiner Haustür möchte und von der Straße komme?
Nein, musst du nicht. Du kannst auch weiterhin das Stück mit dem Fahrrad fahren und akzeptieren, dass das im Fall einer Kontrolle eben was kostet.
Ja aber machs doch so: Steig ab aber bleib mit einem Fuß auf dem Pedal und nutze das Rad quasi als Roller die paar Meter und lass es auslaufen. Dann hast Du sichere Kontrolle, musst aber auch nicht schieben.
Die in der Fußgängerzone wohnen haben nicht mal einen und müssen sogar schieben, dürfen nicht mal rollern.
Bei uns kümmert das keinen: da sind schon Geschäftsinhaber angefahren worden, die nur einen Warenkorb vor ihrem Laden positionieren wollten.
Da spielen wir hier eben nicht mit.
Sind es doch meist Urlauberfamilien; die nicht lesen können und nichts schnallen wollen, und da lohnt sich das Verwarnungsgeld doch, wenn so vier oder fünf bezahlen müssen.
ein Gehweg ist KEIN Fahrradweg, wenn die entsprechende Beschilderung fehlt.
die meisten Häuser haben einen Zugang von der Straße zum Haus. warum dann 30m den Gehweg nutzen?
wenn dafür 45€ veranschlagt werden, zahlst die auch
Was meinst du mit einem Zugang? Es gibt eine Straße und einen Gehweg. Irgendwann muss ich von der Straße auf den Gehweg, um zu meiner Haustür zu gelangen.
Weiß jetzt nicht, was die Breite damit zu tun hat, aber ungefähr 5m.
Bist du wirklich Rechts-Experte?
nimm doch die Straße
du warst bereits eine geraume Zeit am Gehweg unterwegs, dir haben "nur" noch 30m bis nach Hause gefehlt - dumm gelaufen
Du wirst vom Ordnungsamt für etwas bestraft und fragst dann auf gutefrage, ob das erlaubt ist, was du gemacht hast? Du wirst es kaum glauben, aber das Ordnungsamt kennt sich doch tatsächlich mit den Verkehrsregeln aus. Krass oder? Die bestrafen tatsächlich nicht nach Lust und Laune, kaum zu fassen...
Bitte mal Logik: Wenn man nur noch 30m bis zur Haustür hatte, war man sicherlich nicht in einem Tempo unterwegs, das gefährlich gewesen wäre! Wenn man dann abkassiert wird ist da schon eine ordentliche Portion böser Wille dabei! Bei uns fahren sie einen in der Fußgängerzone mit 30km/h über den Haufen und kein Ordnungsamt weit und breit - die schlagen dann zu, wenn sie die Chance dazu bekommen - weil man langsam und ungefährlich unterwegs ist - seltsam oder?!
Bei deiner "Logik" dürfte ich dann ja auch abends auf der absolut leeren Landstraße 120 statt 100 fahren. Ist ja sonst keiner da, den ich gefährden könnte. Ich dürfte auch in leere Gebäude einbrechen, solange ich nichts kaputt mache oder mitnehme. Stört dann ja keinen.
Es gibt klare Regeln in diesem Land und die hat jeder einzuhalten. Und als erwachsener Mensch hat man auf einem Fahrrad nichts auf dem Gehweg zu tun, das lernt jeder in der Grundschule. Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Entweder fährt man auf der Straße, die - oh wie umständlich - parallel neben dem Gehweg ist, oder man schiebt seinen Drahtesel einfach. Wo bitte ist denn das Problem, sich an so einfache Regeln zu halten?
Und natürlich kann das Ordnungsamt nicht immer überall sein. Man nimmt, was man kriegen kann.
Nicht jeder, von den angehaltenen Fahrern, hatte seine Haustür ein paar Meter weiter..
Wenn es verboten ist auf dem Gehweg zu fahren, dann ist es verboten auf dem Gehweg zu fahren.
Ich kann mich (jetzt mal sehr übertrieben) auch nicht darauf berufen nur ein paar Meter zu fahren wenn ich auf einer stark befahrenen Straße als Geisterfahrer unterwegs bin.
Ein Auto darf doch auch über einen Gehweg fahren, wenn es zu einen Parkplatz führt.
Wenn es eine Einfahrt ist ja. Zwischen dem Überqueren eines Gehwegs um in eine Einfahrt zu fahren ist aber immernoch was anderes als auf dem Gehweg zu fahren.
Über, richtig, aber nicht auf, hunderte m etwa?
Du redest davon 30m zu fahren. Wenn man mit dem Auto über einen Gehweg fährt sind das vielleicht 1 oder 2 Meter.
Mit dem Auto fährst du einmal kurz drüber, zumal es dazu auch Regeln geben wird wo und wie es erlaubt ist. Oder möchtest du mir erzählen, dass du mit dem Auto den Gehweg abfährst
Mich wundert nur eines:Warum kümmert sich das Ordnungsamt um "fließenden"Verkehr für den eigentlich die Polizei zuständig ist und sie selber nur für ruhenden Verkehr?
Life-Hack