Kann ich rechtlich/ grundbuchtechnisch (usw.) Den Tiefgaragenparkplatz von meiner Nachbarin kaufen?

8 Antworten

Einen Stellplatz kaufen ist nicht so einfach. Pro Wohneinheit muss eine gewisse Anzahl Parkplätze vorhanden sein. Es kann deshalb gut sein, das du den gar nicht kaufen kannst, da der Parkplatz zu dieser einen Wohneinheit gehört.

Mieten ist aber immer möglich

Es wäre einfacher den Stellplatz zu mieten!

Für einen "Kauf" müsste das Sondernutzungsrecht der Fläche im Grundbuch umgetragen werden. Das würde eine Änderung der Teilungserklärung bedeuten. Dafür müssten alle Eigentümer zum Notar und es mussten sich alle einig sein - alle! Und das ist eher unwahrscheinlich.

Darüber hinaus würde der Wert Wohnung der Nachbarin massiv sinken, weil diese keinen Stellplatz mehr hätte.

Miete den Stellplatz, dann kannst du ihn nutzen und gut ist's.

Ronox  08.11.2021, 20:00

Die Übertragung von Sondernutzungsrechten innerhalb zweier Einheiten bedarf nicht der Zustimmung der weiteren Miteigentümer. Aber hier ist es natürlich fraglich, ob es sich überhaupt um ein Sondernutzungsrecht handelt und ob der Fragesteller bereits Mitglied der WEG ist.

Grinzz  09.11.2021, 16:30
@Ronox
Die Übertragung von Sondernutzungsrechten innerhalb zweier Einheiten bedarf nicht der Zustimmung der weiteren Miteigentümer.

Ich habe heute extra noch einmal nachgeschlagen. Du hast Recht! Zustimmen müssten nur die Gläubiger der das SNR abgebenden Wohneinheit.

Ich war wohl gedanklich irgendwie bei der Neubegründung eines SNR.

Im Regelfall schon. Bei den Details kommt es darauf an, wie der rechtlich ausgestaltet ist (eigenes Grundstück, Teil eines Hausgrundstücks, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht).

Sofern die Teilungserklärung keine vom Wohnungseigentum losgelösten Veräußerungen verbietet und der Stellplatz ein eigenes Grundbuch hat, kein Problem.

warum sollte es ein problem sein? jede immobilie, also auch ein stellplatz einer tiefgarage, kann gehandelt, gekauft und/oder verkauft werden, wenn sich käufer und verkäufer einigen.