muss ich unverschuldete minusstunden nacharbeiten?
hallo ich arbeite zu 100% in einem pflegeheim als pflegehelferin und bekomme jeden monat das gleich gehalt,unser dienstplan wird immer einen monat vorher erstellt,in letzter zeit stehe ich ganz oft mit kurzen diensten drin also nicht mit 8 stunden sondern mal mit 5 mal mit 6 usw.,so habe ich bis jetzt 50 miunusstunden ,desweiteren hat mein chef mir nachtschichten gestrichen weil er diese einer dauernachtwache geben musstedamit die auf ihre stunden kommt,ich habe ihn darraufhin angesprochen das ich dann ins minus komme er meinte nur des passt schon! ich möchte nun aber wissen ob ich im falle einer kündigung diese nacharbeiten muss, wenn bei uns jemand krank wird werde immer nur ich angerufen ob ich einspringen kann weil ich mittlerweile die meisten überstunden habe,meine stationschefin kann wohl nix dafür die den dienstplan schreibt weil sie die anweisung vom chef bekommen hat-sie dürfe am tag nur soviele stunden verteilen wie der stellenschlüssel ist,in meinem vertrag stehen 38,5 stunden die woche und anderes kann ich dazu nicht finden auch nicht in §-form,es gibt hier schon viele fragen zu minusstunden weis aber nicht ob die antworten auch auf die pflegeberufe zutreffen
3 Antworten
Du hast einen Arbeitsvertrag. Hier ist geregelt, wie viele Stunden du an wie vielen Tagen in der Woche arbeiten musst. Nicht nur du musst dich daran halten, auch dein Arbeitgeber. Sprich du hast ein Anrecht auf die im Vertrag zugesicherten Stunden. Wenn dein Arbeitgeber dir nun weniger Stunden zuteilt, lass es dir schriftlich geben, dass das 'scho passt'. Da du sonst Gefahr läufst, regresspflichtig zu werden. D.h. deine Minusstunden können mit Urlaubstagen oder mit einer Gehaltreduzierung ausgeglichen werden.
Bzgl. dem Nachtdienst. Wernn hier im Arbeitsvertrag vom 3-Schicht-System die Rede ist, muss sich auch hieran der Arbeitgeber halten. Er kann dich nicht einfach aus den Schichten nehmen, wie es ihm passt....
Dann verweise auf deinen Arbeitsvertrag. Ansonsten würde ich meinen Arbeitgeber abmahnen.
darf ich sowas tun? hört sich ja gut an
Natürlich darfst du das. Du bist, genau wie der Arbeitgeber, Vertragspartner. Wenn einer der Vertragspartner vertragsbrüchig wird, kann der andere abmahnen. Dies dient letztlich auch als Nachweis, dass man selbst den Arbeitgeber auf sein Verhalten aufmerksam gemacht hat und um Änderung bat...
Letztlich kann ein mehrfaches Abmahnen auch zu einer fristlosen Kündigung von Seitens des Arbeitnehmers führen. Also wie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen kann, so kann auch der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber kündigen ...
ja wäre auch logisch gut zu wissen danke für die anworten
Hierbei kommt es zunächst darauf an, ob ein Arbeitszeitmodell (Arbeitszeitkonto) besteht. Es ist entscheidend, ob eine Regelung im Arbeitsvertrag , im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung getroffen ist. Jedoch kann sich ein Modell auch aus der betrieblichen Übung ergeben, also dadurch, dass es tatsächlich angewandt wird.
Gibt es eine solche Regelung nicht, mußt Du die Stunden nicht nacharbeiten, § 615 S. 1 BGB. Dass der Arbeitgeber Sie nicht für die vereinbarte Arbeitszeit ausreichend beschäftigen kann, darf sich nicht zu Ihrem Nachteil auswirken. Für Dich spricht, dass Du der konkreten Einteilung widersprochen hast und Deine weitere Arbeitskraft audrücklich anbieten möchtest.
Bei einer fest vereinbarten Arbeitszeit gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht beschäftigt und muss das volle Gehalt weiterzahlen. Der Arbeitnehmer muss die Stunden nicht nacharbeiten.
ahja super antwort vielen lieben dank
Dann seid ihr wohl "überbesetzt".
Was steht im Arbeitsvertrag über Minus-/Mehrarbeitsstunden? Freizeitausgleich - Gehaltsausgleich?
laut meinem chef sind wir immer überbesetzt aber er ändert ja nix dran
ich habe lediglich eine stelle im arbeitsvertrag gefunden dazu : die regelmäßige arbeitszeit beträgt durchschnittlich 38,5 stunden die woche,beginn und ende der täglichen arbeitszeit richten sich nach dem dienstplan des arbeitgebers,die arbeitszeit kann verlängert werden wenn in diese regelmäßige und im erheblichen umfang nur arbeitsbereitschaft fällt.der arbeitnehmer ist verpflichtet im gesetzlichen zulässigem rahmen sonn,feiertag und nachtarbeit zu leisten ,die arbeitszeit und die arbeistfreien tage richten sich nach dem dienstplan. so mehr steht dazu nicht drin
das passt schon- sagt der zu allem und jeden,wenn ich sowas schriftlich verlange lehnt er es ab