muss ich unverschuldete minusstunden nacharbeiten?

3 Antworten

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Du hast einen Arbeitsvertrag. Hier ist geregelt, wie viele Stunden du an wie vielen Tagen in der Woche arbeiten musst. Nicht nur du musst dich daran halten, auch dein Arbeitgeber. Sprich du hast ein Anrecht auf die im Vertrag zugesicherten Stunden. Wenn dein Arbeitgeber dir nun weniger Stunden zuteilt, lass es dir schriftlich geben, dass das 'scho passt'. Da du sonst Gefahr läufst, regresspflichtig zu werden. D.h. deine Minusstunden können mit Urlaubstagen oder mit einer Gehaltreduzierung ausgeglichen werden.

Bzgl. dem Nachtdienst. Wernn hier im Arbeitsvertrag vom 3-Schicht-System die Rede ist, muss sich auch hieran der Arbeitgeber halten. Er kann dich nicht einfach aus den Schichten nehmen, wie es ihm passt....

likatoma 
Beitragsersteller
 06.04.2013, 17:51

das passt schon- sagt der zu allem und jeden,wenn ich sowas schriftlich verlange lehnt er es ab

deFleescha  06.04.2013, 17:54
@likatoma

Dann verweise auf deinen Arbeitsvertrag. Ansonsten würde ich meinen Arbeitgeber abmahnen.

likatoma 
Beitragsersteller
 06.04.2013, 17:56
@deFleescha

darf ich sowas tun? hört sich ja gut an

deFleescha  06.04.2013, 18:01
@likatoma

Natürlich darfst du das. Du bist, genau wie der Arbeitgeber, Vertragspartner. Wenn einer der Vertragspartner vertragsbrüchig wird, kann der andere abmahnen. Dies dient letztlich auch als Nachweis, dass man selbst den Arbeitgeber auf sein Verhalten aufmerksam gemacht hat und um Änderung bat...

Letztlich kann ein mehrfaches Abmahnen auch zu einer fristlosen Kündigung von Seitens des Arbeitnehmers führen. Also wie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen kann, so kann auch der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber kündigen ...

likatoma 
Beitragsersteller
 06.04.2013, 18:10
@deFleescha

ja wäre auch logisch gut zu wissen danke für die anworten

Hierbei kommt es zunächst darauf an, ob ein Arbeitszeitmodell (Arbeitszeitkonto) besteht. Es ist entscheidend, ob eine Regelung im Arbeitsvertrag , im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung getroffen ist. Jedoch kann sich ein Modell auch aus der betrieblichen Übung ergeben, also dadurch, dass es tatsächlich angewandt wird.

Gibt es eine solche Regelung nicht, mußt Du die Stunden nicht nacharbeiten, § 615 S. 1 BGB. Dass der Arbeitgeber Sie nicht für die vereinbarte Arbeitszeit ausreichend beschäftigen kann, darf sich nicht zu Ihrem Nachteil auswirken. Für Dich spricht, dass Du der konkreten Einteilung widersprochen hast und Deine weitere Arbeitskraft audrücklich anbieten möchtest.

Bei einer fest vereinbarten Arbeitszeit gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wenn er den Arbeitnehmer nicht beschäftigt und muss das volle Gehalt weiterzahlen. Der Arbeitnehmer muss die Stunden nicht nacharbeiten.

likatoma 
Beitragsersteller
 06.04.2013, 20:01

ahja super antwort vielen lieben dank

Dann seid ihr wohl "überbesetzt".

Was steht im Arbeitsvertrag über Minus-/Mehrarbeitsstunden? Freizeitausgleich - Gehaltsausgleich?

likatoma 
Beitragsersteller
 06.04.2013, 18:01

laut meinem chef sind wir immer überbesetzt aber er ändert ja nix dran

likatoma 
Beitragsersteller
 06.04.2013, 17:50

ich habe lediglich eine stelle im arbeitsvertrag gefunden dazu : die regelmäßige arbeitszeit beträgt durchschnittlich 38,5 stunden die woche,beginn und ende der täglichen arbeitszeit richten sich nach dem dienstplan des arbeitgebers,die arbeitszeit kann verlängert werden wenn in diese regelmäßige und im erheblichen umfang nur arbeitsbereitschaft fällt.der arbeitnehmer ist verpflichtet im gesetzlichen zulässigem rahmen sonn,feiertag und nachtarbeit zu leisten ,die arbeitszeit und die arbeistfreien tage richten sich nach dem dienstplan. so mehr steht dazu nicht drin