Muss ich trotzdem Warmmiete bezahlen für 1 Monat, auch wenn ich schon aus der Wohnung ausgezogen bin
Morgen zusammen,
So hab endlich einen neue Job zum 1.7. und werde, da ich noch Urlaub und Überstunden habe, wohl Anfang/MItte Juni zu meinen Freund ziehen. Da ich aber erst letzte Woche bescheid bekommen habe, wegen dem Job, verzögert sich meine Wohnungskündigung um einen Monat. Also erst zum 31.7. Für den 30.6. ist es ja leider schon zu spät.
Meine Frage jetzt, da ich ja für den einen Monat noch Miete zahlen muss, obwohl ich net mehr hier wohne, muss ich da die komplette, also Warmmiete oder nur die Kaltmiete zahlen. Ich wohne ja dann nicht mehr hier, sprich ich benutze weder Strom, noch Warmwasser oder sonstwas.
Danke schonmal :)
10 Antworten
Miete und Nebenkosten sind bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses zu zahlen. Auch wenn man schon vorher auszieht.
In den NK sind ja nicht nur Wasser und Heizung enthalten, sondern auch z. B. Müllentsorgung, Grundsteuer, Versicherungen usw. usw.
Strom ist kein Bestandteil der NK den Du an den VM zahlst. Den kannst zum 1.7. ab-/ummelden.
Den muss ich abmelden, da ich in ne andere Stadt ziehe.
Leider ja - denn der Vertrag läuft ja bis zum 31.07 und somit ist alles zu dem man sich im Vertrag verpflichtet hat auch geschuldet. Ob du die Wohnung dabei auch nutzt oder nicht spielt für den Vermieter keine Rolle, er stellt Wohnraum zur Verfügung und du darfst ihn nutzen, wenn du das nicht tust ist das dein Problem.
Ich wohne ja dann nicht mehr hier
doch tust du - und zwar solange bis der Vertrag endet. Es ist nicht des Vermieters Problem wenn du die Wohnung nicht nutzt.
sprich ich benutze weder Strom, noch Warmwasser oder sonstwas.
das bekommst du ja über die Nebenkostenabrechnung ggf zurück wenn sich das ergibt
ANTWORT VON Silli0815 - Umzug wegen Jobwechsel ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund.
damit hast du zwar Recht, aber wenn schon gekündigt wurde, ist da nicht mehr viel drann zu rütteln - jeder sollte sich über seine Rechte und Pflichten informieren, dafür sind wir mündige Bürger. Selbst ein Richter würde der nachträglichen außerordentlichen im dem Fall widersprechen.
Ja, leider müssen Sie den Mietvertrag erfüllen und noch für den Juli die volle Warmmiete zahlen.
Eine Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt ist IHR Problem und nicht das Ihres Vermieters. Auf keinen Fall ist es ein Grund zur außerordentlichen Kündigung. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie einen zeitlichen befristeten Mietvertrag hätten. Bei unbefristeten Mietverträgen gälte selbst der Todesfall des Mieters oder der Mieter in ein Pflegeheim zöge nicht als Grund für eine außerordentlichen Kündigung.
Für eine Wohnung muss der Vermieter ja eine Endabrechnung machen,dann bekommst Du einen Teil wohl zurück.Für ein möbliertes Zimmer Spielt es keine Rolle.Du musst also in Beiden Fällen,den vollen Mietpreis zahlen.
Du musst trotzdem die Warmmiete zahlen. Da die Nebenkosten Verbrauchskosten sind, zahlst du da ja nur, was du eben auch verbrauchst. Also bekommst du entweder das bereits gezahlte nach der Nebenkostenabrechnung zurück oder es verrechnet sich mit dem eventuellen Mehrverbrauch der vorhergehenden Monate. Warum suchst du dir keinen Nachmieter? Dann könntest du die gesamte Miete für den letzten Monat sparen.
Naja es geht hier ja nicht darum, das ich einen neuen Job habe. O.o Ich weiß schon selbst, dass das mein Problem ist.
Meine Frage ging einfach nur darum, ob ich, obwohl ich hier 1 Monat vorher ausziehe trotzdem Warmmiete zahlen muss...mehr nicht.