Muss ich selbstständig sein um Rechnung schreiben zu können, wenn ich als Putzfrau arbeite
Eine Frau will mich einstellen als Haushälterin/ Putzfrau. Sie will aber auch dass ich selber Rechnung schreibe für dass was ich arbeite. Ich weiß nicht ob ich selbstständig sein muss um ihr Rechnungen schreiben zu müssen. BITTE UM DRINGENDE ANTWORTEN ICH SOLLTE AM FREITAG ANFANGEN BEI IHR!!!!!
Danke im Vorraus Tina
7 Antworten
Ich vermute, die Frau benötigt Deine "Rechnungen" nur, damit sie diese als haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt einreichen kann. Frag sie doch einfach mal, wofür sie diese haben möchte ...
Und anschließend kommt das Finanzamt AUF DICH zu und möchte Steuern - VORSICHT
Richtig, das könnte das nächste Problem sein ...
das würde ich nicht machen, weil du dann gefahr läufst, als scheinselbständig zu gelten. du kannst das vorab prüfen lassen - melde dich bei deiner krankenkasse, die schicken dir einen fragebogen zu.
ausserdem musst du dich beim finanzamt melden und eventuell einen gewerbeschein holen.
Scheinselbständig ist was anderes und alles andere was du schreibst ist Nonsens für einen Putzjob so einen Aufwand zu betreiben.
wegen mir braucht sie den aufwand nicht betreiben... und du auch nicht XD
wegen der scheinselbständigkeit lass ich mich gerne belehren, wie du zu deiner einschätzung kommst.
Denkfehler.
Wenn Du nicht auf Lohnbasis arbeitest, sondern Rechnungen schreibst, bist Du selbständig tätig.
Eine selbständige Tätigkeit ist bei Beginn der zuständige Behörde anzuzeigen.
Ob es sich dabei um eine Scheinselbständigkeit handelt, hängt davon ab, wie sehr Dir die Frau weisungsbefugt ist, bzw. in wie weit Du eigene Entscheidungen treffen kannst.
Nein, du darfst keine Rechnungen ausstellen, dazu musst du ein Gewerbe anmelden. Die gute Frau soll dich als 400 € Job anmelden, aber wahrscheinlich will sie sich die Pauschale für die Versicherung sparen und deine Rechnung dann noch absetzen.
Sag ihr also, dass du kein Gewerbe hast und auch nicht anmelden willst und sie dich auf 400 € Basis anmelden soll, ansonsten such dir eine andere Stelle.
Du darfst ihr auch keine Quittung unterschreiben, denn wenn sie diese von der Steuer absetzt kommt irgendwann das Finanzamt und dann bist du dran.
hallo Tina, bin die steffi,ich hab auch als putzfrau in hotels ..... gearbeitet.du darfst keine rechnungen ausstellen solange du kein gewerbe hast.das heisst,du musst erstmal einen gewerbeschein bei stadt holen und ein gewerbe anmelden,ab diesem zeitpunt darfst du rechnungen ausstellen.wenn du im jahr so wenig umsatz im jahr hast,brauchst du nicht so viele steuern zu zahlen
viel glück
aber sich ggf. auch selbst versichern....
Danke für deine Antwort. Also ja, sie meinte Ich soll de machen, weil sie die dann zum Finanzamt schikt, und damit erspart sie sich manches.
Lg Tina