Muss ich Saturn Geld dafür bezahlen, dass die mir mein kaputtes Gerät unrepariert zurückschicken?
Erstmal die Vorgeschichte: Ich habe ein kleines Netbook als Zweit-Computer, weil ich viel unterwegs bin und die Zeit im Zug mit dem Teil gut für mein Studium nutzen kann... Nach genau 1 Jahr und 1 Monat ist nun der Bildschirm kaputt, ganz plötzlich flackerte der und war nur noch schwarz/weiss!!! Da ich mir nicht sicher war, ob ich noch Garantie auf das Teil habe, bin ich zum SATURN (wo ich das auch gekauft habe!!!) und habe nachgefragt, ob sich da was machen lässt... Der Mann am Service hat sich das Netbook angeschaut und gesagt, dass er nicht herausfinden kann, ob das Ding noch Garantie hat, aber er kann es ja einfach mal einschicken. Ich habe eingewilligt und gesagt, dass ich bitte eine Nachricht haben würde, bevor irgendwelche Kosten für mich entstehen, da ich Studentin bin und nicht wahnsinnig viel Geld übrig habe... Hat er bloss abgenickt und ich habe unterschrieben, dass ich damit einverstanden bin, dass evtl irgendwelche Daten auf dem PC verloren gehen könnten... weiter nichts. JETZT KOMMT HEUTE POST VON SATURN: Und da steht doch tatsächlich sowas von wegen: Reperaturauftrag, Sie haben diese 3 Möglichkeiten 1. PC wird repariert, Kosten ca. 150€ 2. PC wird unrepariert zurück gegeben. Kosten: ca. 75€ (HÄÄÄÄÄ???) 3. PC wird entsorgt. Das ist sogar kostenlos...
Also, da ich für das netbook grad einmal etwas über 200€ ausgegeben habe und das Teil wie gesagt mein 2t Rechner ist, möchte ich da grade nicht so viel Geld reinstecken, deshalb würde ich den auch kaputt zurücknehmen, ABER ich zahle da sicher nicht 75€ für? Wie kann ich mich dagegen wehren, wo ich den PC doch bloss abgegeben habe, um checken zu lassen, ob der noch Garantie hat., Hätte der Mann am Service bei Saturn mir nicht vorher sagen müssen, dass mich das ganze auch im Falle einer nicht-Reperatur so teuer kommt?? HILFE :(
4 Antworten
Hallo Also Erstmal in den Reparaturauftrag schauen ob dort etwas von Kosten steht, Über was ich staune woher soll die Reparaturfirma wissen ob auf dieses Gerät noch Garantie ist. Das geht doch nur über den Kassenbon oder du hast das Gerät nach Kauf Registriert. Aber all das weis die Rep. Firma nicht. Aber der Service Mann hätte das sagen müssen das eventuell Kosten entstehen aber da wird wohl wenn nichts im Rep. Vertrag steht Aussage gegen Aussage stehen. Bleibt dann nur es auf Kulanz zu Probieren. Viel Erfolg beim Klären
Hätte der Mann am Service bei Saturn mir nicht vorher sagen müssen, dass mich das ganze auch im Falle einer nicht-Reperatur so teuer kommt??
Grundsätzlich müssen sich die Kosten, die dem Händler bei der Geltendmachung vermeintlicher Gewährleistungsrechte, nach dem Verschuldensgrad auf Seiten des Kunden richten, meint das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1999 (Az. 6 U 161/98, NJW-RR 2000, 790). Vor diesem Hintergrund wäre zunächst einmal zu klären, inwieweit Du dem Händler überhaupt zum Ersatz der Prüfungskosten verpflichtet bist. Wenn Du nicht erkennen konntest, dass in Wirklichkeit kein Gewährleistungsfall vorliegt, würde ich im Falle einer Rücksendung ohne Reparatur auch die Übernahme der Prüfungskosten ablehnen.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass Du zwar von Garantie schreibst, in Wirklichkeit aber die Gewährleistung meinst. Das schließe ich daraus, dass Du Dich an Deinen Händler gewendet hast, während eine Garantie üblicherweise vom Hersteller eingeräumt wird. Wenn es Dir wirklich um Garantie geht, mag sich das anders verhalten. Das ist aber schwer einzuschätzen, weil die Garantie eine freiwillige Leistung ist, die mithin nicht gesetzlich normiert ist.
Wahrscheinlich meine ich die Gewährleistung. Ich kenne mich in dem Gebiet nicht so gut aus, muss ich zugeben, deswegen war ich zum Händler gegangen, um nachzufragen, da ich davon ausgegangen bin, dass die mir weiterhelfen können!!! Danke für deine Antwort, sie hat mich ermutigt
nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten.
Allerdings kann auf dem Auftrag, den Du unterschrieben hast, eine andere Vereinbarung gestanden haben, in dem Fall müsstest Du das Gerät auslösen.
Normalerweise hat man eine Rechnung, dort steht genau drauf wann du das Gerät gekauft hast.,somit auch die Garantie (2Jahre) .
soweit mir bekannt ist, sind es 2 Jahre. Steht den nix bei ?
Ich habe es nicht gefunden und genau deswegen bin ich ja zum Saturn, um dort nachzufragen!!! Aber der konnt mir das ja nichtmal sagen...
Ist es denn so, dass man immer auch auf technische Geräte 2 Jahre Garantie hat?
Nein Garantie ist eine rein freiwillige Sache, und die Dauer der Garantie bestimmt allein der Garantiegeber in seinen Garantiebedingungen.
2 Jahre hast Du die gesetzlich geregelten Gewährleistungsansprüche, dort tritt aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, und Du muss gegenüber dem Verkäufer beweisen das der Mangel bereits bei Übernahme vorhanden war.
Allein die Überschrift des Artikels ist grundverkehrt, ob sich da weiterlesen lohnt ?
Am besten mal kurz über den Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" googlen, dann weiter nachfragen ;)
Kurz: Die Gewährleistung ist nichts weiter als die Haftung dafür, dass dir der Verkäufer eine mangelfreie Sache übergibt. Die Rechte, die aus einem Mangel resultieren, verjähren dann wiederum nach zwei Jahren - das ist das, was die meisten Leute für eine Garantie halten.
Demgegenüber ist eine Garantie ein Versprechen des Verkäufers oder des Herstellers - gab es ein solches? Ebenfalls noch denkbar ist eine Versicherung bzgl des Geräts - hast du eine abgeschlossen?
Kann sein, dass bezüglich der Kosten was möglich ist, aber da bist du auf deine Argumentation und deine Durchsetzungskraft angewiesen.
so ne kommentare find ich blöd Antitroll1234
Immer wieder zu geil :D
Nach kurzem Überfliegen scheint mir der Rest aber in Ordnung.
Ja gut, aber sind nicht die Verkäufer dann dazu verpglichtet einem über die Kosten aufzuklären?
Ich lese mir Vorgeschichten (vielen Dank auch -.-) nicht durch, um dann auf meine Antworten ein "Ja gut" zu bekommen.
2 Jahre hast Du die gesetzlich geregelten Gewährleistungsansprüche, dort tritt aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, und Du muss gegenüber dem Verkäufer beweisen das der Mangel bereits bei Übernahme vorhanden war.
Es ist umgekehrt. Die Beweislastumkehr gilt in den ersten sechs Monaten. Denn dass derjenige, der einen Anspruch geltend machen will, die Beweislast dafür trägt, dass dieser Anspruch auch tatsächlich besteht, ist ja der Normalfall. Dieser Normalfall wird in den ersten sechs Monaten umgekehrt, weil hier eben der Händler beweisen muss, dass der Gewährleistungsanspruch des Kunden nicht besteht.
Ja, die Rechnung und den Garantieschein hatte ich auch dabei als ich bei dem war mit meinem Netbook. Der konnte mir trotzdem nichts sagen. Ist es denn so, dass man immer auch auf technische Geräte 2 Jahre Garantie hat? Weil manchmal steht da ja auch was von einem Jahr drin dann... Obwohl ich auch mal gehört habe dass man sogar eigentlich einen gesetzlichen Garantieanspruch von 2 Jahren hat?!