Muss ich Saturn Geld dafür bezahlen, dass die mir mein kaputtes Gerät unrepariert zurückschicken?

4 Antworten

Hallo Also Erstmal in den Reparaturauftrag schauen ob dort etwas von Kosten steht, Über was ich staune woher soll die Reparaturfirma wissen ob auf dieses Gerät noch Garantie ist. Das geht doch nur über den Kassenbon oder du hast das Gerät nach Kauf Registriert. Aber all das weis die Rep. Firma nicht. Aber der Service Mann hätte das sagen müssen das eventuell Kosten entstehen aber da wird wohl wenn nichts im Rep. Vertrag steht Aussage gegen Aussage stehen. Bleibt dann nur es auf Kulanz zu Probieren. Viel Erfolg beim Klären

Hätte der Mann am Service bei Saturn mir nicht vorher sagen müssen, dass mich das ganze auch im Falle einer nicht-Reperatur so teuer kommt??

Grundsätzlich müssen sich die Kosten, die dem Händler bei der Geltendmachung vermeintlicher Gewährleistungsrechte, nach dem Verschuldensgrad auf Seiten des Kunden richten, meint das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1999 (Az. 6 U 161/98, NJW-RR 2000, 790). Vor diesem Hintergrund wäre zunächst einmal zu klären, inwieweit Du dem Händler überhaupt zum Ersatz der Prüfungskosten verpflichtet bist. Wenn Du nicht erkennen konntest, dass in Wirklichkeit kein Gewährleistungsfall vorliegt, würde ich im Falle einer Rücksendung ohne Reparatur auch die Übernahme der Prüfungskosten ablehnen.

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass Du zwar von Garantie schreibst, in Wirklichkeit aber die Gewährleistung meinst. Das schließe ich daraus, dass Du Dich an Deinen Händler gewendet hast, während eine Garantie üblicherweise vom Hersteller eingeräumt wird. Wenn es Dir wirklich um Garantie geht, mag sich das anders verhalten. Das ist aber schwer einzuschätzen, weil die Garantie eine freiwillige Leistung ist, die mithin nicht gesetzlich normiert ist.

ingawo1888 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 22:10

Wahrscheinlich meine ich die Gewährleistung. Ich kenne mich in dem Gebiet nicht so gut aus, muss ich zugeben, deswegen war ich zum Händler gegangen, um nachzufragen, da ich davon ausgegangen bin, dass die mir weiterhelfen können!!! Danke für deine Antwort, sie hat mich ermutigt

nach § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im Zweifel nicht zu vergüten.

Allerdings kann auf dem Auftrag, den Du unterschrieben hast, eine andere Vereinbarung gestanden haben, in dem Fall müsstest Du das Gerät auslösen.

Normalerweise hat man eine Rechnung, dort steht genau drauf wann du das Gerät gekauft hast.,somit auch die Garantie (2Jahre) .

ingawo1888 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 21:44

Ja, die Rechnung und den Garantieschein hatte ich auch dabei als ich bei dem war mit meinem Netbook. Der konnte mir trotzdem nichts sagen. Ist es denn so, dass man immer auch auf technische Geräte 2 Jahre Garantie hat? Weil manchmal steht da ja auch was von einem Jahr drin dann... Obwohl ich auch mal gehört habe dass man sogar eigentlich einen gesetzlichen Garantieanspruch von 2 Jahren hat?!

saureBohne  19.02.2014, 21:46
@ingawo1888

soweit mir bekannt ist, sind es 2 Jahre. Steht den nix bei ?

ingawo1888 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 21:47
@saureBohne

Ich habe es nicht gefunden und genau deswegen bin ich ja zum Saturn, um dort nachzufragen!!! Aber der konnt mir das ja nichtmal sagen...

Antitroll1234  19.02.2014, 21:49
@ingawo1888

Ist es denn so, dass man immer auch auf technische Geräte 2 Jahre Garantie hat?

Nein Garantie ist eine rein freiwillige Sache, und die Dauer der Garantie bestimmt allein der Garantiegeber in seinen Garantiebedingungen.

2 Jahre hast Du die gesetzlich geregelten Gewährleistungsansprüche, dort tritt aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, und Du muss gegenüber dem Verkäufer beweisen das der Mangel bereits bei Übernahme vorhanden war.

Antitroll1234  19.02.2014, 21:50
@saureBohne

Allein die Überschrift des Artikels ist grundverkehrt, ob sich da weiterlesen lohnt ?

Droitteur  19.02.2014, 21:53
@ingawo1888

Am besten mal kurz über den Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" googlen, dann weiter nachfragen ;)

Kurz: Die Gewährleistung ist nichts weiter als die Haftung dafür, dass dir der Verkäufer eine mangelfreie Sache übergibt. Die Rechte, die aus einem Mangel resultieren, verjähren dann wiederum nach zwei Jahren - das ist das, was die meisten Leute für eine Garantie halten.

Demgegenüber ist eine Garantie ein Versprechen des Verkäufers oder des Herstellers - gab es ein solches? Ebenfalls noch denkbar ist eine Versicherung bzgl des Geräts - hast du eine abgeschlossen?

Kann sein, dass bezüglich der Kosten was möglich ist, aber da bist du auf deine Argumentation und deine Durchsetzungskraft angewiesen.

ingawo1888 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 21:53
@Antitroll1234

so ne kommentare find ich blöd Antitroll1234

Droitteur  19.02.2014, 21:55
@Antitroll1234

Immer wieder zu geil :D

Nach kurzem Überfliegen scheint mir der Rest aber in Ordnung.

ingawo1888 
Beitragsersteller
 19.02.2014, 21:55
@Droitteur

Ja gut, aber sind nicht die Verkäufer dann dazu verpglichtet einem über die Kosten aufzuklären?

Antitroll1234  19.02.2014, 21:55
@ingawo1888

?!?

Die Überschrift ist total verkehrt, was blöd ist, ist die Überschrift des Artikels.

Droitteur  19.02.2014, 22:03
@ingawo1888

Ich lese mir Vorgeschichten (vielen Dank auch -.-) nicht durch, um dann auf meine Antworten ein "Ja gut" zu bekommen.

john4711  19.02.2014, 22:06
@Antitroll1234

2 Jahre hast Du die gesetzlich geregelten Gewährleistungsansprüche, dort tritt aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, und Du muss gegenüber dem Verkäufer beweisen das der Mangel bereits bei Übernahme vorhanden war.

Es ist umgekehrt. Die Beweislastumkehr gilt in den ersten sechs Monaten. Denn dass derjenige, der einen Anspruch geltend machen will, die Beweislast dafür trägt, dass dieser Anspruch auch tatsächlich besteht, ist ja der Normalfall. Dieser Normalfall wird in den ersten sechs Monaten umgekehrt, weil hier eben der Händler beweisen muss, dass der Gewährleistungsanspruch des Kunden nicht besteht.