Computer beschädigt, bekomme "Wiederbeschaffungswert" zurück?
Bei meinem Gaming PC ist vor einiger Zeit die Wasserkühlung kaputt gegangen und hat einen Brand ausgelöst. Wir haben die Teile (+ die Rechnungen) zu dem Hersteller der Wasserkühlung hingeschickt, damit die uns das Geld für die beschädigten Teile geben. Sie haben geantwortet und gesagt wir bekommen den "Wiederbeschaffungswert" zurück, aber heute habe ich festgestellt, dass die 16gb DDR4 ram die ich damals für rund 80€ gekauft habe, nun einiges mehr kosten (Ram Preise sind in den letzten Monaten anscheinend gestiegen). Was bekomme ich nun wieder? Die ca. 80€ die auf der Rechnung standen oder genug Geld um einen gleich guten Arbeitsspeicher zu kaufen?
(Das selbe frage ich mich übrigens auch für die anderen Teile, ich habe noch nicht geguckt ob und wie start sich die Preise von denen geändert haben)
5 Antworten
Zahlen sie den Wiederbeschaffungswert (Gebrauchtteilin Art und Alter des defekten) oder den Wiederbeschaffungsneuwert (Neuteil)?
Wenn Wiederbeschaffungswert, dann den höheren Preis, frag ob die eine Versicherung haben?
Verhandle mit der Versicherung selbst, wenn nicht, erwähne nebenbei, das du den Rechner von einem Sachverständigen überprüfen lässt und denen die Kosten zukommen lässt? sofern die dich über den Tisch ziehen wollen.
Nur der aktuelle Kaufpreis wird erstattet damit du dir den Computer wieder beschaffen kannst .
Um deine Frage zu beantworten :
Nein, nach aktuellet Gesetzeslage muss er dir tatsächtlich den Kaufpreis von den RAM Platinen nicht zusätzlich zurückerstatten ,weil du diese selbst erworben hast und eingebaut hast .Es ist also Tuning.
Dann musst du dir die neuen Platinen leider selber noch einmal kaufen denn nach Gesetzeslage MUSS er es nicht aber für Kundenfreundlichkeit würden die dir den Kaufpreis der Platinen erstatten wenn du es ausreichen Beweist .Rechnung ...
Viele Grüße
Kamran Shamkhalov
Wie es aussieht hat er nicht 'nur' den RAM gekauft, sondern den ganzen PC aus Einzelteilen zusammengestellt.
Das 'Tunning'-Argument halte ich für Unsinn.
Ich bin jetzt kein Versicherungsexperte, aber wenn nix anderes da steht als 'Wiederbeschaffungswert' dann würde ich erwarten, dass 'dasselbe' oder etwas 'ähnliches' bezahlt wird.
Ich denke mal nicht, dass die noch einen PC mit DDR2-Speicher finanzieren würden (nur als Beispiel) wo DDR2-Speicher mittlerweile nur noch schwer zu bekommen ist und dementsprechend teuer...
Wenn jetzt z.b. der Ram von 80€ auf 120€ angestiegen ist, bekomme ich die 80€ oder die 120€? Bin mir gerade nicht ganz sicher, wie du das meinst..
sehr wahrscheinlich nur den Zeitwert
Geräte altern auch und zwar wesentlich schneller wie andere Güter
Wiederbeschaffungspreis ist der heutige Preis den ein gleichwertiger Gegenstand jetzt kostet,