Schichtänderung?(Arbeit)?
Hallo, bei uns im Betrieb wird demnächst das 3 Schichtmodell geändert. Wir werden verpflichtet sein am Wochenende zu arbeiten. Die Nachtschicht Woche wird auf 2 Gruppen aufgeteilt. Wir haben BR informiert aber die sind auch in der Meinung dass Sie das Schichtmodell einführen wollen. Wir haben einen Arbeitsvertrag auf 35 Stunden die Woche zu leisten. Die haben 1 Tag Nachtschicht weggenommen und in die Frühschicht Woche eingesetzt, wir werden jeden Frühschicht und Nachtschicht Woche 10 Tage durch arbeiten auch weniger bezahlt dementsprechend.
Neue Schichtmodell:
6 Tage Frühschicht
Mo. - Sa.
05:30 - 13:30 Uhr
4 Tage Nachtschicht
1 Gruppe So. - Mi.
2 Gruppe Di. - Fr.
21:30 - 05:30 Uhr
5 Tage Spätschicht
Mo. - Fr.
13:30 - 21:30 Uhr
Meine Frage: dürfen Sie das so machen? Wir Mitarbeiter sind uns alle einig das wir es nicht so haben wollen.
Was können wir dagegen machen ?
Wäre um jede Antwort dankbar
3 Antworten
Um sinnvoll zu antworten müsste man wissen was sich von alt auf neu ändert
so wie ich das sehe ist der Betrieb von Samstag 13:30 bis Sonntag 21:30 komplett geschlossen, es wird also nicht das Wochenende durchgearbeitet
Hört sich grundsätzlich nicht schlecht an, denn durch die Zweiteilung der Nachtschicht entstehen auch lange Wochenenden
Hab schon schlechtere Pläne gesehen
Weshalb verdient ihr künftig weniger, denn eine Verkürzung der Arbeitszeit sehe ich in deinen Ausführungen nicht?
Grundsätzlich hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Dienstplänen. Wenn der eine andere Meinung hat als ihr, dann kann ich euch nur raten, dass so viele Mitarbeiter wie möglich den Betriebsrat aufsuchen sollten um ihn zu bitten sich für einen anderen Dienstplan einzusetzen. Je mehr Kollegen vorsprechen, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass der BR auf euere Linie einschwenkt (denn er möchte ja auch irgendwann wieder gewählt werden)
Wenn der Betriebsrat einverstanden ist, habt ihr so gut wie keine Chance.
Wendet Euch an die Gewerkschaft...vielleicht haben die noch Ideen!
Warum wird die Arbeitszeit geändert?
Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht.