Ist ein Zeitkonto Pflicht? Und wann zählt ein Arbeitstag als Mehrarbeit und nicht als normal?
Hallo Leute !
Bin leider notgedrungen den Aasgeiern zum fraß vorgesetzt worden. Arbeite bei einer Leihfirma.
Meine Frage lautet:
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ist ein Zeitkonto laut IGZ Pflicht?
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ich muss laut Vertrag flexible von mo- sa sein um meine 35std die Woche voll zu bekommen. Es geht auch hervor das bei Mehrarbeit auch mehr Arbeitsleistung von mir verlangt werden kann. Da der Samstag generell gearbeitet wird würde ich gern wissen woran ich merke das es Mehrarbeit ist oder nur normaler Dienst ?! (Wenn ich bereits von mo-Fr 35std voll habe )
3 Antworten
Mehrarbeit, Überstunden, sind jede Stunde über die 35 Wochenstunden hinaus. In Deinem Vertrag sollte dann stehen, wie Du diese Zeit vergütet bekommst.
wenn sie auf das Konto gehen erst mal gar nicht.
Aber letzten Endes sind es Überstunden und sollten mit Zuschlag bezahlt werden.
Wenn der Arbeitgeber will das du deine Zeiten eintragen sollst, musst du es. Jeder Arbeitgeber machts anders
Das Zeitkonto ist mE im Tarifvertrag fixiert und Dein Arbeitsvertrag wird sich auf den TV beziehen. Also vertraglich vereinbart.
Alles was über die 35 Stunden hinaus geht ist Mehrarbeit die erstmal auf dem Konto gesammelt wird. Praktisch für den AG. Er nimmt sich ein Darlehen bei Dir weil es eben erst einmal virtuelle Stunden sind.
Weiterhin praktisch, weil er im Urlaub nur die 35 Stunden bezahlen wird. Wenn Einsatzpause ist wird er Dir nach meinen Erfahrungen einreden wollen, das jetzt die Stunden vom Konto genommen werden können.
Wenn hier tatsächlich der Tarifvertrag iGZ anzuwenden ist, dann sind die Regelungen zum Arbeitszeitkonto, zur Mehrarbeit und zu Zuschlägen dort im Manteltarifvertrag ausführlich geregelt.
Die Tarifverträge iGZ sind auf dieser Seite (rechte Seite >> Downloads >> Tarifhauptborschüre, § 3 "Arbeitszeit" mit Arbeitszeitkonto Seite 30f, § 4 "Zuschläge" Seite 32f ) zu finden: http://ig-zeitarbeit.de/tarife-recht/tarifvertraege