Zahnarzt lässt seine Angestellten auch noch die Praxis putzen.Was können sie tun?
eine Freundin von mir ist beim Zahnarzt beschäftigt in Vollzeit und hat somit sehr gut zutun.Der Zahnarzt spart sich jedoch die Putzfrau und die Angestellten müssen auch noch die ganze Praxis putzen nach der Arbeit.Der gute Mann spart sich dadurch die Reinigungskraft und verschleißt seine Mädels.Die Mädels jetzt wollen mal wissen ob das überhaut rechtens ist und wo man sich wirklich mal beschweren könnte,damit das auch aufhört.Alle haben natürlich auch Angst ihren Job zu verlieren und so frage ich jetzt mal hier nach Zu kündigen traut sich keiner,denn wer heute einen Job in dieser Branche hat,kann sich glücklich schätzen.Unter anderem würde dieser Zahnarzt auch sofort seine Angstellten entlassen wenn sie sich weigern würden die Praxis zu putzen.
Was könnten die Mädel tun? Wo können sie sich beschweren?
8 Antworten
Eine Zahnmedizinische Fachangestellte muss nicht die Praxis putzen! Das ist Vertragswidrig und darf verweigert werden. Und wenn du schreibst "nach der Arbeit" liest sich das zur Krönung auch noch so, als würde die Zeit nicht einmal bezahlt!? Das ist schon dreimal nicht zulässig.
Also, was können die Mädelz tun?
Es würde mich wundern, wenn sie wirklich (alle) zusammen hielten, wenn es dann wirklich darauf ankommt, aber sie sollten geschlossen gehen ohne geputzt zu haben. Und zwar jeden Tag. Beschweren können sie sich nur beim Vorgesetzten selbst, der wenig Einsehen haben wird. Würde der ArbG wegen "Arbeitsverweigerung" kündigen, könnten die Damen dagegen klagen.
Es ist eine rein arbeitsrechtliche Frage, die nirgendwo anders geklärt werden kann, als zwischen ArbG und ArbN und im Zweifel mit Hilfe eines Gerichts. Das interessiert keine Behörde und kein Amt und kein Nichts.
vielen Dank mal eine Antwort mit Geist durchdacht.;-)
Wenn er die Zeit bezahlt, ist daran nichts auszusetzen, wenn die Mädels selber putzen.
Wir mussten früher auch den Laden selber putzen als ich gelernt habe und auch später angestellt war(Einzelhandel) Die Zeit wurde auch vergütet.
da wird die Zeit leider nicht vergütet und bezahlt.
Ja, früher ist man auch noch mit dem Waschbrett und der Wäsche an den Bach gepilgert. Heute hat man Waschmaschinen.
Ich glaube nicht dass das verboten ist - jedoch sollte deine Freundin in ihrem Arbeitsvertrag nachlesen wie dort ihre Tätigkeit beschrieben ist. Da dir hier niemand eine verbindliche Antwort geben kann rate ich deiner Freundin zu einem Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt. Auch könnte deine Freundig über die Gründung eines Betriebsrates nachdenken - je nachdem wieviele Angestellte in der Praxis beschäftigt sind.
ok Betriebsrat beim Zahnarzt ich hätte nicht gedacht damit ich beim thema Zahnarzt mal so herzhaft lachen muss! sorry
Die können , dürfen , sollen und müssen die Praxis putzen! Der Arbeitgeber sagt was getan werden muss ! Beschweren können die sich im Arbeitsamt bei der Jobsuche die dann fällig wird wenn sie es nicht machen LG
Nein, dass Putzen der Praxisräume entspricht nicht dem Berufsbild einer ZMF und das muss sie auch keineswegs tun. Schon garnicht kostenlos. Und was der ArbG sagt, muss noch lange nicht immer getan werden, wenn es nciht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
wie gehst du denn ab..der Zahanarzt selbst was ?
Ausbeute nenne ich sowas.Sklavenhandel hört sich noch besser an.
sie sollen in ihren arbeitsvertrag schauen, ob darin steht, welche arbeit dort beschrieben ist und als was sie eingestellt wurde.
nicht zu vergessen, was was zu der wöchentlichen arbeitszeit steht