Muß ich nach 10 Jahren Mietzeit beim AUSZIEHEN meine Wohnung streichen?
Hallo Freunde!
Wer weiß es genau? Muß ich nach 10 Jahren Mietzeit die Wohnung vorrichten, oder ist das nach dieser Zeit Vermietersache, da die Wohnung sowieso zu erneuern wäre, rein verschleißtechnisch gesehen!?....
Gab es da nicht auch eine neue Gesetzeslage zum Thema BESENREIN nur oder irre ich mich da...?
Ich danke Euch für Eure hilfreichen und professionelle Antworten!
Mfg
11 Antworten
Das wird doch normalerweise vorher vereinbart und steht im Mietvertrag!
Hier findest du eine ausführliche Übersicht zum Thema:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check8.htm
Ein guter Tipp zum Einsteigen!
Nicht jede Mietvertragsklausel "Schönheitsreparaturen" ist wirksam.
Grundsätzlich gilt: Ohne besondere Vereinbarungen im Mietvertrag ist der Mieter überhaupt nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Das ist Sache des Vermieters (BGH RE WM 85, 46). Oft enthalten Verträge Klauseln über eine Renovierung beim Auszug. Eine solche Regelung ist unwirksam, soweit die Schönheitsreparaturen während der Mietzeit völlig unberücksichtigt bleiben (OLG Hamm RE WM 81, 77; OLG Frankfurt RE WM 81, 272; LG Berlin WM 93, 261). Der Vermieter muss dem Mieter die Möglichkeit geben, in Eigenarbeit zu renovieren.
Alle Klauseln kann man an dem Grundsatz messen: "Der Mieter soll nicht mehr Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen, als er selbst verwohnt hat" (LG Kassel WM 82, 245; WM 83, 84; LG Koblenz WM 83, 91).
Steht im Mietvertrag überhaupt nichts, dann muss der Mieter die Wohnung nur "besenrein" übergeben, d.h. leer räumen und von groben Schmutz säubern.
Was sind Schönheitsreparaturen? Hierzu zählen nur: Das Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen (BGH RE WM 87,306). Mit anderen Worten: Zu den Schönheitsreparaturen zählt alles, was sich bei normalen Wohnen abgenutzt hat und i.d.R. "mit Farbe, Tapete und etwas Gips" erneuert werden kann. Schäden, die der Mieter nicht selbst verschuldet hat (Risse in der Decke oder Wänden), zählen nicht zu den Schönheitsreparaturen.
Die Antwort gibt schon eine gute Idee. Weiter Merkmale findest Du für € 0,75 hier in Finanztest: http://www.test.de/themen/steuern-recht/test/-Mietvertrag/1783866/1783866/1783247/
Es kommt sehr genau auf den Wortlaut im MV an, ob er unwirksam oder wirksam ist!
normalerweise, JA! du musst die wohnung so verlassen wie du sie bezogen hast. egal ob du dort 1 oder10 jahre gewohnt hast!!
LG
Eben nicht. Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig.