Muss ich mich für 4 Tage arbeitslos melden?
Ich habe heute meinen letzten Arbeitstag in der alten Firma. Eine neue Stelle habe ich schon, die beginnt aber erst am 26.10. Muss ich mich für 4 Arbeitstage arbeitslos melden? Ich habe überhaupt nicht daran gedacht, ist mir erst jetzt eingefallen.
Wenn ich jetzt für vier Tage keinen Lohn bekomme ist es nicht so schlimm.
8 Antworten
Mach es lieber. Ist nur ein Anruf. Nachher hauen die dir ne 3 Monatige Sperre drauf. Die kommt aber erst wenn du mal arbeitslos bist. Da sind die knallhart
Und die Sperrzeit beginnt am Tag nach dem die Sperrzeit begründenden Ereignis. Nicht erst irgendwann.
Du hättest dich schon 3 Monate vorher Arbeit suchend melden müssen oder spätestens wenn du deine Kündigung bekommen hast oder davon erfahren hättest !
Am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich dann persönlich arbeitslos melden,denn erst ab da sicherst du dir deinen evtl. ALG - 1 Anspruch.
Also würde ich mich auf den Weg machen und mich arbeitslos melden,auch wenn du eine Sperre von 1 Woche wegen verspäteter Arbeit suchend Meldung nach § 144 Abs. 6 SGB - lll bekommen wirst.
So sicherst du dir aber auf jeden Fall deinen bisher erworbenen ALG - 1 Anspruch,abzüglich dieser Sperre,aber dann bist du auf der sicheren Seite,kannst ja in deinem neuen Job auch in der Probezeit gekündigt werden.
Du musst dich nicht arbeitslos melden. Es ist allerdings sinnvoll vor allem wenn du bei deiner neuen Beschäftigung ein geringeres Einkommen hast als bei deiner letzten.
Solltest du dich arbeitslos melden wollen, sprich einfach in der Argentur für Arbeit am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vor. Allerdings kann es sein, dass keine Auszahlung von Arbeitslosengeld erfolgt, da keine frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung erfolgte. Dir droht deshalb eine Sperrzeit von einer Woche (wegen verspäteter Meldung), diese muss aber nicht unbedingt eintreten.
Warum willst du das Geld verschenken? Hast ja auch die Beiträge bezahlt. Aber du musst es wissen. Natürlich musst du dich nicht melden.
Du musst das nicht, aber das Geld steht Dir ja zu. Dafür hast Du ja schliesslich einbezahlt.
Ich muss dir hier leider wiedersprechen. Die Arbeitslosmeldung ist nur persönlich vor Ort möglich, da der Personalausweis vorgelegt werden muss. Was man telefonisch machen kann ist die Arbeitsuchendmeldung.
Die Sperrzeit von drei Monaten erfolgt nur wenn jemand selbst kündigt, einen Aufhebungsvertrag unterschreibt oder aufgrund seines Verhaltens fristlos gekündigt wird. Dies ist die Sperrzeit bei Arbeitaufgabe. Bei verspäteter Meldung kann nur eine Sperrzeit von einer Woche erfolgen.
LG