Muss ich mich Arbeitlos melden, wenn ich neben dem Studium eine Festanstellung habe und diese aufgebe?
Ich studiere Marketing und da das momentane Semester mich nicht auslastet und ich ausreichend mentale Kapazitäten übrig habe, um nebenbei Geld zu verdienen, habe ich mir einen Teilzeitjob in Festanstellung gesucht.
Nach ungefähr 4 Monaten musste ich feststellen, dass ich den Job, die Personalabteilung und meinen Chef nicht leiden kann. Also will ich mich nicht weiterquälen, kündigen und mich, wie davor auch, voll und ganz auf das Studium fokussieren.
In der Mittagspause meinte ein eingeweihter Kollege zu mir, dass ich das unbedingt dem Arbeitsamt melden müsse, da ansonsten Repressalien auf mich zukommen könnten.
Ich weiß, dass man sich arbeitslos melden muss, wenn man kündigt oder gekündigt wird. Ich kann mir jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das auch gilt, wenn ich nach wie vor immatrikulierter Student bin. Ich strebe auch keineswegs an irgendwelche Transferleistungen zu beziehen und plane auch mit keiner baldigen anderen beruflichen Beschäftigung neben dem Studium. Am liebsten möchte ich mit dem Arbeitsamt auch wie gehabt keinerlei Kontakt haben.
Also: Wie ist die Lage? Muss ich melden, weil Kündigung Kündigung ist, unabhängig vom Studium oder muss ich mich nicht melden, weil ich nach wie vor Student und nicht arbeitssuchend oder gar arbeitslos im klassischen Sinne bin?
Es würde mich massiv freuen, wenn mir die Frage ohne einen Anruf beim Amt beantwortet werden kann.
Grüße aus München
2 Antworten
Nein, das ist Blödsinn. Als Vollzeit Student hast du mit dem Arbeitsamt nichts zu tun. Du musst nur deine KV regeln. Da du dann nicht mehr über das Arbeitsverhältnis versichert bist, must du dich entweder in die Familienversicherung eintragen lassen (wenn unter 25) oder wieder in einen Studententarif wechseln. Ansonsten gibt es bald ne Rechnung von 200€ pro Monat von der KV.
da gibt es aber eine Altersbeschränkung
Normalerweise bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Als Student stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, was eine Grundvoraussetzung wäre als arbeitslos zu gelten. Du hast mit dem Arbeitsamt nichts am Hut. KV läuft über dein Studium. Wenn dir danach ist, suchste dir einen neuen Job.
Studenten sind wegen ihres Studiums krankenversichert, nicht über die Familienversicherung.