Muss ich meinen urlaub am anfang des jahres für das ganze jahr schon beim arbeitgeber angeben?
Meine chefin sagte mir ich soll ihr JETZT schon für das ganze nächste jahr meine urlaubszeit sagen, also wann ich wie lange urlaub machen will. Woher soll ich wissen wann ich wie lange im nächsten jahr urlaub machen will?! Meine frage: ist das verpflichtend bzw überhaupt gültig und wenn ja gibt es da nicht irgendeine andere frist wie z.B. 2 monate vorher bescheid zu geben? Wenns dazu ein gesetz gibt und das jmd weiß, würd ich das auch gern wissen. Danke
10 Antworten
Mir ist weder ein Gesetz bekannt, bis wann ein Arbeitnehmer seinen Urlaub beantragen muss, noch wie lange ein Arbeitgeber Zeit hat den Urlaub zu genehmigen.
Bei uns im Betrieb gibt es auch schon die Urlaubsplanung für nächstes Jahr. Wir haben eine Betriebsvereinbarung die besagt, dass 2/3 des Jahresurlaubs verplant werden sollen.
Abgabeschluss ist der 31. Januar und die Vorgesetzten sind verpflichtet den Mitarbeitern bis zum 28. Februar schriftlich mitzuteilen, ob der Urlaub wie geplant genehmigt werden kann.
Wie stellst Du Dir das denn vor wenn Du zwei Monate vor Deinem geplanten Urlaub den Antrag abgibst? Dass Du den dann ohne weiteres genehmigt bekommst?
Deine Kolleginnen und Kollegen müssen evtl. langfristig planen (Schule, Betrieb des Partners hat Betriebsferien.......). Die haben dann schon ihre Urlaubswünsche abgegeben. Da wirst Du u.U. gar keinen Urlaub zum Wunschtermin bekommen oder erwartest Du, dass man wartet bis Du weißt, wann Du Urlaub machen willst?
Viele Betriebe haben solche Regelungen dass Urlaub früh beantragt werden muss, damit man die Jahresplanung einigermaßen abstimmen kann. Das ist keine Schikane Deiner Chefin sondern oft eine Notwendigkeit. In Betrieben mit Betriebsrat gibt es zur Urlaubsplanung deshalb auch sehr oft Betriebsvereinbarungen. Die sind dann wie ein Gesetz und jeder muss sich daran halten.
Wenn es keinen Betriebsrat und damit keine Betriebsvereinbarung gibt, solltest Du tun, was Deine Chefin möchte.
Es gibt ein Gesetz, das dem Arbeitnehmer seinen Urlaub zuspricht. Das sind die Mindestbedingungen.
Alles andere ist durch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge geregelt, deren Bedingungen das Bundesurlaubsgesetz nicht brechen oder verschlechtern dürfen.
Wenn in Eurem Betrieb die Urlaubsplanung bereits Anfang Januar vorliegen muß, dann kannst Du dagegen nur eins unternehmen: kündigen.
Das ist vielen Firmen eine absolut gängige Praxis.... ist auch gut so, so kannste wenigstens den nächsten Auslandsurlaub mit Sicherheit vorausplanen. Genau deswegen wird das so früh gemacht, damit es nicht zu zuvielen Überschneidungen kommt und die Mitarbeiter nicht mehr Stornieren können.
Ja, es ist üblich, dass AG Anfang des Jahres eine Übersicht haben wollen,w er wann in Urlaub mchte. Dabei wird normalerweise nicht der ganze Jahresurlaub verplant, aber doch wenigstens die Hälfte oder "der große Urlaub".
Üblich ist oft: bis zum 15.1. ca 1/2 Jahresurlaub als Antrag abgeben. So kann der Chef dann halt für sich und auch fürs Kollegium planen.
Ich kenne da auch so, das das üblich ist, damit der Arbeitgeber planen kann. Auch damit man Überschneidungen rechtzeitig bearbeiten kann.