Kann mein Chef mich zum Führerschein zwingen?

9 Antworten

Von der rein rechtlichen Seite betrachtet ist dieses Verlangen des Arbeitgebers durchaus zu beanstanden!

Der Arbeitgeber kann zunächst einmal nicht verlangen, dass die von ihm erwartete Weiterbildung des Arbeitnehmers von diesem selbst unmittelbar bezahlt wird.

Denkbar ist allerdings eine Vereinbarung der Art, dass der Arbeitnehmer sich mit der Weiterbildung für eine gewisse Zeit an die Firma bindet und bei vorzeitigem Ausscheiden diese Weiterbildungskosten ganz oder teilweise dem Arbeitgeber erstattet; das hängt aber auch vom Ausmaß der Weiterbildungkosten ab.

Bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes wäre es dem Arbeitgeber auch schwerlich möglich, den Arbeitnehmer bei Verweigerung der Kostentragung mit dem Verweis auf mangelnde Qualifikation zu kündigen; gerade bei mangelnder Qualifikattion erwartet der Gesetzgeber vom Arbeitnehmer die Durchführung geeigneter Maßnahmen, um eine Kündigung zu vermeiden - womit wir wieder am Anfang wären.

Wenn die Firma das von dir verlangt, sollte sie es auch bezahlen. Andererseits kennst du ja die Konsequenz, wenn Baustellengeräte zu transportieren sind, und du nicht dazu in der Lage bist, wird das bald jemand anders tun.

Ein kleiner Trost. Du könntest die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Andererseits hättest du natürlich auch mit dieser Zusatzqualifikation einen höheren Gehaltsanspruch- oder bessere Chancen in einem anderen Unternehmen.

von weiterbildung profitieren beide seiten - der AG, weil er den angestellten nun besser "nutzen" kann, der angestellte nimmt seine erfahrung + führerschein ggf. zum nächsten AG mit.

allerdings wird es oft so gehalten, da beide profitieren, dass beide bezahlen, der AG einen zuschuss gibt oder der AG zahlt und sich im gegenzug der angestellte verpflichtet, eine gewisse zeit z.b. 6-12 monate für die firma weiterzuarbeiten.

wenn dein AG nicht mit sich reden lässt, würde ich den führerschein erwerben, um in ruhe weiterarbeiten zu können, mir aber still einen neuen job suchen und dem AG irgendwann den finger zeigen.

Nein, du bist gesetzlich nicht verpflichtet. Allerdings festigt dich die Fortbildung des Führerscheins in deinem Betrieb. Du solltest meiner Meinung nach einem Zuschuss des Arbeitgebers erfragen.

Dein Arbeitgeber kann die Zukunft Deines Arbeitsplatzes von dieser Erweiterung Deines Führerscheins abhängig machen. Oder anders ausgedrückt - er kann Dir später sagen, er könne Dich ohne entsprechenden Führerschein nicht weiter einsetzen, da er keine Arbeit (mehr) für Dich habe. Und was das heißt, weißt Du selbst.

Wie die Sache von den Kosten her aussieht, weiß ich nicht genau. Du kannst die Kosten allerdings noch immer in Deiner Steuererklärung angeben.

Familiengerd  19.01.2013, 23:16

Deinen Aussagen im ersten Absatz ist zu widersprechen!

Sollte das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden, wäre eine Kündigung wegen nicht gegebener Weiterbeschäftigungsmöglichkeit aufgrund mangelnder Qualifikation nicht möglich, da das Gesetz für diesen Fall eben genau die Durchführung zumutbarer Weiterbildungsmaßnahmen zur Vermeidung einer Kündigung fordert!

DerHans  20.01.2013, 09:56
@Familiengerd

Wenn der Fahrer der Baukolonne nicht in der Lage ist, z.B.. die Mischmaschine nicht als Hänger zu transportieren, ist das durchaus ein sachlicher Kündigungsgrund.

Familiengerd  20.01.2013, 18:19
@DerHans

Das stimmt für den geschilderten Fall nicht!

Lies meinen Kommentar doch bitte einmal genau (!) und dann schau auch mal unbedingt ins Kündigungsschutzgesetz, § 1 Abs. 2 Satz3!

Danach ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, "wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen [...] möglich ist".

Du könntes Recht haben, wenn der Arbeitgeber grundsätzlich (z.B. aus Gesundheitsgründen) nicht dazu in der Lage wäre; aber selbst dann müsste der Arbeitgeber erst einmal nach einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit suchen, bevor er ihn entlassen kann!

So einfach geht das alles nicht - auch wenn viele Arbeitgeber es gerne möchten!