Ohne Führerschein mit einem Rasenmähertraktor auf einem Fahrradweg fahren?
Ich bin 16 Jahre alt und habe keinen Führerschein (außer Fahrradführerschein). Unser "Rasenmäher-Traktor" (so nennt ihn mein kleiner Bruder immer) fährt Max. 14 Kmh. Nach dem mähen muss ich das Gras auf eine "Deponie" fahren (extra für Gartenabfall), um dahin zu gelangen muss ich 100 Meter auf der Straße im Ort fahren und dann auf einem Fahrradweg, normal bräuchte ich wenigstens einen Rollerführerschein. Aber der Rasenmäher ist NICHT als Landwirtschaftsgerät Sonden als ARBEITSGERÄT angemeldet. Ich mein mit meinem Fahrrad bin ich schon schneller als 14 Kmh und normal dürfte ich den fahren wenn er nicht schneller als 6 Kmh wäre. Und es ist wie gesagt ein Arbeitsgerät
2 Antworten
Fahrzeuge, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden – und dazu gehört der Rasentraktor ebenso wie der Mähdrescher, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Führerschein gefahren werden. Das
gilt dann, wenn das Gerät eine bauliche Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreitet. Für langsame Rasenmäher bedeutet das, dass kein Aufsitzmäher Führerschein nötig ist. Eine Einschränkung gibt es dabei noch: Kraftfahrzeuge, für die man keinen Führerschein braucht, dürfen erst ab 15 Jahren gefahren werden.
Wer den Rasenmäher nur auf seinem eigenen Grundstück fährt, braucht auch bei schnelleren Geräten keinen speziellen Führerschein dafür. Erst, wenn man mit dem Aufsitzmäher in die Öffentlichkeit kommt (zum Beispiel, um das Nachbargrundstück zu erreichen), ist ein Aufsitzmäher Führerschein Pflicht. Bis 10 km/h muss man auf dem Bürgersteig fahren, darüber ist nur noch die Straße erlaubt.
--> alles klar ? Du darfst, wenn er nicht schneller als 6km/h und Du 15 oder älter bist, aber nur auf dem Bürgersteig, nicht auf der Straße
Wenn er 14 km/h fahren kann, dann kann er schneller als 6 km/h fahren.
Du benötigst eine Fahrerlaubnis.
Unabhängig davon, wie schnell Du tatsächlich fährst.
Die Grenze ist 6 km/h und nicht 10 oder 14;
es geht nicht darum, wie schnell Du fährst, sondern was in den Papieren als Höchstgeschw. eingetragen ist; bei >6km/h MUSS ein Führerschein Klasse L (Arbeitsgerät) vorhanden sein
und es ist auch egal, auf wen er zugelassen ist; Du fährst, also mußt Du den FS haben
Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h benötigst Du eine Fahrerlaubnis.
Hier läßt sich allerhöchstens darüber diskutieren, ob ein solches Gerät als Leichtkraftfahrzeug eingestuft wird (dann Klasse AM) oder als Arbeitsmaschine (dann Klasse L)
Ohne jeglichen Führerschein ist das (auch wenn es nur 100m sind) auf jeden Fall als "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach StVG §21 zu werten.
Dankeschön ☺️
Dankeschön ☺️
aber macht es kein Unterschied wenn er nicht als Landwirtschaftsgerät sondern als Arbeitsgerät angemeldet ist? Ich glaube er läuft über die Firma meiner Eltern.
Und wenn er zwar 14 Kmh fahren kann, ich aber nur 10 Kmh fahr...geht's dann auch?