Muss ich meinem Arbeitgeber sagen wann ich von der ssw erfahren habe?
Hallo, Ich bin in der 7. Woche schwanger . Mein folgevertrsg wartet schon quasi auf mich . Er wird in den nächsten 2 Wochen kommen. Nun war ich heute bei der Gyn . Die ssw wurde somit festgestellt . Muss ich meiner Arbeitgeberin sofort Bescheid sagen ? Kann ich warten und den Vertrag unterschrieben und es dann sagen ? Aber was ist wenn sie ein schrieben möchte das die Schwangerschaft festgestellt wurde . Da steht dann doch das Datum von heute drauf . Ich kann doch dann nixjt in 2 Wochen ein Attest vorlegen auf dem steht die Schwangerschaft wurde am Tag X schon fest gestellt. Ich weiß gerade nicht was ich machen soll. Bitte un Rat ... 😫
6 Antworten
Der AG darf einen Nachweis darüber verlangen, dass du tatsächlich schwanger bist (kostet etwas, aber das muss der AG bezahlen, deinen Mutterpass musst du ihm nicht zeigen) und auf dem Zettel steht nicht drauf, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde, sondern in welcher SSW zu Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung bist und wann der errechnete ET ist (muss der AG ja wissen, damit er den Mutterschaftsurlaub einplanen kann).
Ob und wann du deinem AG überhaupt etwas davon erzählst ist allein deine Sache.
Ob und wann du deinem AG überhaupt etwas davon erzählst ist allein deine Sache.
Das stimmt dann nicht, wenn die Tatsache der Schwangerschaft von Bedeutung ist in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit und der Arbeitgeber deswegen Maßnahmen zum Schutz der Schwangeren und des Kindes ergreifen muss.
"Muss ich meiner Arbeitgeberin sofort Bescheid sagen ?"
Nein.
Es hat allerdings die Folge, dass wenn irgendein Arbeitsunfalls passiert, der sich auf dein Kind auswirkt, dein AG dahingehend nicht haftbar ist, da er ja nichts von deinem Kind wissen konnte. Gleiches entsprechend wenn du in einem Bereich arbeitest, wo es für das Kind problematische Stoffe oder Strahlung gibt.
"Kann ich warten und den Vertrag unterschrieben und es dann sagen ?"
Ja.
Und das ist rechtlich sogar vollkommen unproblematisch, denn du dürftest deinen AG sogar dahingehend anlügen, um vor der Mitteilung noch den Vertrag unterschreiben zu können.
Würde dein AG also mit noch nicht unterschriebenen Vertrag in der Hand dich fragen: "Sind sie eigentlich schwanger? Hab so einen Verdacht." dann dürftest du sagen "Nein.", den Vertrag unterschreiben und anschliessend sagen "Das eben war übrigens gelogen, ich bin schwanger" und es hätte rechtlich für dich keine negativen Konsequenzen.
(Eventuell wäre dein Chef sauer, was dann andere Probleme verursacht; ferner wäre eine solche Frage natürlich ein arbeitsrechtlicher Verstoß deines Chefes für den man ihn ggf. verklagen könnte)
Es steht auch auf der Bescheinigung für den AG nicht drauf, wann die Schwangerschaft festgestellt wurde.
Naja ob du dem AG was sagst oder nicht ist es nur teils deine sache. Kommt auf den beruf an. Trägst du schwer? Arbeitest mit chemikalien? Oder beim röntgen? Wenn du "nur" ein bürojob hast oder "nur" an der kasse sitzt dann musst du es nicht sagen aber sobald ein risiko fürs kind vorliegt muss es der AG wissen
Der Arbeitgeber darf zwar einen Nachweis über die SS verlangen, aber keine Information, wann die festgestellt wurde.
Und meines Wissens darf man Gesundheitliches wenn es nachteilig sein könnte dem Arbeitgeber verschweigen.
Keine Gewähr auf diese Infos.
Du kannst (und solltest) warten, bis die Vertragsverlängerung unterschrieben ist.
Du bist nicht verpflichtet eine Schwangerschaft mitzuteilen, bzw. Du kannst den Zeitpunkt selbst bestimmen - der Arbeitsvertrag kann dann nicht durch den ArbG angefochten werden - es sei aber darauf hingewiesen, daß ein befristeter Arbeitsvertrag auch ausläuft, auch wenn man schwanger ist - die Schwangerschaft schützt nur vor einer Kündigung.
Du bist nicht verpflichtet eine Schwangerschaft mitzuteilen
Es sei denn, dass die Tatsache der Schwangerschaft relevant ist in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit!