darf mein vermieter mich kontollieren bzw.beobachten.
Hallo ich höffe das Ihr mir behilflich sein könnt!
Ich habe einen Schreiben von meinem Vermieter bekommen bzw. von Eigentümerschutzbund verein. Im schreiben steht drin wann und um wieviel Uhr ich meinen Terassentür immer auf mache tag auch Nacht. Wann ich besucher hatte wie lange mein besuch da war auf dem Datum und Uhrzeit hatt er das im Schreiben Tabelliert. Ich bin eine allein stehende Frau habe eine schwangerschaft mit komplikationen und fühle mich seit dem von meinem Vermieter beobachtet auch davor fand ich seine blicke und ihn selbst sehr komisch.An dem Tag als ich das Schreiben bekommen habe bin ich in der selben Nacht ins klinik mit starke blutungen da ich mich sehr aufgeregt hatte und auch ängstlich war. einmal kam er auch mit dem kuvver wo meine Hausschlüsseln drin waren die wir zusammen verklebt hatten und ich den verschluss unterschrieben hatte so wenn er das öffnet das mann es dann im nachhinein sieht falls es jemand geöffnet hat. er kam und sagte mir das der briefumschlag in dem meine schlüsseln drin waren zerrisen ist und er einen neuen umschlag jetzt genommen hat wie kann ein briefumschlag von alleine zerreisen ?? nun meine frage ist darf mein vermieter das alles???
5 Antworten
Natürlich darf er das nicht.
Erst einmal würde ich dir empfehlen, das Schloss an deiner Tür auszutauschen, der Vermieter darf keinen Wohnungsschlüssel von deiner Wohnung besitzen, also raus mit dem Schloss, neues rein und die Schlüssel bleiben bei dir. Das alte Schloss hebst du gut auf.
Das Schreiben von deinem Vermieter kannst du getrost ignorieren bzw in die Tonne schmeissen. In deiner Wohnung kannst du tun und lassen, was du willst.
Nicht in die Tonne schmeissen. Vielleicht noch für eine fristlose Kündigung verwendbar!
Nein das darf er nicht. Suche dir Hilfe beim Mieterschutzbund. Sag deinem Vermieter, dass es ihn nichts angeht und sehe dich schonmal nach einer neuen Bleibe um, das ist auf Dauer kein Zustand. Wegen dem Schlüssel:
http://www.gutefrage.net/tipp/schloss-der-mietswohnung-wechseln
Du brauchst bei diesem Problem nicht nur sachliche Meinungen, sondern auch emotionale Hilfe und Unterstützung. Alleine stehst Du diese Situation nicht durch.
Der Vermieter hat kein Recht ,einen Schlüssel für Deine Wohnug zu haben.Du mußt Ihm nur mitteilen wo Er den Schlüssel bekommen kann im Notfall.Notfall ist,wenn Wasser aus Deiner Wohnung läuft ,oder es brennt in Deiner Wohnung.Wenn Wr meint Er muss eine Klingej´l reparieren ,muß Er einen Termin absprechen.Wie lange Du Die Balkontür auf hast und wie lange Du besuch hast geht einem Vermieter nichts an.In der Art darf Er seine Mieter nichz ausspionieren.Ich würde mir die Schlüssel wiedergeben lassen.Anwälte machen oft Erstberatungen,für 25 Euro,das geld würde ich ausgeben
Lassen wir mal alles Emotionale bei Seite. Einem solchen Schreiben geht immer einiges voraus. Aus welchem Grund haben Sie das Schreiben erhalten? Was genau ist der Eigentümerschutzbund Verein? MfG