Muss ich Mahnkosten bezahlen?
Guten Tag, ich habe von Vattenfall einen Mahnbrief erhalten. Ich hätte die Rechnung am 10.11.2014 ausgleichen müssen, jedoch habe ich es etwas verschlafen und am 21.11.2014 überwiesen. Und heute habe ich diesen Mahnbrief heute im Briefkasten gesehen. Dieser ist am 20.11.2014 verfasst worden. Darin ist geschrieben, dass ich die Rechnung ausgleichen werden soll und die Mahnkosten ebenfalls. Und falls ich es schon getan habe, soll ich diese Angelegenheit als erledigt ansehen. Nun meine Frage muss ich trotzdem bezahlen? Ich habe dort angerufen und der Mann am Apparat meinte ja, aber ich wills trotzdem von euch wissen.
9 Antworten
normal sollte noch ein Zusatz stehen, dass die Mahnung hinfällig ist, wenn man zwischenzeitlich gezahlt hat. Würde nicht zahlen, die Mahngebühr!
Ich würde erstmal abwarten. Normal macht sich keiner die Mühe Mahngebühren nachzufordern. Denn die Kosten dafür sind ungleich höher, als die Höhe der Gebühren.
Zudem, bei Zugang der Mahnung hattest du schon bezahlt. Darauf würde ich mich mal berufen.
Und, im Geschäftsleben zahlt kaum einer die Mahngebühren mit, nichtmal, wenn die Rechnung 2 Monate zu spät gezahlt wird. Deswegen werden die auch nie als Forderung eingebucht.
Streng genommen muss auch die erste Mahnung, da sie verzugsbegründend ist, kostenlos sein.
In der Regel wird Vattenfall wahrscheinlich auf die Mahngebühr verzichten. Da die Mahnung am 20.11. verfasst wurde und Du erst einen Tag später bezahlt hast, was heisst dass sie das Geld noch einmal 1-2 Tage später erst bekommen haben, könnten sie die Mahngebühr verlangen. Ich würde abwarten ob noch was kommt.
Meine Erfahrung ist, dass Vattenfall dich nicht nochmal wegen der Mahngebühren abmahnt. Ich würde erstmal abwarten, ob der "Posten Mahngebühren" auf der nächsten Rechnung steht und dann entscheiden. #missisimmo
ich würde sagen: da du die Rechnung bezahlt hast, bevor die Mahnung eingegangen ist, brauchst du die Mahngebühren nicht zu bezahlen