Muss ich Mahngebühren zahlen?


16.05.2021, 17:14

Die Ware wurde komplett zurückgenommen und der Betrag wurde vom Forderungsbetrag abgezogen.

4 Antworten

Wenn ja, welche sind genau zulässig

Die Frage ist, wie setzt sich erstmal die Forderung vom Inkasso zusammen & warum wurde das Inkasso eingeschaltet. Eine Reklamation alleine macht das sicherlich nicht aus.

voules 
Beitragsersteller
 16.05.2021, 17:16

Inkasso wurde eingeschaltet, weil ich den Betrag nicht vollständig bezahlt habe. Die Forderung setzt sich aus Hauptforderung (bestellte Ware), Mahngebühren, und Inkassogebühren.

Comp4ny  16.05.2021, 17:55
@voules

Mit "wie setzt sich die Forderung zusammen" war gemeint, die genauen Beträge zu nennen.

Mahngebühren zb. fallen nur an, wenn per Post auch wirklich Mahnungen gekommen sind & auch hier erst, wenn es vorher eine Zahlungsaufforderung stattfand. Quasi die 1. Mahnung kostenlos war. Ansonsten fallen maximal 3,00 € Mahngebühren an. Gerichte Urteilten auch schon auf 2 €.

Bei den Inkassokosten hängt es ab wie hoch die Hauptforderung war.
Bis 500 € wären nur 15,00 € Inkassovergütung fällig zzgl. 3 € für Auslagen.

voules 
Beitragsersteller
 16.05.2021, 18:13
@Comp4ny

Die würde ich aber ungerne nennen. Ich frage aber nicht, ob die Höhe der Beiträge zullässig ist.

Comp4ny  16.05.2021, 20:02
@voules

Warum nicht?
Wenn die Ware zu spät returniert wurde sodass du in den Verzug gekommen bist, wäre die Forderung an sich berechtigt. Allerdings wenn die Grundlage fehlt wird es schwer das ganze durchzusetzen.

voules 
Beitragsersteller
 16.05.2021, 20:24
@Comp4ny

Die Ware wurde aber nicht retuniert, sondern reklamiert und die Reklamation wurde komplett anrekannt.

Comp4ny  16.05.2021, 20:27
@voules

Ob nun reklamiert oder retourniert, das Prinzip wäre das selbe.
Und da du keine näheren Infos geben willst, kann man dir nur mit den bereits genannten Infos helfen.

Aus meiner Sicht sind Mahngebühren berechtigt, wenn Du Deinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachgekommen bist.

Ein mangelhafter Artikel befreit nicht davon.

Allerdings sind Inkassodienste dafür bekannt, überhöhte und vor Gericht nicht durchsetzugsfähige Gebühren zu berechnen.

Du solltest Dich deshalb mit Deiner Frage an die Verbraucherzentrale wenden.

Das kann mit den Infos niemand beantworten.

Die Frage ist was "vollständig anerkannte Reklamation" bedeuten soll. Gibt es jetzt noch eine unstrittige Forderung, oder nicht?

voules 
Beitragsersteller
 16.05.2021, 17:11

Die Ware wurde komplett zurückgenommen und der Betrag wurde vom Forderungsbetrag abgezogen.

freejack75  16.05.2021, 17:13
@voules

Eben, wieder keine Antwort.

Wenn es noch eine offene Forderung gibt, dann kann natürlich zu Recht gemahnt werden.

Und wenn keine Forderung mehr gibt, gibt es natürlich auch keine Grundlage für Mahn- oder Inkassogebühren.

voules 
Beitragsersteller
 16.05.2021, 17:19
@freejack75

Was willst du genau wissen? Natürlich gibt es noch offene Forderung, die sich aus Mahngebüren und weiteren Kosten zussamensetzt. Die Ware wurde jedoch durch die Gutschrift komplett beglichen.

freejack75  16.05.2021, 17:21
@voules

Eine Forderung besteht immer aus der eigentlichen Hauptforderung, und Nebenkosten wie Mahn- oder Inkassogebühren.

Genau will ich wissen: gibt es noch oder gab es noch eine Hauptforderung, als sich das Inkasso gemeldet hat?

Ja: Inkassokosten berechtigt. Werden jedoch selten gerichtlich durchgesetzt, wenn die Hauptforderung bezahlt ist.

Nein: nicht berechtigt.

Läuft typischerweise so: Gläubiger schaltet Inkasso ein. Und meldet jeweils dem Inkasso, falls er doch noch Geld direkt bekommt. Sobald der Gläubiger keine offene Forderung mehr hat, gibt das Inkasso meistens Frieden. Weil dann der Anspruch recht mühselig durchsetzbar und eher klein ist.

voules 
Beitragsersteller
 16.05.2021, 17:24
@freejack75

Ja, es gab noch die Hauptforderung, als sich das Inkasso gemeldet hat. Die Hauptforderung wurde jetzt komplett durch eine Gutschrift beglichen. Sind die Inkassokosten immer noch berechtig?

freejack75  16.05.2021, 17:26
@voules

s.o. -- ja, jedoch eher theoretisch.

Ich würde das Inkasso jetzt erstmal ignorieren.

Falls die sich penetrant weiter melden der Forderung widersprechen, weil durch Gutschrift längst ausgeglichen.

Bedeutet nicht, dass du das so machen sollst. Rechtsberatung gibt es ja hier keine... ;-)

voules 
Beitragsersteller
 16.05.2021, 17:27
@freejack75

Ich warte erst mal ab bis die Sache mit der Gutschrift komplett abgeschlossen wird.

Wurde bei der Reklamation der Artikel getauscht oder komplett zurückgenommen?

Was steht denn in der Reklamationsbestätigung?

voules 
Beitragsersteller
 16.05.2021, 17:12

Die Ware wurde komplett zurückgenommen und der Betrag wurde vom Forderungsbetrag abgezogen.

ArniD  16.05.2021, 17:14
@voules

Und es ist nichts von einem fehlenden Betrag erwähnt? Oder wurde nur erstattet was du bis dahin gezahlt hast?

voules 
Beitragsersteller
 16.05.2021, 17:21
@ArniD

Also, das wurde eigentlich noch gar nicht ausgezahlt, aber die haben den Warenwert komplett stroniert bzw. vom Forderung abgezogen.