Vollstreckungsbescheid bezahlt und inkassofirma will auch noch geld?
Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen und zwar habe ich von der gemeinde einen vollstreckungsbescheid bekommen 2010. Diesen konnte ich nicht bezahlen. 2015 kam dann ein schreiben von einem Inkasso Unternehmen das sie die Förderung eintreiben wollen. Ich habe darauf auch nicht reagiert. Jetzt hätte ich Geld und habe die vollstreckungstitel mit dem angegebenen Betrag beglichen an die Gemeinde direkt. Heute bekomme ich ein Schreiben vom Inkasso das ich nochmal fast das gleiche an sie bezahlen muss. Da geht es immerhin noch um 330,04. Dürfen die dieses einfordern wenn der Vollstreckungsbescheid an den Gläubiger direkt bezahlt wurde.
4 Antworten
Bitte genauere Infos liefern. Wofür genau sollen die 330,04 sein? Das muss aus dem Schreiben hervor gehen. Wenn nicht, dann nachfragen.
Es kommen vermutlich noch Zinsen dazu, die man noch dazu rechnen muss. Aber die Inkassokosten müssen tituliert sein, dass ein Rechtsanspruch besteht.
Okay. Dann einfach einen Brief hin schicken und erklären, dass du bereits an den Gläubiger bezahlt hast und die Sache daher als erledigt betrachtest. Wenn das Inkassobüro damit nicht zufrieden ist, werden sie zurück schreiben. Und darauf basierend kann man dann weiter sehen, was zu tun ist.
Gläubiger und beauftragtes Inkassounternehmen sind ja nicht zwingend miteinander vernetzt. Da und wieviel Du gezahlt hast solltest Du schon gegenüber dem Inkassounternehmen nachweisen. Dann kommt die Schlußabrechnung.
Die haben das von der gemeinde mitgeteilt bekommen das ich 370, 62Euro überwiesen habe. Das war der Bezrag von der Vollstreckungsurkunde. Aber das inkasso schreibt. Nach Verbuchung der zeilzahlubg direkt an die Gemeinde soll ich noch 330,04 an sie bezahlen. Ich Frage mich aber warum.
Also die haben Kenntnis von Deiner Zahlung. Dann kann es nur so sein, daß in den 8 Jahren seit Erlaß des Vollstreckungsbescheides eine Menge zusätzlicher Kosten angefallen sind und vermutlich auch Verzugszinsen. Bitte das Inkassounternehmen um eine Abrechnung, aus der sich alle Verfahrens- und Vollstreckungskosten plus Zinsen ergeben. Dann könntst Du dann in aller Ruhe prüfen und ggfls. auch nachvollziehen.
Bitte die Inkassokosten aufschlüsseln!
Hat das Inkassobüro die Forderung tatsächlich aufgekauft? Liegt dir eine Abtretungserklärung vor?
Liegt der Titel bei der Gemeinde? Wenn ja fordere diesen umgehend an.
Üblicherweise tritt der Gläubiger die Verbindlichkeiten an das Inkassounternehmen ab.
Sprich in dem Augenblick, wo du ein Brief vom Inkassobüro bekommst hast du keine Schulden mehr bei deinem ursprünglichen Gläubiger (also der Gemeinde) sondern nur noch beim Inkassobüro.
Und diese Schulden, sowie alle üblichen Kosten die die Inkassobüros noch aufschlagen hast du beim Inkassobüro zu begleichen.
Üblicherweise tritt der Gläubiger die Verbindlichkeiten an das Inkassounternehmen ab.
Stop!
Eine Zession muss bewiesen werden durch Vorlage der Abtretungserklärung.
Läge hier eine solche vor, so handelt das Inkassobüro rechtswidrig, da es dann Kosten für eine Forderung in eigener Sache verlangt.
Sprich in dem Augenblick, wo du ein Brief vom Inkassobüro bekommst hast du keine Schulden mehr bei deinem ursprünglichen Gläubiger (also der Gemeinde) sondern nur noch beim Inkassobüro.
Falsch.
So lange das Inkassobüro die Abtretungserklärung nicht vorliegt, ist der Gläubiger nach wie vor derselbe und an diesen kann weiterhin schuldbefreiend bezahlt werden.
Und diese Schulden, sowie alle üblichen Kosten die die Inkassobüros noch aufschlagen hast du beim Inkassobüro zu begleichen.
Inkassokosten sind Gläubigerkosten, wenn sie dem Gläubiger denn entstehen. Bei einer Forderung in eigener Sache entstehen keine Kosten.
Die inkassokosten werden gar nicht aufgeschlüsselt und würden auch nicht tituliert