muss ich laminat bei auszug erneuern lassen oder nur den zeitwert ersetzen?
UNSER LAMINAT IST VERKRATZT ABER ICH GLAUBE DAS IST NORMALE ABNUTZUNG: VERMIETER DENKT ABER ER KANN DANN GLEICH EINEN NEUEN HABEN; ICH DENKE ABER DAS ER MITVERMIETET IST; IST JA BILLIGE QUALITÄT CA 4-10 euro. schaut noch gut aus, aber mittlerweile habe ich mitbekommen das manche menschen aus gold machen wollen, auf deutsch es soll nach auszug wieder der original zustand wieder hergestellt werden.
Liebe/r wolfmarc,
bitte vermeide es künftig, nur Großbuchstaben zu verwenden. Dies wird im Internet als Schreien interpretiert und gilt daher als unhöflich.
Herzliche Grüße
Ben vom gutefrage.net-Support
6 Antworten
Etwas wirr die Frage:
A) Nein, natürlich nicht. Es gehört Dir nicht, also kannst Du auch nichts ersetzen.
B) Nein, natürlich nicht. Dazu muß der Vermieter erst die Höhe seines Schadens gerichtsfest beweisen. Beachte, die Verjährungsfrist beträgt 6 Monate ab Schlüsselrückgabe (nicht Mietende).
Zudem solltest Du Deine Haftpflichtversicherung einbinden, die einen etwaigen Rechtsstreit für Dich kostenfrei begleitet.
sehr wirr deine Antwort und nicht unbedingt richtig...
Normale Abnutzung ist im Mietpreis mit inbegriffen - Schäden wären nur bei erkennbar mutwilliger Beschädigung anteilig zu ersetzen.
Normale Abnutzung, ok! Aber Laminat verkratzt nicht so einfach, anders wäre es bei Parkett, das ist viel empfindlicher! Um Laminat zu verkratzen, da gehört schon ziemlich viel dazu!
Der Vermieter kann vom Mieter Schadensersatz verlangen, wenn dieser schuldhaft dem Vermieter gehörende Einrichtungen beschädigt. Von der Ersatzpflicht ausgenommen sind Abnutzungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, z.B. Abplatzungen in der Küchenspüle usw. (LG Köln WM 99, 234). Muss der Mieter Ersatz leisten, kann der Vermieter im Regelfall aber nicht den Neupreis verlangen, sondern muss sich den Abzug "neu für alt" gefallen lassen (LG Köln WM 97, 41; usw.). Achtung: Sind die Schäden des Vermieters durch eine Versicherung abgedeckt, die der Mieter im Rahmen seiner Nebenkosten anteilig bezahlt, so haftet der Mieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (BGH WM 2001, 122; WM 96, 212; OLG Düsseldorf ZMR 97, 228; LG Stuttgart WM 98, 32).
ist wie früher beim Teppich. raus reißen und nicht erneuern. Du hast wahrscheinlich einfach nur normal abgenutzt. Wenn es gutes Laminat war, sieht es auch noch gut aus... Nach dem neuen Gesetz ist der Vermieter für die Renovierung zuständig. Was steht im Vertrag? Frage sonst beim Mieterbund mal nach!
was bist denn für eine /einer? bist ja richtig aggressiv. ansonsten ist deine antwort nix wert, hättest es lieber gelassen
mich betrifft das zum Glück nicht, ich bin Hausbesitzer und wohne auch in meinem Haus. Vermieten käme für mich nie in Frage, aber, die Mieten sind so unverschämt hoch, dass es nur recht und billig ist, dass die Renovierung beim Vermieter bleibt. Nicht umsonst hat man das Gesetz geändert... Und noch etwas, mäßige mal deinen Ton, das ist sehr unhöflich und respektlos. Dann sage hier besser gar nichts also so etwas... Mal davon ab, stehen genügend Wohnungen leer, wohin man schaut. Woran das wohl liegt...?
unsere wohnung ist top, aber vermieter denken immer jede kleinigkeit kann man zu geld machen. leider gibt es auf jeder seite schwarze schafe.sie dürfen nicht alle über einen kamm scheren oder nicht mehr vermieten, so wie ich das rauslese sind sie vermieter.
ich wollte nicht unhöflich sein, aber der satz die mieter kommen, versauen die wohnung und gehen wieder, das war doch auf mich bezogen, das finde ich nicht sehr nett.
das ging nicht an dich, sondern an Mineiro
Kommt auf Dauer des Mietverhältnisses an. Nach 10 Jahren brauchst Du nichts zu ersetzen.
Genau aus diesem Grund gibt es immer weniger Mietwohnungen! Die Mieter kommen, versauen die Wohnung, dann hauen sie ab und der Vermieter darf neu renovieren!