Was passiert wenn man aus dem Mutter-Kind-Heim einfach geht?
Hallo, meine Freundin ist bevor ich sie kennenlernernte schwanger geworden und da sie ihr damaliger Freund rausgeschmissen hat wusste sie sich in ihrem schwangeren Zustand nicht besser zu helfen als beim jugendamt um Hilfe zu bitten. Diese haben dann gesagt sie solle in ein Mutter-Kind-Heim was sie auch gemacht hat. Jetzt hat sie dort mich kennengelernt und wir sind ein glückliches Paar. Ich muss dazu sagen wir sind beide volljährig, sie ist 23 Jahre und ich bin 25 Jahre, ich habe eine große Wohnung wo sie mit einziehen kann auch ein Kinderzimmer wäre da, finanziell ist auch gut gesorgt für die kleine familie. Jetzt ist das Problem dass die vom Mutter-Kind heim sagen dass meine Freundin zwar jederzeit gehen könne aber sobald das Kind da ist, wird laut denen das Kind ihr/uns weggenommen. ist das so??? Sie würde sich sich auch Familienhilfe holen und alles mögliche, das wäre für sie überhaupt kein Problem bzw. für uns. Sie ist seit sie ungefähr 6 Jahre alt war selbst schon im Kinderheim gewesen, hat auch in dieser Zeit (als sie älter war) mal n bisschen was mit Drogen und Alkohol zu tun gehabt und auch ist sie mal 2 Wochen Dauerarrest abgesessen wegen Diebtahl. des weiteren hat sie mit 19 bereits einen Jungen geboren der von Ihrem Damaligen Freund geschlagen wurde bereits im Kleinkindalter und dadurch ist der kleine ihr und Ihrem damaligen Freund weggenommen worden und in eine Pflegefamilie gekommen. Im allgemeinen ist sie nur ins Mutter-Kind-heim weil sie keinen Wohnsitz hatte und nicht auf der straße leben wollte, den wohnsitz hat sie aber jetzt.
Meine Frage jetzt zu der ganzen Vorgeschichte, bekommen wir Probleme wenn sie das Mutter-Kind-Heim verlässt und bereits beim Jugendamt Familienhilfe und alles beantragt? oder was ist euer Ratschlag zu tun? dieses Thema ist uns sehr wichtig, wir wollen nämlich nicht dass die kleine weggenommen wird. wir wollen alles menschenmögliche tun um meine freundin und die kleine so schnell und sicher wie möglich und auch aus rechtlichen punkten bei mir unterzubringen, soll heißen dass sie bei mir einziehen.
Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten.
Grüßle Peter
7 Antworten
Ihr steht es frei zu wohnen wo immer sie möchte, allerdings entscheidet das Jugendamt, wo das Kind leben wird. Ein Kind ist kein Spielzeug mit dem man von Partner zu Partner ziehen kann, das man notfalls abgibt und einfach mal ein neues macht. Volljährig heißt nicht automatisch erwachsen und reif genug ein Kind selbstständig großzuziehen und das Wohl des Kindes geht euren Wünschen vor.
Danke ! Ich dachte schon ich steh allein da mit meiner Meinung !
Ich schätze die vom Jugendamt würden Besuche bei euch machen, damit sie wissen ob den Kindern gut geht und es in guten Verhältnissen aufwächst.
Setzt euch so schnell als möglich mit dem Jugendamt in Verbindung, ich würde auch einen Anwalt diesbezgl. befragen, wie das rechtlich gesehen ist. was ich nicht ganz verstehe ist, warum wurde das erste Kind auch der Mutter weg genommen? es wurde doch vom Freund geschlagen, nicht von ihr!
Wenn du das Leben deiner Freundin mit ihrem Kind in normale Bahnen lenken willst, solltet ihr eine bestimmte Reihenfolge einhalten.
- zusammen zum Jugendamt, dich vorstellen
- um Familienhilfe bitten
- Wohnung begutachten lassen, ob kindgerecht
- mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und deren Vorgaben punktgenau erfüllen
- nichts überstürzen und eigenmächtig handeln
Einfach nur zu heiraten "um nicht als unmündig und unfähig zu gelten" ist ein denkbar schlechter Ratschlag, weil es dem Jugendamt um das Kind geht und nicht um die Mutter. Sie könnte ja alleine hingehen, wohin auch immer sie will - ohne Kind.
Deine Freundin muß dem Jugendamt den Eindruck einer inzwischen gereiften und verantwortungsvollen Mutter vermitteln. Du kannst ihr dabei sicher helfen. Alles Gute
Ich möchte euch dringend davor warnen, einfach aus dem Mütter-Kind-Heim zu gehen, bevor alle beteiligten Stelle und Behörden dem zugestimmt haben! Wenn die nämlich der Meinung sind, dass deine Freundin mit oder ohne dich nicht in der Lage ist, das Kind gut (!) zu versorgen, kann es ganz schnell zum Schluss kommen, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist. Und dann kann es im schlimmsten Fall zu einer In-Obhutnahme kommen. Und wenn das Kind erst einmal in einer Pflegefamilie ist, wird es schwierig, es wieder zu bekommen. Also auf jeden Fall vorher mit dem Jugendamt zusammen klären, wie die Situation hinterher sein wird und erst dann ausziehen, auch wenn das schwierig ist. Keine Schnellschüsse - das geht schief!