Muss ich ihm die Kinder einfach so mitgeben?
Meine Cousine hat folgendes Problem: Ihr Freund hat sie 5 Monate nach der Geburt des 2. Kindes verlassen wegen einer anderen. Laut seiner Aussage geschah das erst sehr kurzfristig, nun kam auf es läuft schon seit Monaten und das ältere Kind hat die Neue auch schon ohne das Wissen der Mutter natürlich, kennen gelernt. Sie sind nicht verheiratet, haben aber 2 Kinder. Zahlen will er bis heute nicht und Adressdaten hat er auch nicht, jedenfalls keine korrekten. Ämter haben keine Telefonnr., keine Adresse, keine Bankdaten von ihm. Laut Jugendamt, darf sie ihm die Kinder ohne Sorge ruhig mitgeben und sie sollen des unter sich klären. Obwohl sie angegeben hat, dass sie ihm nicht vertraut und weiß das er weder füttern, noch wickeln kann. Seit 4 Monaten ist er weg und in dem Zeitraum war er wenns hoch kommt 4 mal da und dann auch nur für 5 Min und für ein Foto vom älteren das er dann "ganz stolz" auf FB hochgeladen hat. Jetzt möchte er aber das sie ihm den Älteren mitgibt (Baby scheint ihm egal zu sein), obwohl keine Kontaktdaten richtig sind. Ansonsten geht er vor Gericht. Kann sie ihm einfach so das Kind mitgeben oder soll sie besser abwarten bis Ämter schriftlich bestätigt haben, wo er zu finden ist? Was kann sie tun? Er ist ja bei der Polizei schon wegen Kleinigkeiten bekannt und seine Freundin hat auch schon einen "Drogenruf"
8 Antworten
Hallo ... Erst einmal wenn man das Jugendamt hört das sie ihm die Kinder bedenken los mit geben kann sagen die immer. Du schreibst sie sind nicht verheiratet. Das heißt sie hat das alleinige Sorgerecht ?! Wenn sie das alleinige Sorgerecht hat muss sie ihm die Kinder NICHT mitgeben weil sie dann auch automatisch das Aufenthalts Bestimmung recht hat. Sie soll es drauf ankommen lassen mit dem das er vor Gericht gehen will. Dann soll sie zum Anwalt gehen wenn sie das erste schreiben von seinem Anwalt bekommen hat.------ Und sie soll aber immer und immer wieder dazu sagen das sie ihm die Kinder nicht mit gibt wegen dieser bedenken. Aber sie immer zu ihm gesagt hat das er sie in der Gewohnten Umgebung besuchen kann und wenn sie dabei ist...weil sie eben 1. keine Adresse weis 2. Sie angst hat das er wieder evtl. mit Drogen zu tun haben könnte 3. Da sie sich nicht sicher sein kann ob er der Elterlichen Sorgepflicht nach kommt <---- GANZ WICHTIG !!! DAS MUSS SIE UNBEDINGT IMMER DAZU SAGEN!!!!! Falls du noch mehr Fragen hast bin da...Habe das alles auch schon hinter mir.... Habe mich vor 5 Jahren getrennt und hatte einen langen Gerichtsprozess wegen meinem EX durch gemacht und er versucht es alle 2 Jahre wieder.....
Mmmmhh schwierig denke dann mal das sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Trotz allem ich bleibe bei meinem Tread oben. Sie soll es so machen......
das ist sehr bedenklich! Sie sollte die Kinder auf keinen Fall weggeben! Das Jugendamt hilft ihr nicht wenn der Freund mit den Kindern ins Ausland verschwindet!
Ich würde das Kind ihm nicht mitgeben, erstmal alles klären. Unterhaltzahlung, U(mgangsrecht, fester Wohnsitz usw. soll er doch ruhig vor Gericht gehen, da wird er alt aussehen. sie soll sich auch einen Anwalt nehmen, der das für sie erledigt.
Bevor ich nicht weiß, wo mein Kind in dieser Zeit ist, würde ich ihm das Kind nicht mitgeben.
Mit dem Jugendamt würde ich mich im Zweifel in Verbindung setzen und das abklären.
Haben sie das gemeinsame Sorgerecht?
Warum verklagt sie ihn nicht auf Unterhalt?
das ist ja das Problem. Die Jugendamtmitarbeiterin hat ihr gesagt, sie könne die Kinder ruhig mitgeben. Das zweifel ich aber stark an, das das eine korrekte Aussage von der Dame war. Die haben bis jetzt auch nichts weiter gemacht, als Unterlagen angefordert von ihr.
Damit er mit dem Kind dann abhaut?
Das hat mein Vater mit meinem Bruder gemacht...das is die größte Perversität überhaupt.
In dem Moment wäre mir egal, was das Jugendamt dazu sagt. Im Zweifel einen Anwalt konsultieren, um sich abzusichern. SOlang ich nicht weiß, wo mein Kind sich aufhält und was er mit ihm macht, würde er es nicht kriegen. SOll er doch vor Gericht gehen.
Naja...auch wenn man weiß wo der Vater mit dem Kind is, kann es sein, daß er plötzlich in Mexiko is, dort ein Jahr bleibt und dann das Jugentamt der Mutter erzählt "nee, aus dieser Beziehung können wir den Jungen nich mehr rausholen, der bleibt jetzt beim Vater" - ich war damals 4 bei diesem Telefonat und weiß noch zu gut wie meine Mutter Rotz und Wasser geheult hat.
Ohne gültige Anschrift würde ich mein Kind nicht weggeben und wenn er kommt würde ich die Polizei rufen. Wenn du das Sorgerecht hast weil ihr ja nicht Verheiratet seid hat er keine Ansprüche auf das Kind.
Sie haben gemeinsames Sorgerecht. Er hat bei der Geburt auch beide Kinder anerkannt...Aber die Kids wohnen bei ihr. Er ist ja abgehauen und hat sie ohne irgendwas zurück gelassen..
Wer hat das Aufenthaltsrecht?
...bestimmungs..
Mit dem Sorgerecht kenn ich mich leider nicht so aus. Hab selber keine. Also haben sie nur das gemeinsame wenn sie verheiratet sind? Sie waren fast 3 Jahre zusammen, Vaterschaft ist anerkannt, aber wie das mit dem Sorgerecht abläuft weiß ich nicht. Die Kinder tragen auch seinen Nachnamen.