Muss ich Glühbirnen und Rauchmelder-Batterien vor dem Auszug wechseln?
Hallo, ich bin aus meiner Wohnung ausgezogen und habe zwei Wochen später eine Rechnung von meinem Vermieter erhalten. Die Rechnung wurde von der Elektrofirma die er besitzt ausgestellt und enthält die Kostenaufstellung für 4 Glühbirnen sowie 3 Batterien für die Rauchmelder. Des weiteren steht in der Rechnung dass er 1,5 Stunden den Einsatz gebraucht hat, welche Arbeitszeit er mir auch mit ca. 60 Euro in Rechnung stellt. Abgesehen davon dass ich keine halbe Stunde brauche um paar Glühbirnen und Batterien zu wechseln und ich bin kein Elektriker ... Darf er mir das in Rechnung stellen? Die Lampen und Rauchmelder ware vom Vermieter installiert also sein Eigentum. Muss ich dafür sorgen dass beim Auszug neue Glühbirnen allen Zimmerlampen und neue Batterien in allen Rauchmeldern sind? Oder darf ich die Zahlung hierfür verweigern. Er hat die Rechnung auf meinen Namen ausgestellt ohne jemals einen Auftrag von mir bekommen zu haben. Vielen Dank vorab
4 Antworten
Würde mich auch interessieren, leider kann ich das nicht beantworten.
Ich würde aber sagen, dass man die Zahlung grundsätzlich verweigern kann, und ich würde vermutlich auch nicht zahlen.
Großes aber allerdings, wenn es so im Mietvertrag stand.
Der Vermieter ist dafür zuständig, Rauchmelder zu installieren und aktiv zu halten.
Waren denn Glühbirnen defekt?
Ich kenne es von grösseren Vermietern, dass einmal im Jahr eine Firma vorbeikommt und die Rauchmelder testet.
Das hat doch mit Kleinreparatur nix zu tun. Höchstens Wartung, aber nicht per Auszug.
Wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, in dem alles als in Ordnung bezeichnet wird, kann sich dein Vermieter diese Kosten in die Haare schmieren!
Abgesehen davon ist das komplett überzogen, aber wer macht für diese Summe ein Fass auf? Ungerecht bleibt es.
Also: Gibt es ein Protokoll und hast du eine Kopie davon?
Protokoll gibts, da steht nix von fehlenden oder defekten Glühbirnen. Naja sind gesamt doch 140 Euro, 80 für Arbeitszeit und Rest für 6 Glühbirnen und 3 Batterien ...
Prima :-) Dann kannst du diese unberechtigte Forderung mit einem Lächeln ablehnen.
Nein, weise das strikt zurück. Es könnte höchstens in der BK-Abrechnung ein Betrag für Wartung auftauchen, aber nicht in dieser Höhe. Zum Auszug ist die aber nicht fällig.
Nein, für die laufende Instandhaltung ist der Mieter zuständig. Also Batteriewechsel und Glühlampenwechsel. Fällt unter die Kleinreparaturklausel.
Kein Vermieter muß für ein paar Euro in die Bresche springen.
Aber so, wie beschrieben, geht es eben auch nicht.