Sohn einer Hu*e, Hu*runsohn nennen. Gesetzlich erlaubt?
Die frage steht oben.
keine persöhnlichen meinungen bitte sondern rein gesetzliche sicht
4 Antworten
In Frage kommt hier ja eine Beleidigung, § 185 StGB.
Eine Beleidigung kann entweder ein Werturteil oder eine unwahre Tatsachenbehauptung sein. Voraussetzung ist jeweils, dass die Äußerung ehrverletzend ist, d.h. dass sie der Ausdruck eigener Miss- oder Nichtachtung der Persönlichkeit des anderen ist.
Damit hat die Beleidigung - wie im Prinzip jede Straftat - zwei Seiten:
Zum einen die objektive Seite. Hier muss gefragt werden, wie die Äußerung "H*rensohn" allgemein verstanden wird. Und da muss man sicherlich sagen - auch wenn es bei jedem Einzelfall auf die Umstände ankommt - dass eine solche Äußerung als ehrverletzend verstanden wird. Dabei ist es egal, ob es stimmt, dass der betreffende ein Sohn einer H*re ist oder nicht. Denn das Wort würde wahrscheinlich jeder als Werturteil verstehen.
Zum anderen gibt es die subjektive Seite. Auch, wer eine Beleidigung ausspricht, muss das mit Vorsatz tun. Nun gibt es mehrere Arten des Vorsatzes: Die Absicht, bei der es dem Täter gerade auf den eingetretenen Erfolg (bei der Beleidigung also die Ehrverletzung) ankommt, der direkte Vorsatz (Wissentlichkeit), bei dem der Täter sicher weiß, dass er diesen Erfolg herbeiführt, ohne dass es ihm darauf ankommen muss, und der sog. Eventualvorsatz, bei dem der Täter mit dem Eintritt des Erfolges rechnet und ihn billigend in Kauf nimmt.
Nehmen wir einmal an, der Täter möchte das Opfer nicht in dessen Ehre verletzen. Trotzdem wird man hier wohl davon sprechen können, dass Vorsatz vorliegt. Denn wer einen anderen als H*rensohn bezeichnet, der weiß in der Regel - selbst wenn das formell stimmt - dass sein Gegenüber dadurch in seiner Ehre verletzt ist. Und damit würde Vorsatz gegeben sein.
Also: Die Bezeichnung "H*rensohn" gilt heute allgemein als ehrverletzende Äußerung, selbst wenn sie stimmt (auch "Formalbeleidigung" genannt, d.h. eine an sich wahre Tatsache, die aber dennoch ehrverletzend wirkt und auch so gemeint ist). Damit ist diese Äußerung strafbar - es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass zur Strafverfolgung ein Strafantrag des Beleidigten nötig ist, andernfalls wird nicht ermittelt.
Dazu noch ein zusätzlicher Fakt, der auch nochmal belegt, dass "H*rensohn" heute generell und im allgemeinen Sprachgebrauch als ehrverletzend derjenigen Person gegenüber der sie ausgesprochen wird, gesehen wird:
Ein Gericht hat einen Angeklagten - nennen wir ihn A - freigesprochen, der einen anderen - B - als H*rensohn bezeichnet hatte. Das kam so: A bezeichnete B als "H*rensohn". Die Mutter des B - M - fühlte sich in ihrer Ehre verletzt und stellte einen Strafantrag. B selbst stellte allerdings keinen solchen Antrag.
Das Gericht entschied: A müsse freigesprochen werden, weil es keinen Strafantrag des Beleidigten gebe. Die Bezeichnung "H*rensohn" werde heutzutage zwar allgemein als beleidigend verstanden und auch so gemeint, allerdings denke dabei niemand mehr tatsächlich an die Mutter und wolle diese in ihrer Ehre verletzen, sondern nur denjenigen, der als H*rensohn bezeichnet wurde. Da B aber keinen Strafantrag stellte und M nicht als Beleidigte galt, musste A freigesprochen werden.
Dieser Fall zeigt: Die Bezeichnung "H*rensohn" gilt heutzutage als ehrverletzende Äußerung - allerdings nur in Bezug auf denjenigen, gegenüber dem sie ausgesprochen wird und nicht in Bezug auf dessen Mutter. Das wiederum zeigt, dass die Bezeichnung heutzutage nichts mehr mit der Tatsache zu tun hat, ob die Mutter nun eine H*re (oder wie man sie bezeichnen möchte) ist oder nicht.
Recht ist da nicht eindeutig, vor allem nicht bei Beleidigung also denk einfach mal nach.
Es ist trotzdem Begründbar es als Beleidigung an zu sehen, weil du auch niemand anders auf den Beruf eines Elternteils reduzieren würdest.
Ich würde es einfach nicht sagen und dann bist du auf der sicheren Seite und fertig.
nein. ist ne beleidigung. selbst wenn die mutter anschaffen geht, ist sie sexarbeiterin
ok aber du sohn einer prostituieren dürfte ich sagen ?