muss ich für meinen behinderten Bruder zahlen
Ich habe einen behinderten Bruder, der seit seinem 2.Lebensjahr bei seinen Tante wohnt. Jetzt muss er in ein Heim für betreutes Wohnen. Muss ich dafür zahlen, obwohl ich nie etwas mit ihm zu tun hatte.
5 Antworten
Hallo,
du bist nicht unterhaltspflichtig! Falls du etwas schriftliches brauchst: http://www.dingeldein.de/fam/regress.htm
Nein, zahlungspflichtig ist man nur in der geraden Linie. Geschwister aber sind Seitenlinien.
Nein, Geschwister sind nicht Unterhaltspflichtig.
Unterhaltspflicht besteht unter Verwandten nur in gerader Linie, d.h. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder usw. (§ 1601BGB) Geschwister sind dort nicht genannt.
ja die angehörigen müssen die kosten übernehmen
danke für die info
Diese Info ist aber so nicht richtig!
was jetzt ???
Schau mal was LonoMisa geschrieben hat, das ist richtig. Warum glaubst du das nicht?
Geschwister nicht!!!