kündigung bei tod im betreuten wohnen
meine tante lebt im betreuten wohnen nachdem sie an der wirbelsäule operiert wurde und pflege dort erhält. ihre quälende frage ist die, wenn ich sterbe, wie sieht das mit der kündigung aus, drei monate oder wie lange?
ich meine mit dem tod endet jedwede verpflichtung, stellt sie doch ein unabwendbares ereignis dar
7 Antworten
Mahlzeit.... auch dem Betreuten Wohnen untersteht möglicherweise ein Träger, der für die Dinge, die das Wohnen umfassen verantwortlich sind...ich würde mich an Deiner Stelle mit denen mal in Verbindung setzen und Eure Anfrage dort vorbringen! Glaub mir, da werdet ihr umgehend die Antwort bekommen!!! bei nem normalen Mietvertrag hat man auch bei Todesfall die reguläre Kündigungsfrist....
In der Regel ist es im Todesfall so, dass ab diesem Zeitpunkt bei betreuten Wohnen oder Heimen sofort der Vertrag endet.
Es gibt Vertragsverhältnisse, die mit dem Tod enden. Mietverträge dagegen müssen von den Erben dennoch gekündigt werden.
Wenn sie keine Reichtümer hinterläßt und die Erben das Erbe ausschlagen, braucht auch keiner Verpflichtungen zu übernehmen.
Beim Betreuten Wohnen jedoch wird es häufig auch so sein, daß der nächste schon auf den Platz dort wartet, so daß man eine einvernehmliche Vertragsauflösung erreichen kann. Deshalb sollte die Tante sich darum nicht all zu viele Sorgen machen.
Vielleicht steht zu dem Thema sogar was im Vertrag.
Der Vertrag endet an dem Tag.
Es gab ein aktuelles Urteil dazu: http://www.altenheim.vincentz.net/nachrichten/articles/167535/BVerwG-Urteil-Heimvertrag-endet-stets-mit-Todestag-des-Pflegeleistungsempfaengers/ (muss man sich leider anmelden, um es zu sehen).
Da gelten andere Gesetze,bei Tod ist die Wohnung automatisch gekündigt und wieder frei!
Ohne wenn und aber Volltreffer