Wie genau darf Arge bezahlte Überstunden abziehen?
Habe ein Problem. Gehe 20 Stunden die Woche arbeiten und bekomme vom Arbeitsamt rund 200 Euro noch dazu. Bin alleinerziehend. Habe vor drei Tagen fast 900 Euro von meiner Arbeit bekommen (mit meinem Gehalt waren das 1500 Eu).. wegen nicht genommenen Urlaub.. und Urlaubsgeld.. und Überstunden usw.. Wenn ich das jetzt dem Arbeitsamt sage.. dürfen die mir die ganzen 900 Euro abziehen.. also die nächsten 4,5 Monate würde ich dann kein Geld mehr kriegen.. bis die 900 Euro aufgebraucht sind. Wißt ihr wie ich meine? Oder bekomme ich dann nur für diesen einen Monat, also in dem Fall für nächsten Februar kein Geld mehr?? Und dann geht es im März normal weiter. Oder?
4 Antworten
einkommen wird NUR im zuflussmonat angerechnet, also nur in dem monat wo du das geld erhälst.
Die ARGE darf dir dann schon das Geld kürzen.
Allerdings musst die ARGE bei der Berechnung wie lang es kein Geld gibt, auch die Krankenkassenbeträge
berüpcksichtigen , musst dich in der Zeit frewiliig weiterversichern. Beispiel:
357 € Hartz 4 + 300 Mietkosten + 140 € KK = 797 €. Das Geld hast du dann im Monat zur Verfügung.
Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt.
Versichter wird die Fragestellerin über den Job sein, das heißt zum einen, dass die Rückforderung der ARGE quasi nur die Nettozahlung umfasst und zum anderen die Versicherungen über den Job der Fragestellerin laufen.
Grundsätzlich kann einmaliges Einkommen auf zwei Arten angerechnet werden:
In voller Höhe im Zuflussmonat oder verteilt auf mehrere Monate.
Die für dich günstigere Variante ist definitiv die erste.
Ich würde so vorgehen: melde dich selbst für Januar (Zuflussmonat Einmalzahlung + Gehalt) nachträglich aus dem Leistungsbezug mit dem Verweis auf die Einmalzahlung ab und dich gleichzeitig für Februar wieder an.
Die ARGE wird daraufhin für das gezahlte Januar-Geld eine Rückforderung aufmachen und ab Februar weiterleisten; was im Februar vom Geld noch vorhanden ist, wird zu Vermögen, für das die gesetzlichen FB gelten.
Kranken- und rentenversicherungstechnische Auswirkungen ergeben sich im Januar nicht, da du über deinen Job versicherst sein dürftest.
Nur in diesem Monat in dem ich das Geld krieg?? Ganz sicher?? Das wäre echt toll. Mein Auto muß dringend in die Werkstatt, sonst komm ich bald net mehr zur Arbeit.. nächstes Jahr hat meine Tochter Kommunion.. und ich hab keine Ahnung wie ich das bezahlen soll. Wollte mir noch bissi was auf die Seite legen. Ich will das Geld ja auch net versaufen oder sowas.. Sondern nützlich einsetzen. Im Juni is TÜV fällig usw.. alles so Sachen die demnächst anfallen.
so ist es. arbeite selbst bei der arge, also glaub mir ;-) solltest du nächsten monat jedoch "zuviel" verdienen (mehr wie anspruch), bekommst du rückwirkend wieder nix