Muss ich für einen Kalenderverkauf extra erst ein Kleingewerbe anmelden?
Moin.
Ich wollte für einen ortsansässigen Verein einen Kalender für 2016 erstellen und ihn im Dezember 2015 verkaufen. Ein Kalender kostet ca. 4€ in der Herstellung und soll 10€ im Verkauf kosten. Ich geh von maximal 100-150 verkauften Kalendern aus. Somit würde ich einen Gewinn von 600-900€ machen.
Das ganze soll einmalig geschehen, also soll sich nächstes Jahr nicht wiederholen.
Muss ich für diese Aktion extra ein Kleingewerbe anmelden??
2 Antworten
nein, wenn es eine einmalige aktion ist, nicht
versteuern musst du gewinn schon
ja
gewerbe ist mit gewinnerzielungsabsicht und nachhaltig
nachhaltigkeit ist hier nicht
du kannst auch direkt das gewerbeamt anrufen, die stehen dir wohl rede und antwort, es ist auch nicth so, dass man dann schlafende hunde weckt, solche dinge kann man immer sehr gut bei behörden erfragen
du könntest sogar noch mal machen, ich meine, ab 3 fällen pro jahr, gehen die von gewerbe aus
Für ein Kleingewerbe darfst du pro Jahr nicht mehr als 11.500 Euro Gewinn machen, bzw. umsetzen. Die Summe, die du da erwirtschaftest kommt da längst noch nicht hin. Du musst auch kein Kleingewerbe anmelden. Wohl aber solltest du den erwirtschafteten Betrag in der Steuererklärung aufführen. Sonst wäre es Steuerhinterziehung.
Cool. Okay. Danke.
Kein Problem. Ich wünsche dir guten Erfolg.
Also muss ich auf meiner Steuererklärung einfach einen einmaligen Gewinn eintragen aufgrund eines Kalenderverkaufs und gut ist?