Muss ich für einen Kalenderverkauf extra erst ein Kleingewerbe anmelden?

2 Antworten

nein, wenn es eine einmalige aktion ist, nicht

versteuern musst du gewinn schon

dafft 
Beitragsersteller
 25.10.2015, 20:48

Also muss ich auf meiner Steuererklärung einfach einen einmaligen Gewinn eintragen aufgrund eines Kalenderverkaufs und gut ist?

KevinErdogan  25.10.2015, 21:28
@dafft

ja

gewerbe ist mit gewinnerzielungsabsicht und nachhaltig

nachhaltigkeit ist hier nicht

du kannst auch direkt das gewerbeamt anrufen, die stehen dir wohl rede und antwort, es ist auch nicth so, dass man dann schlafende hunde weckt, solche dinge kann man immer sehr gut bei behörden erfragen

du könntest sogar noch mal machen, ich meine, ab 3 fällen pro jahr, gehen die von gewerbe aus

Für ein Kleingewerbe darfst du pro Jahr nicht  mehr als 11.500 Euro Gewinn machen, bzw. umsetzen. Die Summe, die du da erwirtschaftest kommt da längst noch nicht hin. Du musst auch kein Kleingewerbe anmelden. Wohl aber solltest du den erwirtschafteten Betrag in der Steuererklärung aufführen. Sonst wäre es Steuerhinterziehung.

dafft 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 19:27

Cool. Okay. Danke.

ChristelHuber  26.10.2015, 19:28
@dafft

Kein Problem. Ich wünsche dir guten Erfolg.