Muss ich Fleisch, aus der Fleischtheke kaufen wenn man es dann doch nicht braucht?

6 Antworten

also wenn du es an der fleischtheke bezahlt hast musst du es behalten! wenn es da aber noch ne kasse gibt wo du noch nicht bezahlt hast musst du es nicht kaufen

DerCAM  02.01.2012, 01:14

Wann, wo und wie bezahlt werden muss, hat mit dem Zustandekommen eines Kaufvertrages nichts zu tun. Der kommt bereits zustande, wenn sich Kaeufer und Verkaeufer einig sind ("Ich haette gern 4 Huehnerbrueste zum angegebenen Preis" - "Bitteschoen, hier sind sie"). Mit dem Bezahlen an der Kasse wird der bereits bestehende und vom Verkaeufer bereits erfuellte Kaufvertrag dann auch vom Kunden erfuellt. Dazu ist dieser natuerlich aufgrund des bereits an der Fleischtheke geschlossenen Kaufvertrages dann auch verpflichtet.

Im Gegensatz zu einer vom Kunden selbst aus dem Regal genommenen Packung (hier wird der Kaufvertrag erst an der Kasse geschlossen) kann die Kassierein beim an der Fleischtheke bereits gekauften Fleisch auch den Verkauf nicht mehr ablehnen.

Nun ja, Fleisch ist ja nun einmal ein Lebensmittel mit anderen/besonderen Hygienevorschriften, da es doch leichter verderblich ist. Das Fleisch ist frisch verpackt. Vor allem Fleisch, was einmal über die Theke gegeben wurde, kann nicht wieder zurück in den Verkauf gelegt werden, sondern müsste entsorgt werden.

Ein Umtausch ist immer noch ne Kulanzsache der Geschäfte und nur weil deine Frau sich kurzerhand umentschieden hat, ist es kein Reklamationsgrund.

Was dein Kumpel da macht, finde ich moralisch unvertretbar.

Wenn du demnächst nochmal Fleisch kaufen gehst, sprich dich mit deiner Frau vorher besser ab, dann haste jetzt nicht so ein Problem.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Bei Produkten, die du selbst aus dem Regal nimmst, wird der kaufvertrag erst an der Kasse geschlossen. Du kannst sie also jederzeit wieder zurueck legen.

An der Fleischtheke (oder Kaesetheke, manchmal Backtheke u.s.w.) wirst du hingegen bedient. Du machst gegenueber der Verkaeuferin ein Kaufangebot und diese nimmt das an, indem sie dir die gewuenschte Ware aushaendigt. Hier ist also davon auszugehen, dass der Kaufvertrag bereits an der betreffenden Theke geschlossen wurde und somit auch erfuellt werden muss (du musst bezahlen). Ein gesetzliches Ruecktrittsrecht hast du im stationaeren Handel ja sowieso nicht.

Hallo exesor2604,

so ein Problem hatte ich auch mal mit tiefgefrorenem Kuchen!

Wenn die Kühlkette bei empfindlichen Lebensmitteln unterbrochen wird - sei es, dass man etwas Gefrorenes aus der Tiefkühltheke holt oder "Dein" Fleisch aus der Kühltheke raus ist - dann dürfen die Händler das nicht mehr zurücknehmen.

Liegt wohl am Lebensmittelschutzgesetz!

Jedenfalls muss man das dann nehmen und eben auch bezahlen!

Wenn Dein Kumpel das einfach wieder zurück legt, verstößt er gegen das Gesetz. Wenn's der Händler aber nicht weiß ...

Sollte das Fleisch etc. dann aber verdorben oder mit Bakterien verseucht sein, dann bekommt der Händler vielleicht auch Probleme!

Liebe Grüße

ichausstuggi

Es wäre zunächst einmal äusserst unhöflich es einfach in ein Kühlregal zu legen.

Als zweites hast du dir das Produkt anpassen lassen. Wenn du eine ganze Wurst in einer Verpackung kaufst geht das mit der Rückgabe sicher. Aber du kannst ja auch nicht ein halbes Brot zurückgeben nach dem du es hast schneiden lassen.

Rechtlich weiß ich es nicht genau, aber Der Anstand gebietet, dass du es kaufst.