Vergessen Tee zu bezahlen, aber kein Alarm, womit muss ich rechnen?
Guten Abend zusammen,
folgendes Problem. Ich war heute Abend bei einer großen Supermarktkette um Pfandflaschen weg zu bringen und einzukaufen. Als ich wieder zu Hause war habe ich gesehen das ich auch noch eine Teepackung von dort in der Tasche (wo die Pfandflaschen waren, nicht Jackentasche o.ä) die ich dort nicht aufs Band gelegt habe. Man hat mich beim bezahlen aber weder angesprochen (Tee lag allerdings etwas unter einer Stofftüte verborgen), noch ist ein Alarm.oder so losgegangen. Ich hab allerdings auch die ganze Zeit Musik angehabt, wenn man mich in normaler Lautstärke angesprochen hätte wäre es durchaus möglich das ich das überhört hab. Aber ich dachte immer Alarmanlagen seien sehr, sehr laut, das hätte ich sicher gehört..
Vielleicht noch interessant das ich mit EC-Karte gezahlt hab und mir keinen Bon habe geben lassen. Der Laden wird, glaube ich, auch per Kamera überwacht.
So, und jetzt bin ich mir nicht ganz sicher was ich machen oder womit ich rechnen soll. Das ganze war natürlich keine böse Absicht, ich hatte einfach vergessen das ich den Tee noch in der Tasche hatte, war auch in Gedanken woanders sodass ich nicht mehr in alle "Winkel" geschaut habe.
Kann man mich mit den Daten aus der Überwachungskamera "aufspüren" bzw. den vom Kartenlesegerät? Womit muss ich rechnen? Ein Alarm ist ja wie gesagt nicht los gegangen und man hat mich - soweit ich es gehört habe wegen Musik - auch nicht angesprochen. Ich denke das würde dann ja auch lauter passieren als "normale" Stimmlage, vor allem wenn der Kunde dann einfach weiter geht, oder?
8 Antworten
Du hast ein Tee geklaut komm mal runter
Da wird nichts passieren und niemand wird dich aufsuchen die werden es vielleicht nicht mal merken
Okay, du hast ja recht. Hab im Internet eben auch Berichte von anderen Leuten gelesen denen sowas ohne böse Absicht passiert ist (da ging der Alarm aber los bzw sie wurden vom Ladendetektiv angesprochen), das hat mich eben ziemlich verunsichert.
Da wird überhaupt nichts passieren. Irgendwann bei der Inventur werden sie merken, dass da irgendwas an Geld fehlt. Ist ja alles im Vorfeld ausgerechnet.
Aber da wird sich keiner weiter drum kümmern. Du kannst auch gar nicht ausfindig gemacht werden. Dazu müssten die Kameras in jedem Winkel versteckt sein. Das ist nicht der Fall.
Vielleicht sieht man, wie Du den Tee einpackst und wie Du an der Kasse bezahlst. Aber genau das, haben viele andere am selben Tag vor und nach Dir auch schon getan.
Da wird nichts auf Dich zu kommen. Belasse es einfach dabei, genieße Deinen einmalig kostenlosen Tee und lebe Dein Leben weiter. ;-)
Dem Geschäftsinhaber wird diese eine Teeschachtel auch nicht das Genick brechen.
An das mit der Inventur hab ich noch gar nicht gedacht. Auch das mit den Kameras wusste ich nicht, ich weiß nur das eine im Eingangsbereich hängt. Auch dir danke für deine Antwort.
Was soll da passieren? Hat niemand gemerkt,also passiert auch nichts.
Passieren wird dir im Nachhinein nun wohl nichts mehr. Denn hätte es jemand bemerkt, dann hätten sie direkt gehandelt.
Wenn du dein Gewissen beruhigen willst, damit du dich nicht als schlechter Mensch fühlst, dann gehe einfach noch mal hin, schildere den Fall und bezahle nachträglich. Die werden dir auch nicht böse sein, sondern eher dankbar, dass es noch ein paar wenige ehliche Menschen gibt.
Und für die Zukunft halte dich einfach an die Gesetze und Regeln und benutze ggf. einen Einkaufswagen oder -korb. Dann kann dir sowas auch nicht passieren. Denn:
in der Tasche (wo die Pfandflaschen waren, nicht Jackentasche o.ä)
Es spielt absolut keine Rolle in welche Tasche du etwas steckst. Eingesteckt ist eingesteckt, egal ob eine Flasche Wodka in der Jackentasche oder ein Päckchen Tee im Stoffbeuten. Es ist, rein rechtlich betrachtet dasselbe Vergehen. Das nennt sich Gewahrsamsbruch (der Eigentümer hat kein Gewahrsam mehr über die Sache, wenn sie sich in einer deiner Taschen befindet) und wird wie Diebstahl gewertet. Und anders als die meisten Menschen irrtümlich denken, ist es nicht erst ein Diebstahl wenn man die Kasse passiert hat oder den Laden verlässt, sondern sobald der Gewahrsamsbruch begangen wurde, also die Ware "weg" ist.
Nichts