Muss ich Fernwärme bezahlen?
Ich habe eine Wohnung in einem Haus mit 2 Wohnungen (beide gleich groß) gemietet die Fernwärme als Heizungart hat. In der Miete ist die Heizung nicht mit inbegriffen, d.h. ich bin selbst für die Wärme zuständig. Einen Vertrag oder ähnliches habe ich nicht unterschrieben. Nun habe ich von der Fernwärmegesellschaft eine Aufforderung bekommen eine bestimmte Summe monatlich als Abschlag zu zahlen. Ich bin aber nicht damit einverstanden, da hier vorausgesetzt wird das ich deren Wärme abnehmen werde. Was ist wenn ich gar keine Wärme aus den Heizkörpern will sondern einen Elektroheizkörper oder dicke Decken oder oder? Ich soll also ohne vertragliche Bindung einen monatlichen Abschlag zahlen. Die Fernwärmegesellschaft sagt mir das es so gesetzlich geregelt wäre und ich keine andere Wahl hätte. Selbst wenn ich keinen verbrauch habe muß ich einen bestimmten anteil bezahlen. Weiterhin ist an den Heizkörpern kein Ableseröhrchen dran da dies hier wohl vergessen wurde diese anzubringen.
Bin ich dafür zuständig das dort Ableseröhrchen angebracht werden oder muß das nicht die Fernwärmegesellschaft tun. Ich soll irgendeine andere Firma anrufen und diesen dies mitteilen damit die Röhrchen angebracht werden?????
Ist die vorgehensweise so korrekt und gibt es wirklich diese gesetzliche grundlage?
Im prinzip habe ich nichts gegen Fernwärme mir stinkt nur diese Arrogante vorgehen der Gesellschaft.
2 Antworten
In einer Mietwohnung muss man die vorhandene Heizung benutzen. Du kannst natürlich mit Strom heizen, das ist aber nicht billig. Wenn du keine Rörchen an den Heizkörpern hast, muss im Keller ein Wärmezähler sein, für jede Wohnung, wenn nicht muss nachgerüstet werden, hierzu am besten Vermieter fragen.
es gibt doch sicher verschiedene Anbieter oder nicht? Da informiere dich mal.