Muss ich familiäre Gründe erklären?
Also ich habe letztens in der Schule gefehlt, eben aus familiären Gründen. So haben es meine Eltern auch in die Entschuldigung geschrieben. Bin ich jetzt dazu verpflichtet meinem Lehrer zu sagen was genau passiert ist? Das würde ich nämlich nur ungern tun und schließlich geht es ihn eigentlich ja auch nichts an.
9 Antworten
es kann sein das der Lehrer danach fragt, man darf aber ruhig sagen das man nicht drüber reden will. Sollte man allerdings ständig solche Entschuldigungen abgeben werden sie Lehrer sicherlich die Eltern einbestellen und genauer nachfragen und dann solche Entschuldigungen unterbinden.
Denke ich nicht. Wenn deine Eltern eine Entschuldogung geschrieben haben, dass du aus familiären Gründen nicht in den Unterricht kommen konntest, dann gehen Lehrer normalerweise davon aus, dass du wirklich zu Hause warst und nicht etwa geschwänzt hast. Ich denke auch dass bei familiären Gründen kaum ein Lehrer nachfragen würde, wenn da kein Bedrf besteht (was durch die Entschuldigung der Eltern ja nicht der Fall ist)
Sollte wirklich ein Lehrer nach dem Grund fragen, dann kannst du ihn notgedrungen auf deine Eltern verweisen, die es dann sagen können oder nicht, ich denke aber, dass das kein Lehrer tun wird (ist sozusagen nur ultima ratio Lösung)
Alles Liebe
Bevi
Nein bist du nicht. Du gibst einfach deine Entschuldigung ab und gehst auf deinen Platz. Falls dein Lehrer dich dannach fragt, was er wahrscheinlich nicht tun wird, sagst du einfach : Ich möchte es nicht sagen. ( natürlich falls dir es unangenehm ist. Falls nicht , sagst du es ihm einfach.
Hallo Marie!
Man sollte auf Anfrage in etwa andeuten, um was es geht, ins Detail gehen muss man jedoch nicht. Andererseits hat der Lehrer Schweigepflicht bzw. darf mit dem, was du sagst nicht hausieren gehen.
Wünsche dir weiterhin alles Gute!
Ist vielleicht auch weit ausgeholt, was ich aber damit sagen will wäre: Er darf das erst weitererzählen und/oder Schritte einleiten wenn er der Meinung ist, dass der Jugendliche gefährdet sein könnte, der sich ihm anvertraute.
So kenne ich das zumindest & hier ist mal was dazu, habe kurz gegoogelt.
Es besteht Schulpflicht.
Zwar können die Eltern Dich selbst entschuldigen, aber das begründete Fehlen ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Zur Überprüfung einer pauschal formulierten Entschuldigung, wie z.B. "aus familiären Gründen" kann es daher Nachfragen geben, denn mit der Begründung kann keiner was anfangen.
Mit fällt auch nicht wirklich ein "familiärer Grund" ein, der ein Fernbleiben rechtfertigt. Weder in meiner Schul-, noch in meiner Berufsschulzeit oder im dualen Studium musste ich wegen familiären Gründen fehlen.
Schweigepflicht bei Lehrern ist mir neu.