Schrotthändler fährt oft am Haus vorbei und hat dabei Laute, nervige Musik an! Was kann man machen?

25 Antworten

mal davon abgesehen, dass um 11 Uhr eine Zeit ist, um die nicht JEDER schläft. Habt ihr ihn schon mal freundlich darauf angesprochen, dass euch seine Erkennungsmelodie nicht gefällt und dass es doch reiben würde, wenn er einmal im Monat vorbei kommt um abzuholen? Wenn noch mehr deiner Meinung sind, dann schließt euch zusammen und sprecht den Mann freundlichdarauf an

Liebe Mitmenschen , habe gerade viel Mist gelesen !!!!! Wo ich wohne fahren in zwei Std. mindestens drei verschiedene Schrotthändler rum . Habe beim Ordnungsamt angerufen ,weil ich Samstagsabend gegen 19 Uhr von der Mucke genervt war ! Dort sagte mir ein Herr das sich mittlerweile viele Bürger belästigt fühlen , sie ein Reisegewerbe haben und bis 22 Uhr nerven dürfen , seine Kollegen ihren eigenen Schrott sammeln und dafür Geld kassieren ! Bitte immer bei der Stadt oder Kommune anrufen , denn dort bekommt man Auskunft !:-))

Hallo Trauerklos, mir geht die Musik auch auf den Keks. Aber du kannst davon ausgehen, dass die ihre Tätigkeit bei der Stadtverwaltung angezeigt oder sogar eine Genehmigung erhalten haben. Meine persönliche Konsequenz: Die bekommen von mir nicht eine Schraube. Wenn sich das Sammeln nicht lohnt und nur teurer Sprit verfahren wird, hören sie hoffentlich von selbst auf.

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Neue Regelungen für Schrotthändler und Sammler | 10.08.2012

Neue Regelungen für Schrotthändler und Sammler

Bestehende Sammlungen sind bis zum 31.08.2012 anzuzeigen

Seit dem 1. Juni 2012 sind im Abfallrecht neue Regelungen zu beachten. Nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes müssen Sammler, Beförderer, Händler und Makler auch von nicht gefährlichen Abfällen ihre berufliche Tätigkeit beim Kreis Minden-Lübbecke (Umweltamt) anzeigen. Dies betrifft auch gemeinnützige Sammler. Der Kreis überprüft Zuverlässigkeit sowie Fach- und Sachkunde der handelnden Personen. Er kann deren Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen untersagen oder Auflagen festsetzen.

Daneben muss jede einzelne Sammlung, die im Kreisgebiet durchgeführt werden soll (Schrott, Kleidung, Papier, etc.), beim Umweltamt des Kreises angezeigt werden. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für gemeinnützige Sammlungen. Der Kreis prüft nach Rücksprache mit den betroffenen Gemeinden und dem Abfallentsorgungsbetrieb, ob die Sammlung ggf. mit Auflagen zu belegen ist oder untersagt werden muss.

Hintergrund hierfür ist, dass Sammlungen den öffentlichen Entsorgungsträgern Abfälle entziehen und dies zu einer Erhöhung der Abfallgebühren für die Allgemeinheit führen kann. Dies soll vermieden werden.

Weiterhin müssen Fahrzeuge, mit denen Sammler und Beförderer Abfälle transportieren, mit Warntafeln ausgerüstet werden (sogenannte A-Schilder).

Achtung: auch bereits bestehende Sammlungen müssen bis zum 31.08.2012 angezeigt werden!

Elektrogeräte dürfen nicht mehr gesammelt werden

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft alte Elektro- und Elektronikgeräte: Dazu gehören alle Geräte, die elektrisch betrieben werden; vom Kühlschrank, der Waschmaschine und dem Herd über den Staubsauger, Toaster und Wecker, der elektrischen Zahnbürste, dem Computer, Taschenrechner, Telefon, Fernseher, Radio, der Bohrmaschine bis hin zu Elektrospielzeug und Leuchtstofflampen, salopp gesagt: alles, was einen Stecker (oder eine Batterie) hat.

Diese dürfen nach den Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zur Entsorgung ausschließlich an öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber oder Hersteller abgegeben werden. Die Abgabe von alten Elektro- und Elektronikgeräten an Schrotthändler ist verboten ! Dies gilt auch für ausgebaute Teile dieser Geräte.

Hierdurch sollen umweltgefährdende Entsorgungspraktiken, die in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt haben, vermieden werden.

Über die entsprechenden Abgabestellen erteilt die jeweilige Stadt oder Gemeinde Auskunft.

Bußgeldvorschriften

Verstöße gegen die Anzeigepflichten und die Nichtkennzeichnung von Abfalltransportfahrzeugen können mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden; Verstöße gegen das Verbot, Elektro- / Elektronikabfall zu sammeln, mit Bußgeldern bis zu 100.000 €.

Man liest aus vielen Antworten hier heraus dass hier viele keine kleinen Kinder (Babys) haben, die schlafen mehrfach am Tag und das nicht um gewisse Uhrzeiten! Ich bin hier tgl. am Verzweifeln wegen diesen Idioten, man ist froh wenn das Baby gerade mal eingeschlafen ist und dann kommt schon wieder so ein Schwachmat vorbeigefahren und dudelt mir den Zwerg wach. (Fenster sind bereits geschlossen!)

Ordnungsamt kann da wenig bis nichts machen, außer das aufnehmen, da es (zumindest hier) meist Holländer oder Rumänen sind, ist das Sache der Bezirksregierung und da bleibt es einfach liegen, denn mit solchen "Kleinigkeiten" beschäftigen die sich zu allerletzt - LEIDER!