Muss ich einen defekten Firmenwagen nutzen?
Muss ich mit einem Firmenwagen mit def. Fahrertür (lässt sich nicht öffnen) sowie fehlendem Beifahrer-Aussenspiegel und zu wenig Profil fahren, oder kann ich das verweigern was bedeuten würde das ich meinen Job (Mobile Altenpfelge) nicht ausüben kann.
Wie ist das Rechtlich?
Danke.
12 Antworten
Du musst nicht.
Ruf die Polizei und zeige die Mängel und sage, dass Du nicht der Halter bist.
Und sage der Polizei auch, dass Du nicht gefahren bist. Das lernst Du doch in der Fahrschule: die Pflichtes des Fahrers vor Fahrantritt: Luft, Wasser, Bremsen, Profil usw. überprüfen !
Also: Polizei anrufen und mit der Mängelanzeige dem Chef sagen: die Polizei hat gesagt: wer das Ding fährt, bekommt richtig Ärger!
Nebenbei: wenn Du mit der Karre ohne Profil fährst und bei einem Verkehrsunfall einen Menschen verletzt, obwohl Du den schlimmen Zustand der Reifen und die allgemein bekannte Gefahren solcher Reifen kennst, BIST DU DRAN.
Also: ruf die Polizei. Die werden Deine Ängste verstehen und Dich (wenn es rechtlich geht) damit unterstützen, das sie die Karre verbieten. Und dann kann Dein Chef nichts sagen. Ansonsten gewinnst Du den Prozess vor dem Arbeitsgericht.
Und der Arbeitgeber bekommt dafür sogar Recht, denn auch wenn der Arbeitnehmer eine Straftat des Chefs melden würde (und wenn es Mios an Steuerhinterziehung wäre, oder evtl. auch ein Mord), gilt das als Loyalitätsbruch und berechtigt das Unternehmen die Person zu entlassen.
War doch auch so in dem Fall wo eine Pflegerin die wundgelegenen Senioren (und andere DInge) der Polizei meldete.
Wenn Du den Wagen fährst, machst Du dich im Sinne der Starßenverkehrsordnung strafbar ! Das kann deinen Führerschein kosten !
NEIIIIIIN !!!
Es ist zwar Firmenfahrzeug, aber du sollst es zur beruflichen Ausübung fahren. Eine Verkehrssicherheit ist nicht gegeben. Dein Chef muss diese Mängel beheben lassen. Benutzt du dieses Fahrzeug trotz der Mängel, stehst du nicht nur für evtl. Unfälle gerade, sondern bringst damit auch deine eigene Gesundheit in Gefahr.
Hier hilft ein sehr ernsthaftes und klärendes Gespräch mit deinem Chef. Kündigen kann er dir deswegen nicht.
Du darfst den Wagen gar nicht benutzen wenn er nicht verkehrssicher ist,als Fahrer bist du dafür verantwortlich,nicht dein Chef.
Danke erstmals für diese Antwort. Allerdings brauche ich dafür eine "rechtliche" Grundlage um den Chef zu überzeugen.
Gibt es dafür ein bestimmtes Gesetzt mit dieser Aussage?
Ich möchte nicht den Job in Gefahr bringen durch Arbeitsverweigerung.
Das wurde dir in der Fahrschule beigebracht. Lies mal die StVo. Da steht alles drinn.
Bitte unterscheiden zwischen Defekten (z.B. Beifahrer-Außenspiegel, ist nach §56 StVO nicht zwingend vorgeschrieben) und verkehrsrechtlich relevanten Mängeln (abgefahrene Reifen).
Du mußt also sofort deinen Arbeitgeber über diese Mängel am Arbeitsgerät informieren und auf Abhilfe bestehen. Bei einer Verkehrkontrolle oder einem Unfall bist Du nämlich ansonsten in der Haftung!
ein rechter außenspiegel ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, das stimmt zwar, aber wenn einer verbaut ist muß(!) er auch ganz sein. außerdem besteht bei defekten außenspiegeln leicht verletzungsgefahr bei passanten. muß also in diesem falle zwingend repariert werden.
Sorry, Tippfehler: Das muß natürlich §56 StVZO heißen.
Bzgl. rechtlicher Vorgaben:
§31 StVZO Abs. 2:
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß [...] das Fahrzeug [...] nicht vorschriftsmäßig ist
Sehr guter Tipp und richtiger Ratschlag, denk an deine eigene Sicherheit.
Es bleibt nur eine Überlegung (leider!) hinzuzufügen: Den Job bist du dann los.
Das ist ja leider das Dilemma.
Ich drück dir die Daumen.