Muss ich eine Werkstatt bezahlen wenn sie das Problem nicht gelöst hat?

13 Antworten

100 Stunden Arbeitszeit? Die wollen wohl Deinen Wagen für lau.^^

In 100 Stunden restaurierst Du einen Oldtimer.^^  Nimm Dir mal jemand der sowohl die richtige Ahnung hat und auch die richtige Statur und dann holst Du den Wagen aus der Höhle des Löwen. Liebe Grüße

Genesis82  31.01.2017, 14:31

in 100 Stunden restaurierst du nie und nimmer einen Oldtimer, selbst 1000 Arbeitsstunden dürften sehr knapp werden. In 100 Stunden schaffst du es vielleicht aber, ein Fahrzeug, dass mehrere Jahre stand einigermaßen flott zu bekommen, aber für eine Restaurierung reicht das nicht ;)

Eine so lange Arbeitszeit halte ich für unwahrscheinlich, denn jede vernünftige Werkstatt hätte nach kurzer Zeit gemerkt, dass das Auffinden des Fehlers langwierig und somit teuer wird und hätte nicht einfach so viel Zeit investiert ohne Rücksprache. Selbst wenn dieser Fall vor Gericht gehen sollte, wirst du die gesamte Anzahl an Arbeitsstunden nicht bezahlen müssen.

In einem Kommentar wunderst du dich, warum die Fehlersuche länger als der ursprüngliche Einbau dauert. Aber das ist schnell erklärt: Wenn etwas eingebaut wird, dann weiß der Monteur - normalerweise - was er zu tun hat oder er hat eine Anleitung. Dabei ist ein Fehler passiert. Die Fehlersuche dauert aber gerade deshalb so lange, weil jeder einzelne Arbeitsschritt des Einbaus nachvollzogen werden muss und mit einer entsprechenden Einbauanleitung abgeglichen werden muss. Wenn das zu keinem Ergebnis führt, muss jedes einzelne Teil und jedes Kabel überprüft werden, jede Lötstelle geprüft werden, jedes Steuergerät und so weiter. Da kommen schnell richtig viele Arbeitsstunden zusammen. Wobei 100 oder mehr Stunden absolut nicht angemessen sind.

Das kommt darauf an, wie der Auftrag genau formuliert war.

Bei einem Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen Erfolg. War also der Auftrag dahingehend formuliert, dass das Problem X zu beheben ist, es konnte aber von diesem Auftragnehmer nicht behoben werden (mangels Know-how o.ä., also keine Unmöglichkeit), schuldet der Auftraggeber keine Bezahlung.

Anders sähe die Sache bei einem Dienstvertrag aus. Hier schuldet der Auftragnehmer nur seine Leistung, die auch dann zu bezahlen ist, wenn seine Bemühungen erfolglos bleiben.

Vor Gericht enden solche Sachen üblicherweise mit einem Vergleich. Die Frage ist, ob man sich nicht außergerichtlich vergleichen will, um sich die Kosten für Gericht und anwaltliche Vertretung zu sparen.

red5165 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 12:40

Im Auftrag steht, dass das Problem behoben werden soll. 

ATU ?

Bei 100 Stunden , haben die jedes Kabel einzeln ausgebaut und überprüft ?

Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt sollte die Werkstatt auf Bezahlung bestehen . 

Die Fehlersuche wurde sehr ausgedehnt und endete erfolglos. Den guten Sitten entspricht, dass nach eintägiger erfolgloser Fehlersuche der Auftraggeber informiert wird und die weitere Vorgehensweise abgestimmt wird. Die monteurstd kostet um die 70 Euro, mehr als 600'00 Euro würde ich auf jedenfalls nicht zahlen.

Was die Werkstatt gemacht hat verstößt gegen die guten Sitten, damit kommen die nicht durch.