Muss ich zahlen wenn die Werkstatt was beschädigt?
War in der Werkstatt das Schloss bei der Fahrertüre tauschen lassen und nach 1 Stunde holt mich der Mechaniker das Fenster bei der Fahrertüre geht nicht zu es ist was abgerissen. Vorher hatte ich aber kein Problem mit den Fensterheber nun will die Werkstatt aber das ich das Teil bezahle und will mir nur die Arbeitszeit wegrechnen. Muss ich das zahlen? Vorher war alles OK also ist das nicht mein verschulden. Kann mir nur vorstellen das sie beim abmontieren der Türverkleidung etwas beschädigt haben.
3 Antworten
Das kommt aber auch aufs alter des Wagens und die laufleistung an.Ich glaube nicht s das da bewusst was kaputt gemacht wurde sondern ehr das verschleißbedingt schon eine Vorschädigung Vorlag und nun bei der instanbdsetzung endgültig die verabschiedung passierte.,.
Das kommt leider häuffiger vor als man meinen mag ist aber daher sind die kulanzangebote der Werkstatt keine schuldanerkennung.. Das spricht für den Laden. denn . eine intakte fensterhebeeinrichtung währe auch nicht einfach so kaputt gegangen.. die macht so einiges mit bevors zum Bruch kommt... Wenn man sich das defekte Teil erklären lasst ist es meist besser und man versteht auch die handlungsweise der Werkstatt . pauschal mag ich keinen zu verurteilen wenn die einzelnen Fakten nicht für Mich eindeutiig ersichtlich sind.. sorry aber so sehe ich das aus meinen erfahrungen..
Je nach hersteller ist das auch nochmal unterschiedlich zu bewerten aber du schreibst ja nicht um welchen Wagen -Hersteller Baujahr und Typ es sich handelt.. Joachim
Du musst das bezahlen !
Du hast den Ausbau des Türschlosses beauftragt ..... dies beinhaltet auch den Ausbau der Türverkleidung . Sollte der Mechaniker dabei keinen Fehler gemacht haben musst du das auch bezahlen ! ( müsstest du auch beweisen )
Alles was er ausbauen muss um deinen Auftrag zu erfüllen trägst du das Risiko ....der Wegfall der Arbeitszeit ist ja keine Zustimmung das die Werkstatt schuld sei sondern weil die Arbeit sowieso gemacht werden musste !
Das war eineutig das verschulden der Werkstatt, sie haben die Pflicht das auf eigne Kosten zu Reparieren, das einzige Problem ist das du es ja nicht nachweisen kannst. deshalb wirst du bezahlen müssen :(
Gerade von einer Audi Werkstatt hätte ich sowas nicht erwartet
wie Latexdoctor schrieb.... wenn die werkstatt nicht zu ihrem fehler steht und es abstreitet, aber zumindest den arbeitslohn wegrechnet (was einem beim abstreiten schon merkwürdig vorkommt), würde ich es machen lassen und dann aber schleunigst die werkstatt wechseln !
Dann haben die mich das letzte mal gesehen und ich werde jeden abraten dorthin zu gehen. Schade das ich kein Leihauto bekommen habe hätte es auch beschädigt und dann abgestritten ^^