Muss ich eine Wand zum Nachbarn verputzen?
Hi,
ich habe folgende Situation:
Unser Nachbargrundstück liegt ~1,7m tiefer als unseres. Ich habe auf meinem Grundstück direkt an (nicht auf) der Grenze eine Hohlmauer hochgezogen, die mit Beton ausgegossen und auf diese wiederum eine Betonplatte aufgesetzt auf der mein Gartenhaus steht. Nun haben meine Nachbarn eine 1,7m x 4m Meter Mauer vor der Nase die jetzt ziemlich hässlich ausschaut. Wie ist da die gesetzliche Regelung. Muss ich die Mauer zwingend verputzen/optisch angleichen? Ist der Bebauungsplan (der ja Aussagen zur Optik Hauptgebäudes macht) da die Vorlage? Könnte ich mich theoretisch hinstellen und sagen, die Aussicht ist euer Problem?
Hintergrund der Frage ist kein Rechtsstreit o.ä. sondern einfach eine Frage die mir aus Neuierde durch den Kopf geht.
Viele Grüße
Dave
1 Antwort
Brauchst du nicht, du kannst die Mauer abreisen und die Hütte auch. Du hättest mal im Nachbarrecht nachschauen sollen welche Abstände zu einhalten musst
https://www.nachbarschaftsstreit.de/gesetz_ueber_das_nachbarrecht/gesetzestexte.htm
Das Nachbarrecht verjährt rechts schnell. Wenn der Nachbar also nicht klagt, kann es sein das dann nicht mehr kommen kann.
Dann gibts noch Baurrecht und den Bebauungsplan. Die verjähren nicht
Wenn alle alles erlaubt haben muss du nichts machen, es ist ja deine Wand. Es sei denn das im Bebauungsplan irgenwelche Regeln für Wände stehen
Ich lieben es wenn ich angeschissen werden wenn ich bemühe anderen zu helfen
Ich liebe es, wenn Menschen ohne Hintergundwissen Antworten geben auf Fragen die man nicht gestellt hat. Die Hütte und die Wand sind gemäß unserem Bebauungsplan gebaut und sowohl vom Bauamt als auch vom Nachbarn abgenommen.
BTW: Unabhängig davon ob ich nun muss oder nicht, werde ich die Wand auch verputzen. Wie schon geschrieben, war es einfach eine Frage der Neugierde halber.