Muss ich eine Versicherung bedienen, die mir betrügerisch untergejubelt worden ist?
Ich habe eine Kreditanfrage über einen Vermittler gestellt, die aber abgelehnt worden ist. Ich habe im Voraus Einiges unterschrieben, bin aber davon ausgegangen, dass alles Null und Nichtig im Fall der Kreditabsage ist. Nein, das Gegenteil ist eingetreten .... Eine Versicherung ist in Kraft getreten ..... und es gibt noch nicht einmal etwas, was versichert ist. Ich bin gegen Arbeitslosigkeit versichert, obwohl ich arbeitslos bin ..... Aus diese Grund bin ich auch in Geldnot und wollte zumindest die dringendsten Sachen auf einmal bezahlen.... Ich habe die erste Rate (Lastschrift) zurück gebucht und mir wird jetzt mit Gerichtsvollzieher etc. gedroht. Was kann ich unternehmen? Leider bin ich nicht mehr Rechtschutz-versichert. Gibt es durch den Verbraucherschutz eine Möglichkeit, da etwas zu unternehmen?? Vielen Dank für die Hilfe!!!
5 Antworten
Hallo Nanu,
erstmal würde ich prüfen, ob die 2- wöchige Widerrufsfrist abgelaufen ist. Wenn ja, dann würde ich gegenüber der Versicherung erstmal so argumentieren, dass Du ja ohnehin arbeitslos bist und somit die Geschäftsgrundlage, nämlich die Absicherung von Einkünften aus Deiner Arbeit, nicht gegeben ist. Gleichzeitig würde ich Antrag auf Versicherungsleistung stellen, da Du ja arbeitslos bist und somit der Versicherungsfall eingetreten ist. Wobei ich allerdings glaube, daß laut den Bedingungen die Arbeitslosigkeit erst nach Abschluß des Vertrages eintreten darf. Das wiederum stellt aber m.E. einen Widerspruch zur Versicherung dar, da man Dir ja dann etwas versichert hat, was bereits eingetreten ist und erst dann zahlen will, falls dieser Fall in Zukunft eintreten sollte.
Alles in allem ist diese Versicherung in Deinem Fall nonsens. Ich empfehle, hier gegenüber dem Vertreter und der Versicherung selbst schriftlich Druck zu machen unter Schilderung des Sachverhaltes. Oftmals geben die Versicherungen dann nach, weil sie den Widersinn selbst einsehen müssen. Auch kannst Du die Versicherung darauf hinweisen, daß sie aufgrund der Nichteinlösung des Erstbetrages (LS- Rückgabe) gem. §37 Abs. 1 VVG das Recht haben, vom Vertrag zurückzutreten und sie dies aufgrund der Sachlage doch bitte machen sollen.
Solange dies aber nicht eintritt ist es aber nicht unwahrscheinlich, daß die Versicherung ihren Beitrag auf dem Rechtsweg beitreibt. Hier mußt Du Dich dann entscheiden, ob Du zahlst oder gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid Widerspruch/Einspruch einlegst. In diesem Falle käme es dann zu einer Verhandlung, deren Ausgang offen ist.
Ich hoffe, ich konnte Dir zumindest Anregungen geben, wenngleich ich kein Patentrezept liefern konnte.
Herzliche Grüße
itasca
Ich verstehe. Das ist echt schwierig. Kevin1905 hat m.E. einen recht guten Einstieg in das Problem gefunden, indem er bei eventuellen Formfehlern ansetzt. Das heißt: hast Du für den Empfang der Widerrufsbelehrung unterschrieben? Hast Du für den Empfang des Beratungsprotokolls unterschrieben? Kann die Versicherung das nachweisen? Wenn nein, dann läuft die 14-tägige Widerrufsfrist noch. Hast Du den Versicherungsschein erhalten? Solltest Du ihn nicht erhalten haben, dann kannst Du die Versicherung anschreiben und mitteilen, daß Du immer noch keinen VS hast und deshalb vom Vertrag zurücktrittst. Die Versicherung kann ja schließlich nicht nachweisen, daß Du den VS erhalten hast. Dies ist aber Voraussetzung für das Zustandkommen des Vertrages.......wenn Du weißt, was ich meine.
Das weiß ich jetzt alles nicht mehr so genau. Der Vermittler hat mich Einiges unterschreiben lassen ...., aber alles (auch Kosten) würden erst bei Zustandekommnen des Kredits auf mich zukommen (das wurde mir gesagt, als ich nach Vorkosten gefragt habe). Leider hatte ich dort schon angerufen und mich erkundigt. Gleichzeitig hatte ich gesagt, dass die Police erst an diesem Tag in der Post war. Da habe ich ja erst mal richtig von dieser Versicherung erfahren. Über die Abbuchung hatte ich mich schon gewundert.
Vor dem geschilderten Hintergrund sehe ich eigentlich nur noch die Möglichkeit, daß man den Versicherungsvertreter auffordert, zu seinen Aussagen zu stehen und er schriftlich gegenüber seiner Gesellschaft erklärt, daß er die Versicherung an die Bedingung einer Kreditgewährung geknüpft hat. Folglich soll er schriftlich vor der Würzburger einer Vertragsaufhebung zustimmen. Die Gesellschaften gehen nicht selten auf solche Erklärungen ihrer Vertreter ein. Da die Arbeitslosenversicherung bedingt war, bist Du ja im Recht. Ich sehe das Problem eher in der Beweisbarkeit.
Aber nochmal an dieser Stelle: kann Dein Vertreter nachweisen, daß Du alle Unterlagen erhalten hast? Damit meine ich vornehmlich die unterschriebene Widerrufsbelehrung und die unterschriebene Beratungsdoku. Wenn nicht, dann läuft die Widerrufsfrist noch!
Deswegen sollte man immer durchlesen, um was es geht, wenn man etwas unterschreibt... Mit deiner Unterschrift hast du dein Ok dafür gegeben...
LG
Ich bin aber davon ausgegangen, dass es zu dem Kredit kommt!!
Nein. Man darf nicht immer von etwas ausgehen. Deswegen soll man ja das trockene Zeug durchlesen...
Du kannst höchsten dort anrufen und sagen, dass du das doch nicht möchtest. Wenn sie sagen okay weg damit, passts. Rechtlich können sie aber auch sagen, dass du unterschrieben hast und sagen. "Tja, Pech gehabt". Leider wirklich so...
Was ist damit, dass mir der Vermittler keine Kopie des Unterschriebenen dagelassen hat?
Dann musst du um eine Kopie anfragen. Sowas müssen sie bei Anfrage zuschicken.Frag allgemein nach den Unterlagen...
Wie willst du das denn beweisen? Das Kreuzchen dazu hat er sicher selbst eingefügt.
Informationspflichten nach VVG wurden nicht erfüllt.
Widerspruch und hilfsweiser Widerruf sollten erklärt werden.
- Wer ist Versicherer?
Das ist die Würzburger Versicherung! Ich hoabe dort angerufen und gesagt, dass ich arbeitslos wäre und aus diesem Grund mich nicht versichern müsste .... Außerdem ist der Kreditvertrag ja gar nicht zustande gekommen.
Was ist VVG?
Danke für die Antwort.
Achja, die haben gesagt, im Kleingedruckten hätte gestanden, dass auch bei Nichtzustandekommen des Kreditvertrages die Versicherung in Kraft tritt. Habe aber von dem Vermittler auch keine Kopien dessen, was ich unterschrieben habe, erhalten!!
Informationspflichten nach VVG wurden nicht erfüllt.
...
woher stammt diese Erkenntnis?
....
grundsätzlich ist man erst mal an geschlossene Verträge gebunden und wo sollte das der Betrug liegen, wenn in den Veträgen alles erklärt ist ...
Weil der Fragesteller nach seiner Einlassung keine Unterlagen ausgehändigt bekommen hat.
Dies ist aber zwingend erforderlich, damit ein Vertrag zu Stande kommt, es sei denn er hat eine Verzichtserklärung bezüglich der Informations- und Dokumentationspflichten unterschrieben, wissen wir nicht.
Sollte dies der Fall sein, wäre er dümmer als Toastbrot und dann wäre es sehr schwierig.
Wer bereits arbeitslos ist, kann gar keinen Versicherungsschutz gegen Arbeitslosigkeit abschließen. Das dürfte bereits als Begründung vollauf ausreichen.
Beschwerde an die BAFIN ist angeraten.
Habe gar keine Unterlagen erhalten ..... Der Beitrag war schon abgebucht, bevor ich eine Police erhalten habe...
Bespreche dein Problem direkt mit der Versicherung - nicht mit dem Vertreter - das Problem und hoffe auf Verständnis und Storno.
Da bist du einem Betrüger aufgesessen.
Schreibe das genau so an das betreffende Versicherungsunternehmen.
Gleichzeitig Beschwerde an die BAFIN, 53111 Bonn Graurheindorfer Str. 65 mit Kopie des Schreibens an die Versicherung.
Vielen Dank nochmals für den Tipp und die Erläuterung. Da ich zur Zeit keine Rechtschutzversicherung habe, habe ich keine Mittel, gegen die Würzburger Versicherung vorzugehen. Diese hat sehr schnippisch und ungehalten reagiert, als ich wegen dem Beitrag, der abgebucht worden ist (ich hatte noch keine Police) angerufen habe und dass ich die Lastschrift zurückgegeben habe, da ich diese Versicherung nicht benötige. Mir wurde jedoch gesagt, dass diese Versicherung auch in Kraft tritt, wenn kein Kredit gewährt wird!!!
Ich habe jedoch auch diesen Vermittler kontaktiert, ihm das Schreiben der Versicherung zugeschickt, wonach der Beitrag gefordert und mit Mahnbescheid gedroht und habe geschrieben, dass ich mich mit der BaFin in Verbindung setze.
Das werde ich auch morgen tun.
Die Abbuchung kannst du ohne Angabe von Gründen von deiner Bank zurück rufen lassen.
Das hier zu Unrecht abgebucht wurde, gilt dafür die normale Verjährungsfrist.
Dass die "Würzburger" unwirsch reagiert, sollte dir egal sein.
keine Kredit keine Kosten. Hoffentlich hast du da keine Gebühren gezahlt. Die bekommst du ohne Prozess nämlich nicht zurück.
Das ist die Masche der ganzen "Kreditvermittler", die angeblich ohne Schufa Kredite "besorgen"
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Frist ist auf jeden Fall abgelaufen, da ich so lange auf Antwort über den Kredit (Kreditszusage) schon gewartet habe .... Die Abbuchung ist erfolgt, da lag mir noch gar keine Police vor! Die Versicherung kann auch erst nach 120 Tagen in Anspruch genommen werden. Ich wüsste aber gar nicht wofür, denn da könnten die auch sagen, dass ich ja schon vorher arbeitslos war. Also kann dieser Fall auch gar nicht eintreten!! Das ist wirklich Betrug, aber ich habe unterschrieben!