Versicherungsschutz beim Schlafen in der Bahn?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

 Meine Frage ist ob mein Versicherungsschutz auch greift wenn ich eingeschlafen bin,

Dazu ein Tipp:  einfach mal die Versicherungsbedingungen lesen und dann findest du auch die benötigte Antwort!

yannik050997 
Beitragsersteller
 19.07.2016, 12:49

Das ist richtig normaler Diebstahl sollte den Unterlagen nach zu Urteilen definitiv abgedeckt sein.

Allerdings steht dort auch das die Leistungen bei Fahrlässigkeit eingeschränkt werden können und da stellt sich mir die Frage wie Fahrlässigkeit für eine Versicherung definiert ist.

Apolon  19.07.2016, 16:07
@yannik050997

Ich kann dir nicht weiterhelfen, da ich deine Versicherungsbedingungen nicht kenne.

Ist natürlich fahrlässig, aber kommt auf den Versicherungsvertrag an. Geh aber auf jeden Fall zur Polizei und meld das, sonst bekommst du keinen Cent.

yannik050997 
Beitragsersteller
 18.07.2016, 23:23

Habe es schon der bei Polizei gemeldet wie auch der Versicherung.

Ich fürchte jetzt hilft nur noch abwarten.

Ich habe davon gehört dass wenn eine Lesitung verwehrt wird das man sich an einen sogenannten ,,Ombudsmann´´ wenden kann ich kenne mich in dieser Materie allerdings 0 aus und frage mich ob weiteres Nachhaken nach einer Ablehnung der Zahlung Sinn macht oder ob es nur verschwendete Zeit ist

Hier liegt weder Eigenverschulden noch grobe Fahrlässigkeit vor.

Ob einfacher Diebstahl nun tatsächlich abgedeckt ist, steht in den Bedingungen zu deinem abgeschlossenen Schutzbrief.

Ob die Versicherung unter diesen Umständen zahlt, wage ich zu bezweifeln.

Wie willst du denn überhaupt beweisen, dass es gestohlen wurde?. Es könnte ja genau so gut sein, dass du es verscherbelt hast.

yannik050997 
Beitragsersteller
 20.07.2016, 00:18

Das ist korrekt allerdings lässt sich sogesehen Diebstahl fast nie Beweisen da er ja meist erst festgestellt wird wenn es zuspät ist.

Bei der Polizei wurde mir die Videoaufnahme als mögliches Beweismittel genannt. Allerdings glaube ich nicht dran das sich jemand diese Mühe machen wird.

DerHans  20.07.2016, 09:40
@yannik050997

Genau wegen der Schwierigkeit der Beweislage ist "einfacher Diebstahl" ja auch nur in ganz bestimmten Sparten versicherbar.

"Transportversicherung" Dabei wird dir aber auch bereits leichte Fahrlässigkeit zur  Leistungsverweigerung angerechnet.

handys werden mit einer "Allgefahrenversicherung" abgedeckt. Dementsprechend teuer ist das dann auch.

Hochgerechnet müsste man dann für eine Vollkaskoversicherung 25 % des Kaufpreises eines Autos zahlen.

Hey ho,

also in den Läden (Media Markt, Expert) in denen ich schaffte war dies kein Problem, da die Versicherer nur Wissen wollten ob es bei der Polizei als gestohlen gemeldet wurde. Wie es dazu kam war in erster Linie egal.

MfG