Versicherungsschutz beim Schlafen in der Bahn?
Hallo MIr ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag mein Handy in der Bahn gestohlen worden. Leider war ich erst einen Monat in Besitz von diesem allerdings habe ich bei dem kauf des handys eine Versicherung abgeschlossen mit der auch Diebstahl versichert ist. Meine Frage ist ob mein Versicherungsschutz auch greift wenn ich eingeschlafen bin, oder ob ich dabei damit rechnen muss das der Diebstahl auf Eigenverschulden oder grobe Fahrlässigkeit geschoben wird oder ob jemand schon ähnliches erlebt hat ?
6 Antworten
Meine Frage ist ob mein Versicherungsschutz auch greift wenn ich eingeschlafen bin,
Dazu ein Tipp: einfach mal die Versicherungsbedingungen lesen und dann findest du auch die benötigte Antwort!
Ich kann dir nicht weiterhelfen, da ich deine Versicherungsbedingungen nicht kenne.
Ist natürlich fahrlässig, aber kommt auf den Versicherungsvertrag an. Geh aber auf jeden Fall zur Polizei und meld das, sonst bekommst du keinen Cent.
Habe es schon der bei Polizei gemeldet wie auch der Versicherung.
Ich fürchte jetzt hilft nur noch abwarten.
Ich habe davon gehört dass wenn eine Lesitung verwehrt wird das man sich an einen sogenannten ,,Ombudsmann´´ wenden kann ich kenne mich in dieser Materie allerdings 0 aus und frage mich ob weiteres Nachhaken nach einer Ablehnung der Zahlung Sinn macht oder ob es nur verschwendete Zeit ist
Bevor man sich an den Ombudsmann wendet, sollt man als erstes sich mal die Vertragsbedingungen richtig durchlesen. Außerdem den Versicherer kontaktieren und um eine Schadenserstattung, bzw. schriftliche Begründung der Schadensablehnung bitten.
Den Ombudsmann findest du hier.
Hier liegt weder Eigenverschulden noch grobe Fahrlässigkeit vor.
Ob einfacher Diebstahl nun tatsächlich abgedeckt ist, steht in den Bedingungen zu deinem abgeschlossenen Schutzbrief.
Ob die Versicherung unter diesen Umständen zahlt, wage ich zu bezweifeln.
Wie willst du denn überhaupt beweisen, dass es gestohlen wurde?. Es könnte ja genau so gut sein, dass du es verscherbelt hast.
Das ist korrekt allerdings lässt sich sogesehen Diebstahl fast nie Beweisen da er ja meist erst festgestellt wird wenn es zuspät ist.
Bei der Polizei wurde mir die Videoaufnahme als mögliches Beweismittel genannt. Allerdings glaube ich nicht dran das sich jemand diese Mühe machen wird.
Genau wegen der Schwierigkeit der Beweislage ist "einfacher Diebstahl" ja auch nur in ganz bestimmten Sparten versicherbar.
"Transportversicherung" Dabei wird dir aber auch bereits leichte Fahrlässigkeit zur Leistungsverweigerung angerechnet.
handys werden mit einer "Allgefahrenversicherung" abgedeckt. Dementsprechend teuer ist das dann auch.
Hochgerechnet müsste man dann für eine Vollkaskoversicherung 25 % des Kaufpreises eines Autos zahlen.
Hey ho,
also in den Läden (Media Markt, Expert) in denen ich schaffte war dies kein Problem, da die Versicherer nur Wissen wollten ob es bei der Polizei als gestohlen gemeldet wurde. Wie es dazu kam war in erster Linie egal.
MfG
Das ist richtig normaler Diebstahl sollte den Unterlagen nach zu Urteilen definitiv abgedeckt sein.
Allerdings steht dort auch das die Leistungen bei Fahrlässigkeit eingeschränkt werden können und da stellt sich mir die Frage wie Fahrlässigkeit für eine Versicherung definiert ist.