Gerinfüger Tätigkeit, Versichert?
(Bin 15 Jahre alt) Gestern ist mein abgellstes Fahrrad (trage Zeitung aus) durch starken Wind umgefallen und hat einen kleinen Kratzer an einem fremden parkendem Auto verursacht. Mit meinen Eltern und die Eigentümer ist alles bekannt. Bevor wir aber die Haftpflicht Versicherung kontaktieren habe ich geschaut ob dass "Zeitungsunternehmen" von sich aus eine Versicherung hat. In dem Vertrag steht nix von Versicherung und nach Anschreiben des "Chef's" hat er mir gesagt das nur ich Versichert bin (zum Bsp. Wenn ich mich verletze. Gibt es irgendein gesetzt dazu mit Geringübungen und den Versicherungen von Sachschaden oder kann den Unternehmer das machen wir er will. Danke im voraus
5 Antworten
In dem Vertrag steht nix von Versicherung
Um was für einen Vertrag handelt es sich denn hier überhaupt zwischen dir und dem Zeitungsverlag?
... über den AG natürlich, über wen denn sonst?
Theoretisch wäre die Betriebshaftpflichtversicherung deines "Arbeitgebers" hier involviert. Wenn er keine hat, haftet er selbst.
Eure private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur private Risiken abdeckt.
Könnte ich also den "Chef" nochmal Anschreiben und darauf hinweisen wegen der Betriebshaftpflichtversicherung?
Das Fahrrad ist hier Arbeitsmittel. Also NICHT über die PH gedeckt. Bei einer wahrheitsgemäß ausgefüllten Schadensmeldung, wird auf die Betriebshaftpflicht des Verlags verwiesen werden.
Als Angestellter haftet du nicht für fahrlässig herbeigeführte Schäden im Zuge deiner Arbeitsausübung.
Der Anspruch richtet sich an die Betriebshaftpflicht deines Arbeitgebers. Hat er keine, ist er ein Vollidiot.
Arbeitnehmer haften nur bei grober Fahrlässigkeit, wofür der Arbeitgeber beweislastig wäre, oder bei Vorsatz.
Ob es grob fahrlässig war bei starken Wind das Fahrrad nicht explizit zu sichern ist nichts was ich bewerten kann.
Hallo Kevin,
wobei ich nicht glaube, dass zwischen dem 15-jährigen und dem Zeitungsverlag ein Arbeitsvertrag besteht.
Wichtig wäre zu wissen, was es mit diesem sogenannten Vertrag auf sich hat.
Gruß Norbert
Das muss die Haftpflicht deiner Eltern zahlen. Wenn ihr es aus Kostengründen nicht der Haftpflicht melden wollt, zahlt ihr das privat.
Du bist nur bei eigenen Verletzungen (Stürzen, etc.) über den AG abgesichert.
Schwachsinn.
...es geht ja auch um das private Fahrrad, welches nur als Hilfsmittel zum Transportieren der Zeitungen benützt wird!