Gerinfüger Tätigkeit, Versichert?

5 Antworten

In dem Vertrag steht nix von Versicherung

Um was für einen Vertrag handelt es sich denn hier überhaupt zwischen dir und dem Zeitungsverlag?

... über den AG natürlich, über wen denn sonst?

Theoretisch wäre die Betriebshaftpflichtversicherung deines "Arbeitgebers" hier involviert. Wenn er keine hat, haftet er selbst.

Eure private Haftpflichtversicherung heißt so, weil sie nur private Risiken abdeckt.

ModernTV 
Beitragsersteller
 19.03.2017, 21:39

Könnte ich also den "Chef" nochmal Anschreiben und darauf hinweisen wegen der Betriebshaftpflichtversicherung?

siola55  19.03.2017, 13:59

...es geht ja auch um das private Fahrrad, welches nur als Hilfsmittel zum Transportieren der Zeitungen benützt wird!

DerHans  19.03.2017, 16:17
@siola55

Das Fahrrad ist hier Arbeitsmittel. Also NICHT über die PH gedeckt. Bei einer wahrheitsgemäß ausgefüllten Schadensmeldung, wird auf die Betriebshaftpflicht des Verlags verwiesen werden.

Als Angestellter haftet du nicht für fahrlässig herbeigeführte Schäden im Zuge deiner Arbeitsausübung.

Der Anspruch richtet sich an die Betriebshaftpflicht deines Arbeitgebers. Hat er keine, ist er ein Vollidiot.

Arbeitnehmer haften nur bei grober Fahrlässigkeit, wofür der Arbeitgeber beweislastig wäre, oder bei Vorsatz.

Ob es grob fahrlässig war bei starken Wind das Fahrrad nicht explizit zu sichern ist nichts was ich bewerten kann.

Apolon  20.03.2017, 13:41

Hallo Kevin,

wobei ich nicht glaube, dass zwischen dem 15-jährigen und dem Zeitungsverlag ein Arbeitsvertrag besteht.

Wichtig wäre zu wissen, was es mit diesem sogenannten Vertrag auf sich hat.

Gruß Norbert

Das muss die Haftpflicht deiner Eltern zahlen. Wenn ihr es aus Kostengründen nicht der Haftpflicht melden wollt, zahlt ihr das privat.

Du bist nur bei eigenen Verletzungen (Stürzen, etc.) über den AG abgesichert.

kevin1905  19.03.2017, 21:51

Schwachsinn.