Darf man Einnahmen von ebay (privat) haben, wenn man Wohngeld (zusätzlich zur Rente) erhält?

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Wenn Du das nicht gewerblich machst, sondern nur deine eigenen Sachen ohne Gewinn verkaufst, dann ist es kein Einkommen, sondern eine Vermögensumwandlung und darf nicht angerechnet werden, gilt im übrigen auch wenn man z.B. ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter bezieht.

isomatte  13.12.2021, 09:58

Danke dir für deinen Stern !

Solange du deine alten Sachen verhökerst und keinen gewerblichen Handel hast brauchst du das nicht angeben

Solange du nicht gewerblihc handelst ja, was bei Ebay passiert ist Vermögensumschichtung