Darf man Einnahmen von ebay (privat) haben, wenn man Wohngeld (zusätzlich zur Rente) erhält?
Siehe oben und wenn ja ab welchem Betrag muss man es angeben? Vielen Dank
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wohngeld
Wenn Du das nicht gewerblich machst, sondern nur deine eigenen Sachen ohne Gewinn verkaufst, dann ist es kein Einkommen, sondern eine Vermögensumwandlung und darf nicht angerechnet werden, gilt im übrigen auch wenn man z.B. ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter bezieht.
isomatte
13.12.2021, 09:58
Danke dir für deinen Stern !
Solange du deine alten Sachen verhökerst und keinen gewerblichen Handel hast brauchst du das nicht angeben
Solange du nicht gewerblihc handelst ja, was bei Ebay passiert ist Vermögensumschichtung