Hallo,
In meinem neulich erworbenen Mehrfamilienhaus gibt es einen Dachboden, der gedämmt und mit Gipsplatten verkleidet ist. Außerdem sind vier Fenster montiert, keine Gauben.
Nun fällt mir ein, dass man den Dachboden an die darunter befindliche Wohnung, die auch Schrägen hat, also eine Dachgeschosswohnung ist, anbinden könnte.
Derzeit lässt sich durch eine Bodentreppe der Dachboden erreichen. Für die Wohnung bräuchte man eine separate feste Treppe.
Muss ich zur Erweiterung einer Wohnung das Bauamt einschalten und es besichtigen lassen? Meine Sorge ist, dass es die Nutzung als zusätzliche Wohnfläche untersagt und mich sogar dazu zwingt, die Gipsplatten und die Fenster abzumontieren. Die Balken und die Ziegel sind aus dem Jahr 2003. Die Schrägen Balken haben die Breite 8cm mal 25cm mit einem Sparrenabstand von ca 60cm. Die Höhe des Dachbodens beträgt 270cm mit den Winkeln 37 und 44 Grad.
Die Gipsplatten wurden direkt auf die Dampfsperre und die Balken verschraubt und gedämmt wurde zwischen den Sparren.
Der zweite Rettungsweg könnte die bestehende Bodentreppe zum Treppenhaus werden.
Wie streng sind die vom Bauamt? Können die an sich harmlose, nur zur Verschönerung dienende Gipsplatten und Fenster beanstanden?
Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz.