5,6 Kilometer auf-oder abrunden...?
Hallo,
habe die Entfernung von meiner Wohnung zu meiner Arbeitsstätte berechnet...sind 5,6 Kilometer.
Da das Finanzamt nur volle Kilometer akzeptiert, darf ich denn aufrunden oder muss ich in diesem Fall abrunden?
Danke für die Antworten.
13 Antworten
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Einkommensteuergesetz (EStG), § 9 Werbungskosten, Absatz 1 =(1), Nummer 4
... Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte * ... für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ...
Das heist eindeutig auf volle Entfernungskilometer ABrunden!
Bei der Prüfung der Entfernungskilometer verwendet das Finanzamt Internet-Routenplaner. Bei diesen steht meist die kürzeste Steckenführung an erster Stelle.
Der Steuerpflichtige muss dem Finanzamt mit nachvollziehbarer Begründung glaubhaft machen, wenn er eine andere - längere - Fahrstrecke anerkannt haben will.
- Bis Ende 2013 hies die "erste Tätigkeitsstätte" "regelmäßige Arbeitsstätte".
Du darfst immer zu deinen Gunsten auf volle Zahlen runden.
In Österreich wird, so weit ich weiß, jeder Kommabereich bereits auf den nächsten Kilometer aufgerechnet.
Die Kilometer werden bei der Entfernungspauschale abgerundet. Im Zweifelsfall interessieren 1 km ohnehin nicht groß...
Runde auf, die ziehen sowieso zu viel Geld von unserem Gehalt ab :P