Muss ich ein Produkt (Schließzylinder) kaufen, nur weil es die Firma schon bestellt hat?

3 Antworten

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Bei dem Kaufvertrag handelt es sich um einen sog. Fernabsatzvertrag gem. § 312b BGB. Ebenso wie bei Käufen im Internet hast Du hier ein Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 1 BGB.

Daher wäre es sinnvoll, wenn Du dem Schlüsseldienst schriftlich mitteilst, dass Du den Kaufvertrag widerrufst und nicht länger an dem Schloss interessiert bist. Um Fristprobleme zu vermeiden wäre es sinnvoll, wenn Du dies bald tust.

Hannes221 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 20:11

Kurze frage noch: Gilt die gesetzliche Lage auch in Österreich so? Ich nehme schon an.

uni1234  02.11.2016, 20:15
@Hannes221

Achso. Die Paragraphen oben stammen natürlich aus dem deutschen BGB. Aber sie beruhen auf europäischem Verbraucherschutzrecht. Und das gilt in Österreich genauso wie in Deutschland.

Hannes221 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 19:42

Gut danke! Dann muss ich ihm nur noch das Ersatzschloss zurückbringen. Aber das Ersatzschloss hat er mir sowieso rauf montiert ohne mich zu fragen. Und die Quittung für 1*Tür öffnen + Notdienst Zuschlag + Anfahrt, ist schon bezahlt.
Also muss ich dann auch noch eine Leihgebühr zahlen?

uni1234  02.11.2016, 19:44
@Hannes221

Das hängt davon ab, was vereinbart war. War tatsächlich vereinbart, dass es sich um ein Leihschloss handelt, dann musst Du nichts mehr zahlen. Eine Leihe ist immer kostenfrei.

Hannes221 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 19:46
@uni1234

Er hat gesagt: "Bis Sie ein neues Schloss haben, bekommen sie von mir ein Ersatzschloss und 3 Ersatzschlüssel". Mehr hat er dazu nicht gesagt.

uni1234  02.11.2016, 19:55
@Hannes221

Klingt nach Leihe. Er müsste zudem beweisen, dass eine Miete vereinbart war.

Du hast eine Bestellung aufgegeben. Das geht auch mündlich. Du bist damit einen Kaufvertrag eingegangen. Du kannst höflich anfragen, ob Du von dem Kaufvertrag zurücktreten kannst.

Der Schlüsseldienst muss Dich aus diesem Vertrag aber nicht entlassen. Falls er es tut, wird er vermutlich dann  eine Leihgebühr für das Ersatzschloss berechnen. Ob Du dann noch sparst?!

Hannes221 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 19:34

Gerade gefunden im web: 

"Es gibt nur wenige Möglichkeiten, von einem bereits abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten:

- der Vertragspartner ein Unternehmer ist,

- der Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers  oder einem Markt- oder Messestand abgeschlossen wurde."
Source: http://www.oeamtc.at/portal/ruecktritt-vom-kaufvertrag+2500+1096412

Kann mir das wer bestätigen?! Die ganze Situation stresst mich wirklich

miezepussi  02.11.2016, 19:36
@Hannes221

Frag doch einfach. Und schau mal ob Du dann noch eine Leihgebühr zahlen musst. Wenn nicht, loht es sich vom Vertrag zurück zu treten.

uni1234  02.11.2016, 19:38
@Hannes221

Das "Web" ist natürlich immer ein super Ratgeber...

Hannes221 
Beitragsersteller
 02.11.2016, 19:31

Wenn man mich in dieser Stresssituation fragt: "Und wollen sie jetzt ein neues Schloss haben?" sag ich natürlich ja! Wie soll ich denn bitte leben ohne Türschloss?! Das war eine Notsituation....

miezepussi  02.11.2016, 19:34
@Hannes221

Einfach mal eine Gegenfrage stellen: Was habe ich für Alternativen? Was können Sie mir noch vorschlagen? Wie wird sowas normalerweise gehandhabt? Können Sie mir ein Schloss leihen, bis ich mir ein neues besorgt habe?



1. Es ist kein Fernabsatzvertrag, wenn man es vor Ort direkt bestellt. Das gilt nur online. 2. Ein seriöser Schlüsseldienst hat sowas im Auto oder zumindest dann später im Laden vorrrätig. Wenn er Dir ein Leihschloss einbaut, ist das entweder eine Sonderlänge über 100mm oder evtl.eine Schliessanlage mit Sicherungskarte, also in jedem Fall eine Einzelanfertigung, die spezifis ch angefertigt werden muss und nicht anderweitig verkaufbar ist. 3. In der Regel ist der Baumarkt NICHT billiger, außer bei Billigzylinder und Schliessanalgenzylinder bekommt er gar nicht, weil kein Fachhandel. Vermute mal, Du hast da ein Chinaschloss oder ein einfaches ABUS in Grundlänge , mit einem Markenschloss oder gar Analgenzylinder nach Maß verglichen, also Äppel mit Eiern. Der Vertrag ist gültig. Kann aber auch sein, daß Du an einen unseriösen gekommen bist. Dann hol erstmal Infos in einem Ladengeschäft ein, gleiche Ware mit gleicher Ware vergleichen. Würde aber mal tippen, daß Du einen seriösen hattest, denn die AAA-Dienste kassieren immer sofort.

Hannes221 
Beitragsersteller
 03.11.2016, 07:54

Zu 1.) Ich habe keine genauen Angaben erhalten WAS bestellt werden sollte! Er hat um 5 Uhr früh in meiner Wohnung mich (total gestresst aus der Situation) gefragt ob ich ein neues Schloss haben möchte, und ob das ein Sicherheitsschloss sein soll. Daraufhin hat er mir gesagt alles zusammen wird das auf ca. 300€ kommen.

Ich bin nicht mal zur Wahl gestellt worden in RUHE darüber nachzudenken. Das ist mir regelrecht "angedreht" worden.
Bitte lies hier [1] nach unter "Haustürgeschäft" nach

http://www.oeamtc.at/portal/ruecktritt-vom-kaufvertrag+2500+1096412