Minusstunden und Festgehalt?

6 Antworten

Im Arbeitsvertrag hast Du Dich verpflichtet eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden zu arbeiten. Dein AG hat sich verpflichtet, Dich so viele Stunden arbeiten zu lassen.

Wirst Du heim geschickt, weil nicht genug Arbeit da ist, befindet sich der Arbeitgeber nach Paragraf 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss Dich jetzt so bezahlen als haettes Du gearbeitet. Minusstunden können nicht entstehen und es muss auch nicht nachgearbeitet werden.

Es ist das Betriebsrisiko des AG und nicht des AN

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Aurelius2016  01.09.2018, 11:31

Danke, der Paragraph war auch für mich gerade nicht uninteressant.

Wenn Du ein GEHALT bekommst, spielt das doch eh keine Rolle.

Wenn Du LOHN erhältst, sieht das anders aus.

Ohne das jetzt vollkommen mit Gesetzestexten untermauern zu können: Du schuldest Deinem AG innerhalb Deines AV (Arbeitsvertrages) eine bestimmte Arbeitsleistung innerhalb einer bestimmten Zeit. Diese musst Du ihm zur Verfügung stellen - ob er sie nutzt, ist eine andere Sache.

Wenn Du jetzt also zu den im AV vorgeschriebenen Zeiten an Deinem Arbeitsplatz bist, Dein AG aber keine Arbeit für Dich hat und Dich nach Hause schickt, dann hast Du Deine Pflicht erfüllt und darfst bei vollem Lohn nach Hause gehen. Allerdings solltest Du dann auch in Bereitschaft bleiben, falls er Dich dann einige Stunden später anruft und Dich wieder auf der Arbeit sehen will.

Tipp: Gewerkschaft

Lilli90650 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 09:55

Gewerkschaft gibt es nicht hier.

Aber danke für das mit dem Gehalt.

Aurelius2016  01.09.2018, 09:58
@Lilli90650

Du kannst aber in eine Gewerkschaft eintreten (ca. 2,5 % des Lohnes) und Dir solche Fragen rechtssicher beantworten lassen. Hilft dann auch extrem viel Geld zu sparen, sollte es zu einem Arbeitsgerichtsverfahren kommen.

Lilli90650 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 10:01
@Aurelius2016

Es gibt in meiner Berufsgruppen KEINE Gewerkschaft. Das ist in der Physiotherapie so ein Grundproblem.

Familiengerd  01.09.2018, 11:22
@Lilli90650

Es gibt keine Berufsgruppe, für die nicht eine Gewerkschaft zuständig wäre.

Aurelius2016  01.09.2018, 11:29
@Lilli90650

Ich wüsste nicht, warum nicht wenigstens Verdi da zuständig sein sollte. Aber war ja nur so ein Gedanke.

Lilli90650 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 20:17
@Aurelius2016

Ist es nicht.

Lilli90650 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 20:17
Familiengerd  01.09.2018, 20:36
@Lilli90650

Gibt es?

Warum nennst Du sie denn nicht gleich?

Familiengerd  01.09.2018, 18:15
Wenn Du ein GEHALT bekommst, spielt das doch eh keine Rolle.
Wenn Du LOHN erhältst, sieht das anders aus.

Diese Unterscheidung spielt für den Anspruch des Arbeitnehmers überhaupt keine Rolle.

Wenn du z.B. einen Vertrag über 4 Stunden täglich hast, muss der Betrieb dich auch beschäftigen. (Das könnte aber auch bedeuten, dass du zu Reinigungsarbeiten herbeigezogen wirst)

Einfach nach Hause schicken darf man dich natürlich NICHT.

Auch bei flexiblen Arbeitsverhältnissen, hast du einen Anspruch auf mindestens 3 zusammenhängenden Stunden und musst 4 Tage vorher planmäßig eingesetzt werden

"Auf Abruf" müsstest du ebenfalls entlohnt werden.

Du bist gem.AV verpflichtet, Deine Arbeitsleistung anzubieten/abzuliefern.

Der AG ist gem. AV verpflichtet, Dir Arbeit zu geben. Es ist sein unternehmerisches Risiko, wenn er keine Arbeit hat.

PS: Wenn ansonsten ein gutes Klima/Arbeitsverhältnis herrscht, würde ich pers. mich darauf einlassen, in anderen Wochen/Monaten mehr zu leisten, um einige Stunden gut zu machen.

Viel Erfolg!

Lilli90650 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 09:57

Wenn keine Arbeit kommt, sprich keine Patient kann ich auch nichts machen.

Und wenn Chef sagt. Erst X Uhr anfangen statt Y Uhr kann ich nichts dafür.

wenn der arbeitgeber dich wegen arbeitsmangel nicht beschäftigen kann, dann geht das auf seine kappe, sprich keine minusstunden. insbesondere dann, wenn es keine vertragliche regelung über flexible arbeitszeiten gibt.