Muss ich die chemische Reinigung meiner Dienstkleidung selbst bezahlen?
Hallo zusammen,
nach Ende eines Arbeitsverhältnisses muss ich nun die Dienstkleidung (Wachschutz / Sicherheitsgewerbe) zurück geben.
Der AG verlangt, dass diese chemisch gereinigt und persönlich abgegeben wird.
Ist das so zulässig?
2 Antworten
Wenn Du die Dienstkleidung in einen neuen oder auch gereinigten Zustand von deinem Arbeitgeber bekommen hast, musst Du diese auch in zumindestens gereinigten Zustand zurück geben. Normale Abnutzungserscheinungen an der Arbeitskleidung dürfen dabei nicht bemängelt werden.
Wer die Kosten für die Reinigung zu tragen hat, ist meist im Arbeitsvertrag geregelt. Wurde die Reinigung in deiner Zugehörigkeit auch vom Arbeitgeber getragen (bezahlt) so muss er auch die Endreinigung erstatten. Hast Du die Reinigungskosten in dieser Zeit selbst getragen, so musst Du ach die Endreinigungskosten bezahlen.
Die chemische Reinigung soll verhindern das die Person, welche nach Dir diese Kleidung erhält, nicht durch verbliebene Keime, welche bei einem normalen Waschvorgang noch vorhanden sein können, erkrankt.
Solange dir die Arbeitskleidung von deinem (ehemaligen) Arbeitgeber überlassen wurde, ist das selbstverständlich zulässig. Die Reinigung müsste aber der Arbeitgeber bezahlen, wenn ich mich nicht täusche.