Wann darf ich Dienstkleidung tragen? Und was ist "Garantenstellung"?

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Also... auch wenn die Frage schon was älter ist:

Garantestellung im juristischen Sinne triift nur auf diejenigen zu, die aufgrund ihrer BERUFLICHEN Qualifikation eine erhöhte Hilfspflicht haben. Beispiele: Berufsfeuerwehrleute, Polizisten, Rettungsassistenten. Bei Rettungssanitätern ist das ne knifflige Sache, da gibt es wohl keine Einheitliche Rechtsprechung...

Zur Dienstbekleidung: Da ich selbst seit vielen Jahre ehrenamtlich bei den Maltesern tätig bin kann ich dir das ziemlich genau sagen: Laut Dienstbekleidungvorschrift signalisiert die Dienst- bzw. Einsatzkleidung die Dienstbereitschaft des Helfers und darf daher nur zu dienstlichen Zwecken getragen werden. Diese Vorschrift definiert auch ganz genau, was ein diestlicher Zweck ist und was nicht. Wörtlich ausgelegt, darfst du also NICHT in Diesntkleidung zum Diesnt anreisen, weil dein Diesnt ja noch nicht begonnen hat. Wie das in eurer Gliederung im einzelnen ghandhabt wird, ist am besten mit dem zuständigen Zugführer bzw. Beauftragten zu klären.

Ich kenne zwar die Regeln bei den Maltesern nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass die sich deutlich von denen der Freiwilligen Feuerwehr unterscheiden. Und dort durften wir natürlich in Uniform durch die Gegend fahren. Man(n) oder in Deinem Fall Frau muss sich nur bewusst sein, dass DU/ICH dann auch genauer beobachtet wird. Ein Beispiel, das mir passiert ist: Auf dem Nachhauseweg nach einer Veranstaltung kippt eine Frau auf der gegenüberliegenden Straßenseite einfach so um. Ich habe die Möglichkeit 1 gewählt und die sah so aus: Krankenwagen/Hubschrauber alamiert, 1. Hilfe versucht zu leisten ..., Möglichkeit 2 wäre die 3Affen-Geschichte: Nichts sehen, Nichts hören, Nichts sagen und weiter nach Hause fahren. Das wäre dann "unterlassene Hilfeleistung" und man davon ausgehen kann, dass ein Feuerwehrmann/Malteser ;-) der 1.Hilfe mächtig ist wäre das sicher nicht gut angekommen bei einem event. Gerichtsprozeß. Ich will damit sagen, dass Du gerade in Uniform natürlich eher helfen musst als ohne - da Du ja nicht erkennbar bist. Ob das dann schon die Garantenstellung ist weiß ich nicht. Sprich Du MUSST aufgrund Deiner Ausbildung und Mitgliedschaft bei den Maltesern helfen. (ich glaub dass hat dann im Falle eines Prozeßes mit dem Strafmaß zu tun) Wenn mich in meinem Fall niemand als Feuerwehrmännchen hätte ich wenn ich gegangen wäre eine geringere Strafe zu erwarten gehabt, als wenn ich denn Gleiches in Feuerwehruniform gemacht hätte. Uff habe ich mich verständlich ausgedrückt!??? Sorry bin kein Rechtsanwalt!

Hallo Anke,

erst mal großen Respekt, dass Du Dich ehrenamtlich engagierst. Wie Du die Dienstkleidung nutzen darfst würde ich in der MHD Geschäftsstelle oder bei den anderen Kameradinnen und Kameraden nachfragen. Die wissen wie in der eigenen Orgastruktur die Uhr tickt. Die Garantenstellung zeigt auf dass Du für Deine jeweilige Ausbildung, Errungenschaft, auch als Eltern besondere Fürsorgspflicht walten lassen musst. Als MHD solltest Du egal ob zivil oder erkenntlich gekleidet einfach hilfst und davon gehe ich aus.

Gruß Michael