Muss ich den Titel "Heilpraktiker" immer führen?

8 Antworten

Die Ausübung der Heilkunde ist nach dem HpG approbierten Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Bei Angeboten, die die Ausübung der Heilkunde beinhalten, sollte man den Hp anführen um sich unnötigen Ärger zu ersparen. Eine Verpflichtung dafür gibt es aber meines Wissens nach nicht. Willst Du Deinen Dr. im Zusammenhang mit dem Hp anführen, musst Du das Promotionsgebiet mit angeben (Dr. med/jur/...) Da Du eingeschränkt bist auf das Gebiet der Psychotherapie, musst Du das auch immer zum Hp zufügen.

  1. "Heilpraktiker" ist weder ein Titel noch ein Beruf.

  2. Kein Heilpraktiker ist verpflichtet, diese Bezeichnung irgendwo anzugeben, außer auf seinem Praxisschild, seinem Praxisstempel und seinem Praxisbriefkopf.

  3. Selbst wenn du zusätzlich Psychologe wärst, musst du diese Berufsbezeichnung auch nicht angeben, Ausnahmen siehe oben.

Die Bezeichnung Heilpraktiker musst du nirgendwo führen. Das ist kein Titel, Friseur oder Fusspfleger ist ja auch kein Titel. Erst der Doktor gehört dann zum Namen, drunter gehts nicht.

Rheinflip  29.11.2011, 13:34

Ich fände es ganz hilfreich, wenn da Heilpraktiker stehen würde, dann wüsste ich schon mal wo ich nicht hingehen würde.

Wenn du einen Brief als Ergotherapeutin schreibst, dann darfst du den Heilpraktiker nicht angeben. Du darfst auch nicht in der Ergotherapiepraxis Psychotherapie ausüben. Dazu musst du einen zweite, eigenständige Praxis eröffnen!

Wenn du eine Praxis für Psychotherapie (nach HPG) eröffnest, musst du auch kenntlich machen, dass es sich um eine Leistung nach HPG (also um eine Leistung als Heilpraktiker mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie) handelt. Gleiches ist auch bei der Rechnungsstellung zu beachten. Das ist dann außerdem auch für den Patienten wichtig, wenn er seine rechnung bei einer privaten Kranken- oder Zusatzversicherung einreicht (erstattet wird nämlich in der Regel nur der satz für eine heilpraktische Leistung, nicht für eine nach GOÄ bzw. GOP.

Ob du einen Master in Psychologie, ein Diplom in Theologie, einen amerikanischen Doktor in Astralreisen oder sonstwas angibst, ist dir überlassen, soweit du die Vorschriften für das führen in- und ausländischer akademischer Grade berücksichtigst und sofern klar bleibt, dass du Leistungen als Heilpraktiker mit Beschränkung auf das Gebiet der Psychotherapie anbietest und eben nicht als Psychologe, Arzt oder Psychotherapeut. Ansonsten gilt: weder Heilpraktiker, noch Psychologe sind Titel. Psychologe ist ein anerkannter Freier Beruf und v.a. eine geschützte Berufsbezeichnung, d.h. es gibt klare gesetzliche bzw. durch die Rechtsprechung vorgegebene Kriterien, nach denen jemand diese Bezeichnung führen darf. Gleiches gilt für Heilpraktiker, wobei hier einen staatliche Erlaubnis auf Basis gesetzlicher Regelungen (HPG) zum Führen dieser Berufsbezeichnung vorausgesetzt wird.

Ja, ich möchte Therapie anbieten & desweiteren habe ich folgenden email Austausch gefunden:

*Hallo, ich würde gerne wissen, ob ich, wenn ich Heilpraktikerin für Psychotherapie bin, verpflichtet bin den Titel auch anzugeben? Also ich bin auch Ergotherapeutin. Wenn ich als Ergotherapeutin einen Arztbericht schreibe, muss ich dann auch angeben, dass ich Heilpraktikerin für Psychotherapie bin? Oder ist mir das frei gestellt wann und wo ich welche Berufsbezeichnung/Titel angebe?

> Antwort:

> ja Sie sind verpflichtet,

> die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin für

> Psychotherapie zu führen. Am besten in allen

> Lebenslagen, dann müssen Sie nicht jedes Mal

> differenzieren.

>

> Mit freundlichen Grüßen

> Dr. iur. Anette Oberhauser

> Rechtsanwältin*

Ist das wahr? Ich will nich überall den HPP da stehen haben...

Djoser  04.01.2011, 06:58

Frau Dr. Oberhauser schreibt viel Unsinn, wenn der Tag lang ist... Letztlich soll sie die HP-Ausbildung für eine große deutsche Heilpraktikerschulenkette vermarkten.

ferrit 
Beitragsersteller
 04.01.2011, 22:16
@Djoser

... man scheint sie also zu kennen in diesem Bereich?